Sehr geehrte Eltern,
seit mehr als zwei Jahren fordert uns die Corona-Pandemie sehr heraus. Auch wenn sich nun langsam durch die Rücknahme der meisten Vorgaben durch das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes wieder das Gefühl von Normalität einstellt, ist die Pandemie leider noch nicht vorüber. Daher halten wir im Rahmen der uns verbliebenen Möglichkeiten die Sicherheitsmaßnahmen aufrecht.

Über die entsprechenden Vorgaben zum Schulstart nach den Osterferien möchte ich Sie im Folgenden noch einmal informieren:

  • Die ersten acht Schultage vom 20.-29.4.2022 testen sich alle Schülerinnen und Schüler – auch die geimpften, genesenen und geboosterten – zuhause nach dem bekannten Verfahren. Die Schulen haben entsprechende Mengen an Testkits erhalten. Ab dem 2. Mai bis zum Ende des Monats findet das Testen dann dreimal pro Schulwoche freiwillig statt. Die notwendigen Testkapazitäten werden weiterhin landesseitig kostenlos zur Verfügung gestellt.
  • Ist der Test negativ, dürfen die Schülerinnen und Schüler die Schule besuchen, ist er positiv, muss zunächst die Schulleitung darüber informiert werden. Dann müssen die Schülerinnen und Schüler eine PCR-Bestätigung bei einem Arzt oder einer Apotheke einholen. Bestätigt sich der Verdacht nicht, darf am folgenden Tag die Schule besucht werden. Bestätigt sich der Verdacht, bleiben die Schülerinnen und Schüler zuhause. Sie können sich frühestens nach 5 Tagen und wenn sie symptomfrei sind erneut selbsttesten. Fällt dieser Test negativ aus, darf die Schule wieder besucht werden, wenn nicht, ab dem Tag, an dem der Test negativ ausfällt.
  • Eine Maskenpflicht gibt es an den Schulen nicht mehr, das Bundesinfektionsschutzgesetz sieht diese Möglichkeit nur noch bei Hotspots vor, zu denen unser Bundesland sich aber nicht zählt. Die Möglichkeit für Schulleitungen, eigenständig eine Maskenpflicht zu verhängen, sieht das Bundesgesetz nicht vor. Wer jedoch weiterhin eine Maske tragen möchte, kann dies freiwillig selbstverständlich machen. Die Mund-Nase-Bedeckung hat sich als ebenso einfaches wie wirkungsvolles Schutzinstrument erwiesen, so dass auf die Möglichkeit des Selbst- und Fremdschutzes durch eine Maske hingewiesen werden kann.

Auch wenn wir nach den Osterferien bezogen auf die Pandemie in eine neue Phase eintreten können, bedeutet dies aber noch nicht das Ende des Ausnahmezustandes. Der verbrecherische Angriffskrieg der Russischen Föderation gegen das Nachbarland Ukraine wirkt sich auch auf die Schulen aus – in manchen Regionen und somit auch an den jeweiligen Schulen bereits deutlicher als in anderen. Vor den Osterferien waren bereits über 6000 ukrainische Schülerinnen und Schüler in niedersächsischen Schulen angemeldet und aufgrund des verheerenden Fortgangs des Krieges ist mit weiter steigenden Zahlen zu rechnen.

Wegen der Dynamik und Dramatik der Entwicklung ist aber noch immer kaum eine belastbare Prognose möglich, weshalb wir in unseren Planungen von unterschiedlichen Szenarien ausgehen und den Schulen verschiedene Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. D.h., dass die Schulen vor Ort entscheiden können, welche Reaktionen auf die unterschiedlichen Herausforderungen die richtigen sind. Je nach Situation können Willkommensgruppen eingerichtet, auf bestehende Strukturen – wie z.B. Sprachlernklassen – zurückgegriffen, eine Beschulung in der Regelklasse erfolgen oder Mischformen der unterschiedlichen Formate angeboten werden. In dieser Phase der Krisenbewältigung sind Flexibilität und Beinfreiheit wichtig und notwendig, um kurzfristig auf die dynamische Entwicklung reagieren zu können. Dabei ist es weiterhin das ausdrückliche Ziel, dass die Aufnahme der ukrainischen Kinder und Jugendlichen möglichst unkompliziert und unbürokratisch erfolgen soll.

Es ist auch entscheidend, dass jegliche personelle Ressource, die zur Verfügung steht, genutzt wird. Insbesondere die Einstellung weiterer Lehrkräfte und Pädagogischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erlaubt eine kurzfristige Verstärkung und auch die Einbindung ukrainischer Lehrkräfte sowie weiteren Fachpersonals wird von Seiten des Ministeriums aus aktiv unterstützt. Unter den folgenden Links können sich Interessierte registrieren: https://www.eis-online-nilep.niedersachsen.de/initiativbewerbung und https://www.eis-online.niedersachsen.de/.

Nach den bisherigen Erfahrungen bin ich zuversichtlich, dass wir es gemeinsam auf diesem Wege schaffen werden, die ukrainischen Kinder und Jugendlichen und auch die ukrainischen Fachkräfte schnell und unkompliziert in unsere Schulgemeinschaft aufzunehmen. Das vielfältige Engagement der Schulgemeinschaften in den letzten Wochen und die deutlichen Zeichen für Solidarität und Zusammenhalt zeigen die Bereitschaft, sich hier einzubringen.

Mit freundlichen Grüßen
Grant Hendrik Tonne
Niedersächsischer Kultusminister

Zum Schutz vor Infektionskrankheiten sollten die folgenden Basismaßnahmen zur Hygiene immer beachtet werden:

 

HÄNDEHYGIENE

Hände regelmäßig mit Seife für 20 – 30 Sekunden waschen
Zum Beispiel nach Husten oder Niesen, nach der Benut- zung von öffentlichen Verkehrsmitteln, vor dem Essen, nach dem Toiletten-Gang. Händedesinfektion, wenn Händewaschen nicht möglich ist oder bei Kontakt mit Körpersekreten. Beachte die Anleitungen zum Hände- waschen und zur Händedesinfektion.

NIESEN UND HUSTEN

Achte auf Hygiene beim Husten und Niesen

Huste oder niese in ein Taschentuch oder in die Armbeuge. Größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten, am besten drehst du dich weg und wendest dich dabei von an- deren ab. Einmaltaschentücher sollten anschließend in einem Mülleimer entsorgt werden.

REGELMÄSSIG LÜFTEN

Bei Fensterlüftung etwa alle 20 Minuten lüften

Um gesundheitlich zuträgliche Raumluft sicherzustellen sowie zur Reduktion des Übertragungsrisikos von Infektionskrank- heiten und Innenraumschadstoffen ist eine regelmäßige und ausreichende Lüftung der Räume erforderlich. Gute Luftquali- tät leistet auch einen wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit sowie zur Vermeidung von unspezifi- schen Beschwerden und Geruchsproblemen.

Je größer die Temperaturdifferenz zwischen innen und außen ist, desto effektiver ist das Lüften. Daher ist bei kalten Außen- temperaturen im Winter ein Lüften von ca. 3 – 5 Minuten sehr wirksam. An warmen Tagen muss länger gelüftet werden

BEI EINER ERKRANKUNG

Kein Präsenzunterricht bei Erkrankung

Personen, die an bestimmten Infektionskrankheiten erkrankt sind oder bei denen ein entsprechender Krankheitsverdacht besteht, dürfen die Schule oder das Schulgelände nicht be- treten und nicht an Schulveranstaltungen teilnehmen. Einzel- heiten hierzu finden Sie in der Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte*.

BEI ERHÖHTEM INFEKTIONSGESCHEHEN über erregerhaltige Tröpfchen und Aerosole (z. B. bei Erkältungs- oder Grippewel- len, SARS-CoV-2 Ausbrüchen) wird empfohlen* die folgenden bewährten Maßnahmen freiwillig zu beachten:

ABSTAND*

Abstand vermindert das Risiko einer Infektion

Ein Abstand von möglichst 1,5 Metern zu anderen vermindert das Risiko einer Infektion über erregerhaltige Tröpfchen.

MASKEN*

Masken verringern das Risiko einer Infektion

In Innenräumen im öffentlichen Bereich und in öffentlichen Verkehrsmitteln reduziert das Tragen von Masken das Risiko einer Infektion. Das gilt besonders, wenn Menschen zusam- mentreffen, sich länger aufhalten und wenn der Abstand von möglichst 1,5 Metern nicht immer eingehalten werden kann.

* Vorgaben der Kommunen, des Landes und des Bundes zu ver- pflichtenden Infektionsschutzmaßnahmen (z. B. Corona-Verordnung oder Absonderungs-Verordnung) sind vorrangig zu beachten.

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberichtigte,

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, an unserer Schule beschäftigt uns weiterhin das Coronavirus und wie wir unsere Schülerinnen und Schüler sowie alle hier arbeitenden Menschen schützen können.

Sie finden alle aktuellen Erlasse und Regelungen auf unserer Homepage. Wir werden Sie als Eltern bei sich ergebenden Veränderungen immer sofort informieren.

Die Landesregierung sieht für die Woche nach den Osterferien eine tägliche Testung der Schülerinnen und Schüler vor. Wir werden Sie in den Ferien kurzfristig über WebUntis sowie die Internetseite informieren, sollte es neue Informationen geben. Auch, wenn die Maskenpflicht abgeschafft werden soll, folgen wir dem Vorschlag des Kultusministeriums und sprechen die dringende Bitte aus, die Maske nach den Osterferien weiter zu tragen. Die Lehrkräfte besprechen dieses Thema natürlich noch ausführlich mit den Klassen. „Family im Takt“ mit Ellen Kieselbach findet weiterhin einmal im Monat im Büro von Frau Jaeger statt. Termine können jederzeit bei Frau Jaeger oder im Sekretariat erfragt werden. Sollten Sie Gesprächsbedarf haben, steht Ihnen Frau Kieselbach bei allen Fragen zu Erziehung und Familie gerne zur Verfügung.

Am 28. April findet wieder der Zukunftstag für Mädchen und Jungen der Sekundarstufe I statt. An diesem Tag hat Ihr Kind die Möglichkeit, sich über verschiedenste Berufe zu informieren. In diesem Jahr findet dieser Tag erstmals wieder in Präsenz statt. Ihre Kinder besprechen diesen Tag bereits mit den Klassenlehrkräften. Anträge auf Freistellung vom Unterricht finden Sie auf unserer Homepage. Sollte Ihr Kind in keinen Betrieb hineinschnuppern, erhält es von der Schule Aufgaben für den Vormittag. Die Schule bleibt am 28.04. für eine schulinterne Lehrkräftefortbildung geschlossen. Sollten Sie einen Antrag auf freiwilliges Zurücktreten für Ihr Kind stellen wollen, muss ein formloser, schriftlicher Antrag bis zum 31. Mai 2021 in der Schule eingereicht werden. Die Klassenkonferenz entscheidet auf der Zeugniskonferenz über den Antrag. Bis zum Schuljahresende verbleibt Ihr Kind in der jetzigen Klasse. 

Die Abschlussarbeiten finden in diesem Jahr am 13. Mai (Deutsch), am 17. Mai (Mathematik) sowie am 30. Mai (Englisch) statt.
In der Woche vom 13. bis 17. Juni 2022 finden die mündlichen Abschlussprüfungen statt. In dieser Zeit kann es zu einigen Vertretungsstunden und eventuell zu Unterrichtsausfall kommen.
Wir bitten dies schon vorab zu entschuldigen.

Am 30. Juni 2022 findet die Abschlussfeier für unsere Abschlussklassen statt. An diesem Tag entfällt der Unterricht für alle anderen Klassen.

Vom 04. bis 06. Juli 2022 führen wir eine Projektwoche “Earth Day” durch. Die Kinder arbeiten in selbstgewählten Projekten rund um das Thema Nachhaltigkeit und Umwelt.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien nun erholsame, entspannte Osterferien. Der Unterricht beginnt wieder am 20. April nach dem gewohnten Stundenplan. Bei jeglichen Anregungen, Fragen und Problemen wenden Sie sich gerne an uns.

Freundliche Grüße

T. Seeliger (Schulleiter)  S. Fasterling(stellv. Schulleiterin)

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,die Corona-Krise ist noch nicht bewältigt, da stehen schon neue Herausforderungen vor der Tür, die in erheblichem Maße Auswirkungen auf das Bildungssystem haben können.

Ich möchte in diesem Schreiben deshalb auf beide Themenblöcke eingehen – auf das weitere Vorgehen i. S. Pandemie und auf den Umgang mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine. Mir ist sehr bewusst, welche Problematik gerade die Gleichzeitigkeit dieser Herausforderungen mit sich bringt, und werde mein Möglichstes tun, um die Schulen gut zu unterstützen.

Mit der Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) auf Bundesebene entfällt ab der kommenden Woche ein Großteil der aktuellen Einschränkungen und Schutzmaßnahmen. Aus meiner Sicht kommt dieser Schritt deutlich zu früh, ich habe wenig Verständnis für die Begrenzung des Instrumentenkoffers zum jetzigen Zeitpunkt und hätte mir hier deutlich mehr Möglichkeiten gewünscht. Denn – bei allem nachvollziehbarem Wunsch nach Lockerungen – die Pandemie ist noch nicht vorbei. In Niedersachsen werden wir von der Möglichkeit einer Übergangsregelung Gebrauch machen. Das bedeutet, dass unser Exit-Plan bis zu den Osterferien seine Gültigkeit behält und wir bis zum 02.04.2022 wie angekündigt vorgehen.
Anschließend werden wir weitgehend mit freiwilligen Maßnahmen und Empfehlungen arbeiten müssen, etwas anderes lässt das IfSG leider nicht zu. Bedauerlicherweise trifft das insbesondere auf das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung zu. Diese Maßnahme wird von Fachleuten als besonders effektiver Schutz vor Infektionen angesehen. Wir empfehlen deshalb – vor allem für die Zeit direkt nach den Osterferien -, im Sek I- und Sek II-Bereich auch weiterhin Masken zu tragen. Direkt nach den Ferien testen sich alle Schülerinnen und Schüler täglich. Wir gehen davon aus, dass diese Planung umgesetzt werden kann. Im Anhang finden Sie eine geänderte Fassung unseres Exit-Plans, die den aktuellen Stand der Planungen enthält. Für die Zeit nach den Osterferien gilt er wiederum unter Vorbehalt, da die Laufzeit der nächsten Landesverordnung sehr kurz ist (bis 02.04.2022) und sich ggf. weitere Änderungen ergeben, die jetzt noch nicht absehbar sind.

Die endgültigen Regelungen ab dem 20.04.2022 werden wir den Schulen erst in der zweiten Ferienwoche mitteilen können und bitten dafür um Verständnis.

Ab dem kommenden Montag sind gemäß Exit-Plan u. a. erste vorsichtige Leichterungen bzgl. des Tragens einer MNB im Primarbereich vorgesehen. Kinder der Schuljahrgänge 1-4 dürfen ihre Maske abnehmen, wenn sie ihren Sitzplatz eingenommen haben. Wir bleiben damit immer noch deutlich strenger als in fast allen anderen gesellschaftlichen Bereichen, zumal bei einem Infektionsfall in der Lerngruppe gilt, dass alle für eine Woche die Maske auch am Sitzplatz wieder aufsetzen. Dadurch dass auch das ABIT (Anlassbezogenes intensiviertes Testen) weiter gilt, sind die Klassen-kameradinnen und Klassenkameraden des Indexfalls auch keine K1-Personen und müssen sich nicht in Absonderung begeben (Test-to-Stay- Strategie).
Für den Primarbereich ist das Thema Sprachbildung ein besonders wichtiges, deshalb sind vor allem die Einschränkungen, die diesen Bereich betreffen, nur so lange und in dem Umfang aufrechtzuerhalten, wie es unbedingt erforderlich ist. Das OVG Lüneburg hat zudem darauf hingewiesen, dass es das Tragen einer Maske im Primarbereich nur so lange als verhältnismäßig zulässt, wie eine Überlastung des Gesundheitssystems droht. Wir werden deshalb an der vorgesehenen Lockerung für den Primarbereich festhalten und sie wie geplant ab dem 21.03.2022 umsetzen. Es steht selbstverständlich jedem frei, die Maske auch am Sitzplatz weiterhin freiwillig zu tragen.

Ich komme nun zu einem weiteren Thema, das nicht nur Schulen aktuell umtreibt. Der verheerende Angriffskrieg des russischen Präsidenten Wladimir Putin auf die Ukraine bestimmt das Weltgeschehen. Städte werden ausgebombt, befinden sich unter Raketenbeschuss und werden von Panzern umzingelt – vor drei Wochen noch wären solche Bilder mitten in Europa undenkbar gewesen. Nun sind sie bittere Realität. Zu dieser Realität gehört, dass bereits mehr als drei Millionen Menschen aus dem Kriegsgebiet geflüchtet sind, zumeist Mütter mit ihren Kindern.

Die europäischen Nachbarländer und die gesamte EU haben sich solidarisch mit der Ukraine erklärt und nehmen geflüchtete Menschen hilfsbereit auf. Auch in Deutschland und in Niedersachsen kommen immer mehr Mütter mit ihren Kindern an und werden erstversorgt. Anders als bei der Flüchtlingsaufnahme 2015/2016 verläuft die Ankunft zumeist dezentral, individuell mit PKW, Bahn und Bus, oftmals direkt zu Verwandten und Bekannten. Dieser schnelle und direkte Zugang ist angesichts der schrecklichen Lage absolut richtig, gleichwohl führt er dazu, dass wir keinen exakten Überblick über das Zuzugsgeschehen haben. Die Dynamik und die Dramatik der Entwicklung lassen zudem keine belastbaren Prognosen zu.

Klar und in ersten Ansätzen spürbar ist, dass auch an unseren Schulen nach und nach Kinder und Jugendliche aus dem ukrainischen Kriegsgebiet aufgenommen werden.
Um die Situation zu meistern, müssen gegebenenfalls auch neue Wege abseits der bekannten Pfade beschritten werden. Dabei gilt: Nicht Unmögliches soll möglich gemacht werden, aber das Mögliche soll erfolgen. Die Bewältigung dieser Herausforderung wird eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sein, bei der jede und jeder Einzelne gefragt ist. Hier sind Solidarität und soziales Engagement gefragt, aber eben auch Nachsicht und Toleranz, wenn sich Abläufe erst einspielen müssen und Dinge nicht so laufen wie gewünscht. Denn eins dürfen wir weder vergessen noch kleinreden: Nach zwei Jahren Pandemie ist das System Schule an der Belastungsgrenze und darüber hinaus angekommen.

Ich freue mich über jedes sichtbare Zeichen der Solidarität und des Zusammenhalts aus den Schulen Niedersachsens, über die Bereitschaft der Schulgemeinschaften, sich auch dieser Herausforderung zu stellen und zu helfen und zu unterstützen, wo immer es geht. Vielen herzlichen Dank an alle, die sich hier engagieren, die unterstützen und Verständnis dafür haben, das manches nicht von jetzt auf gleich zu lösen ist. Ihnen und Ihren Familien alles Gute!

Mit freundlichen Grüßen
Grant Hendrik Tonne
Niedersächsischer Kultusminister

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

wir bewegen uns nun erfreulicherweise in eine Phase der Pandemie, die Erleichterung verspricht.

So wie es aussieht, ist die Omikronwelle zumindest in den norddeutschen Bundesländern gebrochen. Expertinnen und Experten gehen von einem kontinuierlichen Rückgang der Inzidenzwerte aus, die Gefahr einer Überlastung des Gesundheitssystems scheint gebannt. Die Zahlen in Niedersachsen belegen diese Einschätzung, auch was die Entwicklung der Werte in der Altersgruppe der Kinder und Jugendlichen betrifft.

Die Beschlüsse der gestrigen Bund-Länder-Runde sehen demnach weitreichende Lockerungen für die kommenden Wochen vor. Gerade für Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und KiTas bleiben Infektionsschutzmaßnahmen aber weiterhin wichtig und sinnvoll. Unser Anspruch, Schulen und KiTas für alle Beteiligten so sicher wie möglich zu machen, bleibt bestehen. Nach Einschätzung von Expertinnen und Experten ist dabei vor allem das Tragen einer medizinischen Maske ein wichtiger Baustein. Wir fahren die zur Zeit noch notwendigen Schutzmaßnahmen deshalb stufenweise und mit Augenmaß zurück, geben aber gleichzeitig eine Perspektive für die nächsten Wochen.

Unsere Planung sieht folgende Schrittigkeit vor:

Bis 04.03.2022:

Keine Veränderungen
– weiterhin tägliche Testung nach den bekannten Regeln;
alle tragen medizinische Masken auch am Sitzplatz

Ab 07.03.2022:

Testung 3x wöchentlich – bei positivem Fall in der Klasse alle täglich (ABIT);
keine Veränderungen bei den Masken

Ab 21.03.2022:

Testung weiterhin 3x wöchentlich + ABIT;
in den Klassen 1-4 darf die Maske am Sitzplatz abgenommen werden (Ausnahme: Wenn es einen positiven Fall in einer Klasse gibt, tragen die Schülerinnen und Schüler dieser Klasse eine Woche lang ihre Maske auch am Sitzplatz)

20.-29.04.2022:

„Sicherheitsnetz“ nach den Osterferien – tägliche Testungen; keine Veränderungen bei den Masken

Ab 02.05.2022

Testen anlassbezogen und freiwillig;

alle Schuljahrgänge dürfen am Sitzplatz die Maske abnehmen (Ausnahme: Wenn es einen positiven Fall in einer Klasse gibt, tragen die Schülerinnen und Schüler dieser Klasse eine Woche lang ihre Maske auch am Sitzplatz)

Es ist nicht ausgeschlossen, dass wir bei einer günstigen Entwicklung auch schneller lockern können, der oben beschriebene Plan gibt den aktuellen Stand unserer Überlegungen wieder. Alle Maßnahmen nach dem 19. März 2022 stehen unter dem Vorbehalt, dass §28a des Infektionsschutzgesetzes weiterhin eine entsprechende Rechtsgrundlage bietet. An einer Gesetzesänderung wird auf Bundesebene gerade gearbeitet, von einer rechtzeitigen Umsetzung ist nach aktuellem Stand auszugehen.

Die Untersagung von Schulfahrten läuft mit den Osterferien aus und wird anschließend nicht mehr verlängert. Klassenfahrten u. ä. Unternehmungen sind dann wieder möglich. Mir ist sehr bewusst, welchen Stellenwert Schulfahrten für Kinder und Jugendliche haben, das haben viele Gespräche in der letzten Zeit immer wieder verdeutlicht. Ich bin deshalb sehr froh, dass diese wichtigen Erlebnisse und Erfahrungen nun wieder möglich werden.

Ich wünsche uns allen, dass die Pandemie sich nun tatsächlich „auf der Zielgeraden“ befindet und wir mit maßvollen Lockerungen Stück für Stück unseren gewohnten Alltag zurückgewinnen. Dass wir in Niedersachsen im Ländervergleich verhältnismäßig gut da stehen, liegt nicht zuletzt an der verantwortungsbewussten und engagierten Arbeit in den Schulen und KiTas. Herzlichen Dank auch für Ihre Unterstützung und alles Gute für Sie!

Mit freundlichen Grüßen

Grant Hendrik Tonne

Niedersächsischer Kultusminister

Die Entscheidung, ob Unterricht stattfindet oder nicht, treffen die Landkreise oder kreisfreien Städte in der Regel erst am frühen Morgen des jeweiligen Schultages. Genaue Informationen werden über Rundfunksender zusammen mit den Verkehrshinweisen, das Internet bekannt gegeben. 

Durch die besonderen Wetterverhältnisse in diesem Jahr muss auch weiterhin mit extremen Witterungs- und Straßenverhältnissen gerechnet werden. Wenn die Sicherheit des Schulweges und der Schülerbeförderung nicht mehr gewährleistet ist, kann es zu kurzfristigen Schulausfällen kommen. Damit soll verhindert werden, dass Schülerinnen und Schüler trotz vorliegender Gefahrensituationen selbständig oder mit den Eltern versuchen, die Schule zu erreichen.

Die Entscheidung, ob Unterricht stattfindet oder nicht, treffen Landkreise und kreisfreien Städte in der Regel erst am frühen Morgen des jeweiligen Schultages und melden die Unterrichtsausfälle an die Lage- und Führungszentralen der örtlichen Polizeidirektionen. Diese steuern im Anschluss die Informationen an die move-Verkehrsmanagementzentrale (VMZ).

So werden Schülerinnen, Schüler und Eltern informiert:

  • Rundfunksender (NDR, FFN, …) zusammen mit den Verkehrshinweisen nach den Nachrichten
  • Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen – www.vmz-niedersachsen.de/wissenswertes/ (oder von der Startseite, Klick auf „Wissenswertes“)
  • Andere Benachrichtigungssysteme der Schulträger. Weitere Informationen finden Sie in der Tabelle unten

Grundsätzlich gilt, dass Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern im Primarbereich und im Sekundarbereich I, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen können, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist.

Die Schulen gewährleisten für Schülerinnen und Schüler, die trotz des angeordneten Unterrichtsausfalls zur Schule kommen, die Betreuung.

Quelle: Regionales Landesamt für Schule und Bildung

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

das zweite Schulhalbjahr steht unmittelbar vor der Tür, gleichzeitig bewegt sich die Omikronwelle im Februar ihrem voraussichtlichen Höhepunkt zu. Die kommenden Wochen werden leider noch einmal sehr herausfordernd, wir bleiben deshalb im „Team Vorsicht“ und ziehen das Sicherheitsnetz sogar noch einmal enger.

Es bleibt daher auch im Februar bei der täglichen Testung der Schülerinnen und Schüler, das hat sich gerade mit Blick auf die kürzere Inkubationszeit bei Omikron als sehr sinnvolle Maßnahme bewährt. Das Land Niedersachsen gibt ausschließlich geprüfte und zugelassene Tests an die Schulen aus. Bitte lassen Sie sich nicht von der sogenannten Negativ-Liste des Paul Ehrlich Instituts irritieren. Die dort aufgeführten Tests mit gleichem Namen wie die von uns ausgelieferten sind nicht identisch und unterscheiden sich häufig in der Zusatzbezeichnung.

Neu ist, dass nach den Zeugnisferien auch geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler der Testpflicht unterliegen. Davon ausgenommen sind lediglich Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung („Booster“-Impfung) erhalten haben. Das entspricht der fachlichen Einschätzung des NLGA und der Vorgehensweise in anderen gesellschaftlichen Bereichen. Als „geboostert“ gelten hierbei Personen, die entweder dreimal geimpft sind oder zweimal geimpft plus genesen sind. Eine gute Übersicht dazu finden Sie unter https://www.niedersachsen.de/assets/image/216846.

Es bleibt dabei, dass die Schule lediglich die Indexfälle, also die infizierten Personen, an das zuständige Gesundheitsamt meldet, nicht die Kontaktpersonen. Bedingt durch die tägliche Testung und das Tragen der Mund-Nase-Bedeckung gehen Kontaktpersonen aus dem schulischen Umfeld in der Regel nicht in Quarantäne, deshalb ist eine solche Meldung durch die Schule im Allgemeinen nicht erforderlich. Die Gesundheitsämter erlassen aber auch weiterhin bei Bedarf Quarantäne-Anordnungen für enge Kontaktpersonen aus dem privaten Umfeld bzw. auch im schulischen Kontext, z. B. bei einer Häufung von Fällen innerhalb einer Lerngruppe.

Die Gesundheitsämter haben auch weiterhin die Möglichkeit, weitergehende Maßnahmen zum Infektionsschutz in den Schulen anzuordnen, wenn es vor Ort notwendig erscheint. Schulleitungen können hingegen keine Infektionsschutzmaßnahmen erlassen.

Die angekündigte Neuregelung der Test-Verordnung auf Bundesebene stellt in Aussicht, dass demnächst keine PCR-Bestätigung eines positiven Selbsttests mehr erforderlich sein wird, die Bescheinigung über einen POC-Antigenschnelltest aus dem Testzentrum soll dann ausreichen. Das Freitesten nach sieben Tagen (bzw. fünf Tagen für Schülerinnen und Schüler) Quarantäne oder Isolation ist schon jetzt auch mit einem POC-Antigenschnelltest möglich. Sobald sich Veränderungen der Test-Abläufe ergeben, informieren wir Sie selbstverständlich umgehend.

Ich wünsche Ihnen und ihren Familien nun einen guten Start in das zweite Schulhalbjahr, verbunden mit der Hoffnung, dass die Omikronwelle möglichst schnell überwunden und bald wieder ein bisschen mehr „Alltag“ möglich ist. Mir ist sehr bewusst, welcher Kraftakt es ist, Kindern und Jugendlichen in diesen unsicheren Zeiten Halt und Stabilität zu geben und das unter anhaltend herausfordernden Bedingungen! Haben Sie ganz herzlichen Dank für Ihre Unterstützung! Alles Gute für Sie und bleiben Sie bitte gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Mit freundlichen Grüßen
Grant Hendrik Tonne

Niedersächsischer Kultusminister

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

ich hoffe, Sie sind alle gut ins neue Jahr gestartet und hatten ein paar erholsame freie Tage rund um Weihnachten und den Jahreswechsel. In Niedersachsen dominiert mittlerweile die Omikron-Variante des Corona-Virus, das Infektionsgeschehen ist hochdynamisch und wird in den nächsten Wochen leider noch einige Herausforderungen für uns bereithalten.

Es bleibt unser vorrangiges Ziel, den Präsenzbetrieb in den Schulen mit aller Kraft zu schützen – nicht zuletzt, um Kindern und Jugendlichen in diesen unsicheren Zeiten einen Ort anzubieten, an dem sie, in Ergänzung zum Elternhaus, Halt, Struktur und soziale Kontakte erfahren. Wie wichtig gerade diese Funktion von Schule für Heranwachsende ist, das haben uns die Erfahrungen in der Pandemie deutlich gezeigt. Es besteht bundesweiter Konsens bezüglich des Wertes und der Wichtigkeit von Präsenzunterricht und von Schule als sozialem Ort, das dürfen aber keine Lippenbekenntnisse bleiben, die nur in „ruhigeren Zeiten“ gelten.

In Niedersachen sind wir gut aufgestellt, um den Herausforderungen der Pandemie in den Schulen wirksam zu begegnen, die Ausgangslage ist vor allem dank Impfangeboten und Testmöglichkeiten eine gänzlich andere als im vergangenen Jahr. Das umfangreiche Maßnahmenpaket und eine hohe Impfquote des schulischen Personals ermöglichen auch weiterhin den Präsenzbetrieb. Die Schulen haben am vergangenen Montag routiniert und souverän den Unterrichtsbetrieb inkl. der notwendigen Schutzmaßnahmen wieder aufgenommen, der Start in das neue Jahr kann als ruhig und gelungen bezeichnet werden.

Dem Wunsch vieler Eltern, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler entsprechend werden wir das „Sicherheitsnetz“ mit täglichen Testungen noch weiterführen, vorerst bis zum Ende des Schulhalbjahres. Aktuell ist es rechtlich noch nicht möglich, auch geimpfte und genesene Personen zur Testung zu verpflichten, ihnen wird aber ausdrücklich empfohlen, dies freiwillig zu tun. Im Fall von ABIT, also dem intensivierten Testen beim Auftreten eines Verdachtsfalls, testet sich ohnehin die komplette Lerngruppe – unabhängig vom Impfstatus.

Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung wird von Gesundheitsexpertinnen und -experten gerade bei Omikron als besonders wirksam eingeschätzt, da die Viruslast hier in der Regel geringer ist. Wir erhöhen den Schutz, indem nun alle Mitglieder der Schulgemeinschaft – auch jüngere Kinder – zum Tragen einer medizinischen Maske verpflichtet sind. Älteren Schülerinnen und Schüler sowie dem schulischen Personal werden FFP2-Masken empfohlen.

Angesichts der bundes- und europaweit angespannten Lage werden wir die Untersagung von mehrtägigen Schulfahrten und schulischen Veranstaltungen mit Übernachtung über den Halbjahreswechsel hinaus verlängern müssen, da gerade das gemeinsame Übernachten ein hohes Infektionsrisiko birgt. Diese Regelung wird zunächst bis zu den Osterferien gelten, um dem hochdynamischen Infektionsgeschehen und der noch unklaren weiteren Entwicklung Rechnung zu tragen und nicht zu weit vorzugreifen. Eine weitere Verlängerung dieser Untersagung kann aus denselben Gründen aber auch nicht ausgeschlossen werden. Da mir die große Bedeutung dieser Fahrten sehr bewusst ist, wollen wir aber gerade Richtung Sommer auch gerne das ermöglichen, was dann möglich ist.

Allen Anstrengungen für ein hohes Schutzniveau in den Schulen zum Trotz kann die hohe Ansteckungsrate von Omikron in den nächsten Wochen durchaus zu personellen Engpässen und damit verbundenen Schwierigkeiten in der Schulorganisation führen. Für den Fall, dass die Maßnahmen des schuleigenen Vertretungskonzeptes bereits ausgereizt sind und vollumfänglicher Präsenzunterricht aufgrund einer hohen Anzahl von Infektions- und Quarantänefällen nicht mehr gewährleistet werden kann, erhalten die Schulen einen Handlungsrahmen mit abgestuften Optionen. Ziel bleibt dabei immer, so viel Präsenzunterricht wie nur möglich anzubieten und Einschränkungen nur im Bedarfsfall und lediglich vorübergehend vorzunehmen.

Für die berufsbildenden Schulen stellt sich die Situation oftmals etwas anders dar als für den allgemeinbildenden Bereich. Sie gestalten beispielsweise bereits seit Beginn des Schuljahres eigenverantwortlich einen Teil ihres Unterrichts als Distanzunterricht. Auch hier kann es aber zu Personalausfällen kommen, die den Präsenzbetrieb zeitweise erschweren. Aus diesem Grund wurde ein spezieller Handlungsrahmen für die BBS entwickelt, der ebenfalls mögliche Maßnahmen aufzeigt.

In erster Linie für den berufsbildenden Bereich von Bedeutung ist die ab dem 16. März 2022 geltende Verpflichtung zur Corona-Impfung für alle Beschäftigten in Einrichtungen der Pflege und des Gesundheitswesens. Dies schließt ausdrücklich auch Praktikantinnen und Praktikanten ein und betrifft in diesem Zusammenhang auch die allgemein bildenden 

Schulen. Schülerinnen und Schüler, die dann Praktika z. B. zur beruflichen Orientierung oder im Rahmen einzelner Bildungsgänge ableisten möchten und noch ohne Schutz sind, sollten daher kurzfristig die Corona-Impfung angehen. Bitte haben Sie das im Blick, wenn Ihr Kind an einem Praktikum oder einer Ausbildung in Einrichtungen der Pflege oder des Gesundheitswesens interessiert ist!

Erfreulicherweise entwickelt sich die Impfquote in Niedersachsen weiterhin positiv. Das Impfangebot für Kinder wird gut nachgefragt, für Jugendliche ab 12 Jahren empfiehlt das Land Niedersachsen ausdrücklich auch eine Booster-Impfung. Mein Dank gilt allen, die sich impfen lassen und auch bereits das Angebot für Auffrischungsimpfungen wahrgenommen haben. Neben der persönlichen Schutzwirkung tragen gerade die Booster-Impfungen entscheidend dazu bei, auch Quarantäneanordnungen so gering wie möglich zu halten. Die angekündigten Neuregelungen für Quarantäne und Isolation werden voraussichtlich am Freitag, 14.01.2022, auf Bundesebene in eine entsprechende Verordnung gegossen. Dem folgt auf Landesebene eine Absonderungsverordnung auf Grundlage der Bundesregelung, erst dann haben die geänderten Vorgaben Gültigkeit. Sobald hier Rechtssicherheit geschaffen wurde, werden wir Sie mit entsprechendem Informationsmaterial versorgen.

Ich wünsche Ihnen nun von Herzen ein glückliches und gesundes neues Jahr, viel Kraft, Energie und Durchhaltevermögen für die kommende Zeit und alles Gute für Sie ganz persönlich!

Mit freundlichen Grüßen
Grant Hendrik Tonne

Niedersächsischer Kultusminister

 

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

ein weiteres „Corona-Jahr“ neigt sich dem Ende zu und wir befinden uns immer noch mitten in der Pandemie – zwar mit veränderten Vorzeichen als 2020, dafür mit immer neuen Herausforderungen. Wir hätten uns dieses Jahr wohl alle anders gewünscht.

Gerade Familien verlangt die Pandemie so einiges ab. Die Betreuung der Kinder in Phasen des Distanz- und Wechselunterrichts mit der eigenen Berufstätigkeit unter einen Hut zu bringen, das hat viele Eltern im ersten Halbjahr 2021 an die Grenzen der Belastbarkeit und darüber hinaus gebracht. Ich weiß auch, dass sich viele Eltern Sorgen um die Entwicklung ihrer Kinder machen: Die lange Zeit im Lockdown hat überall Spuren hinterlassen.

Erfreulicherweise ist es uns nach den Sommerferien gelungen, den Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler zu sichern. Durch das konsequente Tragen von Mund-Nase- Bedeckungen und die Einführung von ABIT (Anlassbezogenes intensiviertes Testen) konnten zudem die Quarantäneanordnungen für Mitschülerinnen und Mitschüler deutlich verringert werden. Das entlastet nicht nur die Familien, sondern gibt vor allem Kindern und Jugendlichen ein Stück Normalität zurück. Der direkte Kontakt zu Mitschülerinnen und Mitschülern, zu Lehrkräften, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist eben auch durch noch so guten Distanzunterricht nicht vollständig zu ersetzen, das hat uns das vergangene Jahr deutlich vor Augen geführt. Schule ist eben weit mehr als Wissenserwerb, sie ist in erster Linie ein sozialer Ort, ein Ort, an dem voneinander und miteinander gelernt wird. Daher kämpfen wir mit Nachdruck für so viel Normalität wie möglich.

Ich freue mich daher sehr darüber, dass Kinder und Jugendliche wieder gemeinsam in der Schule lernen können. Dass das gelingt, liegt in erster Linie an der gewissenhaften und verantwortungsvollen Umsetzung der notwendigen Maßnahmen vor Ort in den Schulen und im Elternhaus. Alle Beteiligten – nicht zuletzt die Schülerinnen und Schüler – leisten damit den entscheidenden Beitrag, dass Schulen möglichst sichere Orte sind und Präsenzunterricht überhaupt angeboten werden kann!

Bedanken möchte ich mich bei Ihnen auch dafür, dass Sie Ihre Kinder so gut durch die Krise begleiten, dass Sie ihnen Mut machen und ihnen dabei helfen, gesund durch die Pandemie zu kommen! Wir werden auch im kommenden Jahr für die bestmögliche Bildung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Niedersachsen streiten und ich freue mich, dabei auch weiterhin auf Ihre Unterstützung zählen zu können!

Ihnen allen wünsche ich nun eine schöne Weihnachtszeit, erholsame Festtage im Kreise Ihrer Lieben und einen guten Start in ein – hoffentlich etwas ruhigeres – neues Jahr! Alles Gute für Sie und bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Grant Hendrik Tonne
Niedersächsischer Kultusminister

 

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

in den vergangenen Jahren hat sich die Online-Anmeldung und die Offline-Anmeldung bewährt, sodass wir an beiden Verfahren festhalten werden.

Die Schulanmeldung für Klasse 5 erfolgt in diesem Jahr ab dem 01. Februar 2024 bis zum 30. April.

Entsprechende Anmeldeformulare können dann heruntergeladen werden.

 

Online-Anmeldung

Sie brauchen für die Anmeldung folgende Dokumente:

Geburtsurkunde (Foto)das letzte Zeugnis aus der 4. Klasse (Foto)Impfnachweis Masern (Foto)

Offline-Anmeldung

Hier können Sie die Unterlagen in Ruhe zu Hause ausdrucken, ausfüllen und vorbeibringen.

Download der Anmelde-Dokumente