Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
die Herbstferien stehen vor der Tür und damit eine wichtige Verschnaufpause für die Schülerinnen und Schüler im neuen Schuljahr. Das möchte ich zum Anlass nehmen, Sie über aktuelle Prozesse und Entwicklungen in der niedersächsischen Bildungspolitik zu informieren.
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
der Bildungserfolg hängt in Deutschland immer noch stark vom sozialen und wirtschaftlichen Hintergrund eines Kindes ab. Die Verwirklichung von mehr Bildungsgerechtigkeit und mehr gezielter Förderung für Schülerinnen und Schüler ist mir ein zentrales Anliegen.
Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
ich hoffe, Sie sind gut in das neue Schuljahr gestartet und haben die Herausforderungen der ersten Wochen gut meistern können.
Wie Sie der Presse sicherlich entnommen haben, wurde in der vergangenen Woche eine Neufassung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) beschlossen. Die Meldungen dazu waren teilweise widersprüchlich und haben so zu Irritationen geführt, dabei gilt für KiTas und Schulen im Grunde das bereits bekannte und bewährte Verfahren:
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Wer krank ist, bleibt zu Hause!
Das ist nicht neu und galt schon vor Corona. Wer einen Infekt mit deutlicher Beeinträchtigung des Wohlbefindens (z. B. Fieber, starker Husten, Halsschmerzen) hat, kuriert sich zu Hause aus, bevor er/sie Schule oder KiTa wieder besucht. -
Nicht jeder Schnupfen ist Corona!
Mit einem banalen Infekt (z. B. Schnupfen, leichter Husten, kein Fieber, nur leichte Beeinträchtigung des Wohlbefindens) darf die Schule bzw. die KiTa auch weiterhin besucht werden, auch daran hat sich nichts geändert. Um eine einfache Erkältung von einer Corona-Infektion zu unterscheiden, sollte ein entsprechender Test – z. B. ein Selbsttest zu Hause – durchgeführt werden. -
Freitesten frühestens nach fünf Tagen!
Wer sich mit dem Corona-Virus infiziert hat, isoliert sich für mindestens fünf Tage – gezählt ab dem Tag, an dem der Test erstmals positiv war. Nach frühestens fünf Tagen und mindestens 48 Stunden ohne Symptome ist es wie bisher möglich sich „freizutesten“. Auch hierfür reicht ein Selbsttest zu Hause aus. Die Eltern bestätigendann einfach schriftlich gegenüber der Schule bzw. der KiTa, dass das Testergebnis negativ war.
Im Moment sehen wir keine Notwendigkeit für weitere Maßnahmen. Das Tragen einer Mund- Nase-Bedeckung bleibt freiwillig, die Entscheidung dafür oder dagegen obliegt jeder und jedem Einzelnen und ist bitte zu respektieren. Wir behalten die Lage weiterhin im Auge und beobachten die Entwicklung sehr aufmerksam. Unser erklärtes Ziel bleibt es aber, dass Kinder und Jugendliche weder über Gebühr belastet oder eingeschränkt werden sollen, noch schlechter gestellt werden als andere gesellschaftliche Gruppen. Dafür setze ich mich auch weiterhin ein.
Ihnen und Ihren Familien weiterhin erholsame Ferien und einen guten Start in das neue Schuljahr!
Mit freundlichen Grüßen
Grant Hendrik Tonne
Niedersächsischer Kultusminister
Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
über die Hälfte der Ferien ist mittlerweile vorbei und ich hoffe, Sie und Ihre Familien konnten und können die Zeit gut zur Erholung nutzen. Da es nun langsam auf das neue Schuljahr zugeht, möchte ich Sie – wie angekündigt – über die aktuellen Planungen für das nächste Schuljahr informieren.
Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
ein weiteres Schuljahr neigt sich dem Ende zu, Schülerinnen und Schüler in ganz Niedersachsen freuen sich auf die Sommerferien und sicher geht es vielen Eltern ganz genauso.
Sehr geehrte Eltern,
hiermit lade ich Sie zu einem digitalen Elternabend ein am
Donnerstag, 2. Juni 2022 um 17 Uhr.
Die Einladung erfolgt über den Teams-Account Ihrer Kinder.
Es geht um die Einführung der iPads ab der 7. Klasse. Weitere Informationen haben wir schon auf der Internetseite zusammengetragen:
https://www.rs-calberlah.de/index.php/eltern/aktuelle-hinweise-und-mitteilungen/ipad-klassen
Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme.
Das iPad-Team der RSC
Sabine Fasterling, Steffen Jauch, Thomas Seeliger
Hallo zusammen,
am 19.05.2022 laden wir sie herzlich zu unsere Jahreshauptversammlung ein. Wir bitte um Teilnahme – unser Vorstand muss neu gewählt werden, damit der Verein weitergeführt werden kann.
Sie kennen engagierte Eltern der Realschule Calberlah – die noch nicht Mitglied im Förderverein sind? Diese Art Menschen, die gern Verantwortung übernehmen, offen für Neues sind und sich mit der Tätigkeit als Vorstand identifizieren könnten? Dann lassen sie es bitte nicht unversucht und laden Sie die Person gern ein. Sie können unsere Einladung sowie meine Kontaktdaten gern weiterleiten.
Wir hatten durch die Pandemie nicht wirklich die Chance uns als Verein in der Öffentlichkeit zu zeigen – wir haben mit der Schulleitung/Lehrer*innen tolle Projekte umgesetzt. Lassen Sie es bitte nicht zu – dass wir den Förderverein aufgeben müssen. Nehmen Sie bequem von zu Hause an der Veranstaltung teil, lassen sie sich aufstellen, erzählen sie uns etwas über sich…
damit wir die Zukunft des Fördervereins sichern können.
Wir freuen uns auf ihre Teilnahme
Angelika Dalchow
Sie möchten teilnehmen? Bitte schreiben Sie dem Förderverein kurz eine E-Mail:foerderverein@rscalberlah.de
Unsere Jahreshauptversammlung findet am Donnerstag, 19.05.2022 via MS TEAMS – Online Veranstaltung von 19:00 bis 20:00 Uhr statt
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Erstellung einer Anwesenheitsliste
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit
3. Bericht des Kassenprüfers
4. Bericht Jahresabschluss 2021/2022
5. Neuwahlen des Vorstands
6. Sonstiges
7. Fragen/Anregungen
Anträge zur Tagesordnung müssen mindestens eine Woche vor der Versammlung beim Vorstand eingereicht sein.
Beste Grüße
der Vorstand des Fördervereins
Angelika Dalchow & Christine Heinke-Meier
Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
Sie haben es sicher bereits den Medien entnommen: Seit Samstag, 07. Mai 2022, gilt auch in Niedersachsen eine geänderte Absonderungsverordnung mit gelockerten Quarantäneregeln.
Personen, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben, können die Isolation nun bereits nach fünf Tagen beenden, sofern sie mindestens 48 Stunden symptomfrei waren. Es wird allerdings empfohlen, sich freiwillig so lange zu isolieren, bis ein negatives Testergebnis vorliegt, die Frist von fünf T agen beschreibt also das Minimum. Kontaktpersonen unterliegen keiner Quarantänepflicht mehr. Hier wird empfohlen, die persönlichen Kontakte freiwillig zu reduzieren und sich an den fünf Tagen, die auf den Kontakt zur infizierten Person folgen, täglich zu testen.
Seit Anfang Mai dürfen Schulen und KiT as wieder ohne Nachweis des Impf- oder Genesenenstatus bzw. ohne Vorlage eines negativen Testergebnisses betreten werden. Das gilt auch für Veranstaltungen, Elternabende usw. Die Testungen sind grundsätzlich freiwillig. Das Angebot, sich vor dem Schulbesuch regelmäßig freiwillig zu testen, wird laut Rückmeldungen aus den Schulen gut angenommen. Ich begrüße das sehr und empfehle es vor allem dann, wenn es Infektionsfälle in einer Lerngruppe gibt oder Erkältungssymptome auftreten. Das Land stellt den Schulen und KiTas auch weiterhin ausreichend Test-Kits kostenlos zur Verfügung.
Neben der Frage nach Infektionsschutzmaßnahmen nimmt die Integration von aus der Ukraine geflüchteten Menschen auch in Niedersachsen zunehmend mehr Raum ein. Rund 12.000 ukrainische Kinder und Jugendliche wurden inzwischen in niedersächsischen Schulen angemeldet und herzlich willkommen geheißen. Ich konnte mich bereits mehrfach bei Besuchen vor Ort von der großen Empathie und Hilfsbereitschaft überzeugen und bin allen Beteiligten zutiefst dankbar für ihr selbstloses Engagement! Inzwischen ist es vielerorts auch gelungen, ukrainisches Fachpersonal einzustellen, die bei der Beschulung und Betreuung der Kinder und Jugendlichen eine wertvolle Unterstützung sind. Das Land Niedersachsen stellt für derartige Personalmaßnahmen zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung.
Hoffen wir nun gemeinsam, dass mit den steigenden Temperaturen die Zahl der Corona- Infizierten weiter sinkt, vor allem aber, dass sich die Lage in der Ukraine möglichst bald zum Guten wendet und der schreckliche Krieg ein Ende nimmt. Vielleicht kehrt dann auch in den Schulen endlich wieder eine gewisse „Normalität“ ein – das wünsche ich uns allen sehr, vor allem aber den Kindern und Jugendlichen! Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Grant Hendrik Tonne
Niedersächsischer Kultusminister
Sehr geehrte Eltern,
seit mehr als zwei Jahren fordert uns die Corona-Pandemie sehr heraus. Auch wenn sich nun langsam durch die Rücknahme der meisten Vorgaben durch das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes wieder das Gefühl von Normalität einstellt, ist die Pandemie leider noch nicht vorüber. Daher halten wir im Rahmen der uns verbliebenen Möglichkeiten die Sicherheitsmaßnahmen aufrecht.
Über die entsprechenden Vorgaben zum Schulstart nach den Osterferien möchte ich Sie im Folgenden noch einmal informieren:
- Die ersten acht Schultage vom 20.-29.4.2022 testen sich alle Schülerinnen und Schüler – auch die geimpften, genesenen und geboosterten – zuhause nach dem bekannten Verfahren. Die Schulen haben entsprechende Mengen an Testkits erhalten. Ab dem 2. Mai bis zum Ende des Monats findet das Testen dann dreimal pro Schulwoche freiwillig statt. Die notwendigen Testkapazitäten werden weiterhin landesseitig kostenlos zur Verfügung gestellt.
- Ist der Test negativ, dürfen die Schülerinnen und Schüler die Schule besuchen, ist er positiv, muss zunächst die Schulleitung darüber informiert werden. Dann müssen die Schülerinnen und Schüler eine PCR-Bestätigung bei einem Arzt oder einer Apotheke einholen. Bestätigt sich der Verdacht nicht, darf am folgenden Tag die Schule besucht werden. Bestätigt sich der Verdacht, bleiben die Schülerinnen und Schüler zuhause. Sie können sich frühestens nach 5 Tagen und wenn sie symptomfrei sind erneut selbsttesten. Fällt dieser Test negativ aus, darf die Schule wieder besucht werden, wenn nicht, ab dem Tag, an dem der Test negativ ausfällt.
- Eine Maskenpflicht gibt es an den Schulen nicht mehr, das Bundesinfektionsschutzgesetz sieht diese Möglichkeit nur noch bei Hotspots vor, zu denen unser Bundesland sich aber nicht zählt. Die Möglichkeit für Schulleitungen, eigenständig eine Maskenpflicht zu verhängen, sieht das Bundesgesetz nicht vor. Wer jedoch weiterhin eine Maske tragen möchte, kann dies freiwillig selbstverständlich machen. Die Mund-Nase-Bedeckung hat sich als ebenso einfaches wie wirkungsvolles Schutzinstrument erwiesen, so dass auf die Möglichkeit des Selbst- und Fremdschutzes durch eine Maske hingewiesen werden kann.
Auch wenn wir nach den Osterferien bezogen auf die Pandemie in eine neue Phase eintreten können, bedeutet dies aber noch nicht das Ende des Ausnahmezustandes. Der verbrecherische Angriffskrieg der Russischen Föderation gegen das Nachbarland Ukraine wirkt sich auch auf die Schulen aus – in manchen Regionen und somit auch an den jeweiligen Schulen bereits deutlicher als in anderen. Vor den Osterferien waren bereits über 6000 ukrainische Schülerinnen und Schüler in niedersächsischen Schulen angemeldet und aufgrund des verheerenden Fortgangs des Krieges ist mit weiter steigenden Zahlen zu rechnen.
Wegen der Dynamik und Dramatik der Entwicklung ist aber noch immer kaum eine belastbare Prognose möglich, weshalb wir in unseren Planungen von unterschiedlichen Szenarien ausgehen und den Schulen verschiedene Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. D.h., dass die Schulen vor Ort entscheiden können, welche Reaktionen auf die unterschiedlichen Herausforderungen die richtigen sind. Je nach Situation können Willkommensgruppen eingerichtet, auf bestehende Strukturen – wie z.B. Sprachlernklassen – zurückgegriffen, eine Beschulung in der Regelklasse erfolgen oder Mischformen der unterschiedlichen Formate angeboten werden. In dieser Phase der Krisenbewältigung sind Flexibilität und Beinfreiheit wichtig und notwendig, um kurzfristig auf die dynamische Entwicklung reagieren zu können. Dabei ist es weiterhin das ausdrückliche Ziel, dass die Aufnahme der ukrainischen Kinder und Jugendlichen möglichst unkompliziert und unbürokratisch erfolgen soll.
Es ist auch entscheidend, dass jegliche personelle Ressource, die zur Verfügung steht, genutzt wird. Insbesondere die Einstellung weiterer Lehrkräfte und Pädagogischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erlaubt eine kurzfristige Verstärkung und auch die Einbindung ukrainischer Lehrkräfte sowie weiteren Fachpersonals wird von Seiten des Ministeriums aus aktiv unterstützt. Unter den folgenden Links können sich Interessierte registrieren: https://www.eis-online-nilep.niedersachsen.de/initiativbewerbung und https://www.eis-online.niedersachsen.de/.
Nach den bisherigen Erfahrungen bin ich zuversichtlich, dass wir es gemeinsam auf diesem Wege schaffen werden, die ukrainischen Kinder und Jugendlichen und auch die ukrainischen Fachkräfte schnell und unkompliziert in unsere Schulgemeinschaft aufzunehmen. Das vielfältige Engagement der Schulgemeinschaften in den letzten Wochen und die deutlichen Zeichen für Solidarität und Zusammenhalt zeigen die Bereitschaft, sich hier einzubringen.
Mit freundlichen Grüßen
Grant Hendrik Tonne
Niedersächsischer Kultusminister
Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,die Corona-Krise ist noch nicht bewältigt, da stehen schon neue Herausforderungen vor der Tür, die in erheblichem Maße Auswirkungen auf das Bildungssystem haben können.
Ich möchte in diesem Schreiben deshalb auf beide Themenblöcke eingehen – auf das weitere Vorgehen i. S. Pandemie und auf den Umgang mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine. Mir ist sehr bewusst, welche Problematik gerade die Gleichzeitigkeit dieser Herausforderungen mit sich bringt, und werde mein Möglichstes tun, um die Schulen gut zu unterstützen.
Mit der Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) auf Bundesebene entfällt ab der kommenden Woche ein Großteil der aktuellen Einschränkungen und Schutzmaßnahmen. Aus meiner Sicht kommt dieser Schritt deutlich zu früh, ich habe wenig Verständnis für die Begrenzung des Instrumentenkoffers zum jetzigen Zeitpunkt und hätte mir hier deutlich mehr Möglichkeiten gewünscht. Denn – bei allem nachvollziehbarem Wunsch nach Lockerungen – die Pandemie ist noch nicht vorbei. In Niedersachsen werden wir von der Möglichkeit einer Übergangsregelung Gebrauch machen. Das bedeutet, dass unser Exit-Plan bis zu den Osterferien seine Gültigkeit behält und wir bis zum 02.04.2022 wie angekündigt vorgehen.
Anschließend werden wir weitgehend mit freiwilligen Maßnahmen und Empfehlungen arbeiten müssen, etwas anderes lässt das IfSG leider nicht zu. Bedauerlicherweise trifft das insbesondere auf das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung zu. Diese Maßnahme wird von Fachleuten als besonders effektiver Schutz vor Infektionen angesehen. Wir empfehlen deshalb – vor allem für die Zeit direkt nach den Osterferien -, im Sek I- und Sek II-Bereich auch weiterhin Masken zu tragen. Direkt nach den Ferien testen sich alle Schülerinnen und Schüler täglich. Wir gehen davon aus, dass diese Planung umgesetzt werden kann. Im Anhang finden Sie eine geänderte Fassung unseres Exit-Plans, die den aktuellen Stand der Planungen enthält. Für die Zeit nach den Osterferien gilt er wiederum unter Vorbehalt, da die Laufzeit der nächsten Landesverordnung sehr kurz ist (bis 02.04.2022) und sich ggf. weitere Änderungen ergeben, die jetzt noch nicht absehbar sind.
Die endgültigen Regelungen ab dem 20.04.2022 werden wir den Schulen erst in der zweiten Ferienwoche mitteilen können und bitten dafür um Verständnis.
Ab dem kommenden Montag sind gemäß Exit-Plan u. a. erste vorsichtige Leichterungen bzgl. des Tragens einer MNB im Primarbereich vorgesehen. Kinder der Schuljahrgänge 1-4 dürfen ihre Maske abnehmen, wenn sie ihren Sitzplatz eingenommen haben. Wir bleiben damit immer noch deutlich strenger als in fast allen anderen gesellschaftlichen Bereichen, zumal bei einem Infektionsfall in der Lerngruppe gilt, dass alle für eine Woche die Maske auch am Sitzplatz wieder aufsetzen. Dadurch dass auch das ABIT (Anlassbezogenes intensiviertes Testen) weiter gilt, sind die Klassen-kameradinnen und Klassenkameraden des Indexfalls auch keine K1-Personen und müssen sich nicht in Absonderung begeben (Test-to-Stay- Strategie).
Für den Primarbereich ist das Thema Sprachbildung ein besonders wichtiges, deshalb sind vor allem die Einschränkungen, die diesen Bereich betreffen, nur so lange und in dem Umfang aufrechtzuerhalten, wie es unbedingt erforderlich ist. Das OVG Lüneburg hat zudem darauf hingewiesen, dass es das Tragen einer Maske im Primarbereich nur so lange als verhältnismäßig zulässt, wie eine Überlastung des Gesundheitssystems droht. Wir werden deshalb an der vorgesehenen Lockerung für den Primarbereich festhalten und sie wie geplant ab dem 21.03.2022 umsetzen. Es steht selbstverständlich jedem frei, die Maske auch am Sitzplatz weiterhin freiwillig zu tragen.
Ich komme nun zu einem weiteren Thema, das nicht nur Schulen aktuell umtreibt. Der verheerende Angriffskrieg des russischen Präsidenten Wladimir Putin auf die Ukraine bestimmt das Weltgeschehen. Städte werden ausgebombt, befinden sich unter Raketenbeschuss und werden von Panzern umzingelt – vor drei Wochen noch wären solche Bilder mitten in Europa undenkbar gewesen. Nun sind sie bittere Realität. Zu dieser Realität gehört, dass bereits mehr als drei Millionen Menschen aus dem Kriegsgebiet geflüchtet sind, zumeist Mütter mit ihren Kindern.
Die europäischen Nachbarländer und die gesamte EU haben sich solidarisch mit der Ukraine erklärt und nehmen geflüchtete Menschen hilfsbereit auf. Auch in Deutschland und in Niedersachsen kommen immer mehr Mütter mit ihren Kindern an und werden erstversorgt. Anders als bei der Flüchtlingsaufnahme 2015/2016 verläuft die Ankunft zumeist dezentral, individuell mit PKW, Bahn und Bus, oftmals direkt zu Verwandten und Bekannten. Dieser schnelle und direkte Zugang ist angesichts der schrecklichen Lage absolut richtig, gleichwohl führt er dazu, dass wir keinen exakten Überblick über das Zuzugsgeschehen haben. Die Dynamik und die Dramatik der Entwicklung lassen zudem keine belastbaren Prognosen zu.
Klar und in ersten Ansätzen spürbar ist, dass auch an unseren Schulen nach und nach Kinder und Jugendliche aus dem ukrainischen Kriegsgebiet aufgenommen werden.
Um die Situation zu meistern, müssen gegebenenfalls auch neue Wege abseits der bekannten Pfade beschritten werden. Dabei gilt: Nicht Unmögliches soll möglich gemacht werden, aber das Mögliche soll erfolgen. Die Bewältigung dieser Herausforderung wird eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sein, bei der jede und jeder Einzelne gefragt ist. Hier sind Solidarität und soziales Engagement gefragt, aber eben auch Nachsicht und Toleranz, wenn sich Abläufe erst einspielen müssen und Dinge nicht so laufen wie gewünscht. Denn eins dürfen wir weder vergessen noch kleinreden: Nach zwei Jahren Pandemie ist das System Schule an der Belastungsgrenze und darüber hinaus angekommen.
Ich freue mich über jedes sichtbare Zeichen der Solidarität und des Zusammenhalts aus den Schulen Niedersachsens, über die Bereitschaft der Schulgemeinschaften, sich auch dieser Herausforderung zu stellen und zu helfen und zu unterstützen, wo immer es geht. Vielen herzlichen Dank an alle, die sich hier engagieren, die unterstützen und Verständnis dafür haben, das manches nicht von jetzt auf gleich zu lösen ist. Ihnen und Ihren Familien alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Grant Hendrik Tonne
Niedersächsischer Kultusminister
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