Elternbrief des Kultusministers vom 26. Januar 2022
Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
das zweite Schulhalbjahr steht unmittelbar vor der Tür, gleichzeitig bewegt sich die Omikronwelle im Februar ihrem voraussichtlichen Höhepunkt zu. Die kommenden Wochen werden leider noch einmal sehr herausfordernd, wir bleiben deshalb im „Team Vorsicht“ und ziehen das Sicherheitsnetz sogar noch einmal enger.
Es bleibt daher auch im Februar bei der täglichen Testung der Schülerinnen und Schüler, das hat sich gerade mit Blick auf die kürzere Inkubationszeit bei Omikron als sehr sinnvolle Maßnahme bewährt. Das Land Niedersachsen gibt ausschließlich geprüfte und zugelassene Tests an die Schulen aus. Bitte lassen Sie sich nicht von der sogenannten Negativ-Liste des Paul Ehrlich Instituts irritieren. Die dort aufgeführten Tests mit gleichem Namen wie die von uns ausgelieferten sind nicht identisch und unterscheiden sich häufig in der Zusatzbezeichnung.
Neu ist, dass nach den Zeugnisferien auch geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler der Testpflicht unterliegen. Davon ausgenommen sind lediglich Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung („Booster“-Impfung) erhalten haben. Das entspricht der fachlichen Einschätzung des NLGA und der Vorgehensweise in anderen gesellschaftlichen Bereichen. Als „geboostert“ gelten hierbei Personen, die entweder dreimal geimpft sind oder zweimal geimpft plus genesen sind. Eine gute Übersicht dazu finden Sie unter https://www.niedersachsen.de/assets/image/216846.
Es bleibt dabei, dass die Schule lediglich die Indexfälle, also die infizierten Personen, an das zuständige Gesundheitsamt meldet, nicht die Kontaktpersonen. Bedingt durch die tägliche Testung und das Tragen der Mund-Nase-Bedeckung gehen Kontaktpersonen aus dem schulischen Umfeld in der Regel nicht in Quarantäne, deshalb ist eine solche Meldung durch die Schule im Allgemeinen nicht erforderlich. Die Gesundheitsämter erlassen aber auch weiterhin bei Bedarf Quarantäne-Anordnungen für enge Kontaktpersonen aus dem privaten Umfeld bzw. auch im schulischen Kontext, z. B. bei einer Häufung von Fällen innerhalb einer Lerngruppe.
Die Gesundheitsämter haben auch weiterhin die Möglichkeit, weitergehende Maßnahmen zum Infektionsschutz in den Schulen anzuordnen, wenn es vor Ort notwendig erscheint. Schulleitungen können hingegen keine Infektionsschutzmaßnahmen erlassen.
Die angekündigte Neuregelung der Test-Verordnung auf Bundesebene stellt in Aussicht, dass demnächst keine PCR-Bestätigung eines positiven Selbsttests mehr erforderlich sein wird, die Bescheinigung über einen POC-Antigenschnelltest aus dem Testzentrum soll dann ausreichen. Das Freitesten nach sieben Tagen (bzw. fünf Tagen für Schülerinnen und Schüler) Quarantäne oder Isolation ist schon jetzt auch mit einem POC-Antigenschnelltest möglich. Sobald sich Veränderungen der Test-Abläufe ergeben, informieren wir Sie selbstverständlich umgehend.
Ich wünsche Ihnen und ihren Familien nun einen guten Start in das zweite Schulhalbjahr, verbunden mit der Hoffnung, dass die Omikronwelle möglichst schnell überwunden und bald wieder ein bisschen mehr „Alltag“ möglich ist. Mir ist sehr bewusst, welcher Kraftakt es ist, Kindern und Jugendlichen in diesen unsicheren Zeiten Halt und Stabilität zu geben und das unter anhaltend herausfordernden Bedingungen! Haben Sie ganz herzlichen Dank für Ihre Unterstützung! Alles Gute für Sie und bleiben Sie bitte gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen
Grant Hendrik Tonne
Niedersächsischer Kultusminister