Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

ich hoffe, Sie hatten ein paar erholsame Feiertage und sind gut in das neue Jahr gestartet – ein Jahr, das uns zunächst ähnlich in Atem halten wird wie das vergangene, das aber auch Anlass zur Hoffnung auf bessere Zeiten gibt.

Auch in den kommenden Wochen und Monaten wird uns der Spagat zwischen Planungssicherheit und dynamischer Infektionslage, eingebettet in das gesamtgesellschaftliche Geschehen, weiter intensiv beschäftigen. Im Sinne der gewünschten Planungssicherheit haben wir bereits vor den Weihnachtsferien einen Weg aufgezeigt, wie es nach den Ferien in den Schulen weitergehen könnte. Wir sind dabei von einem wirksamen Lockdown, der dann auch sein Ende findet, und deutlich gesunkenen Infektionszahlen ausgegangen. Diese Hoffnungen haben sich bedauerlicher- weise nicht bestätigt: Die gesamtgesellschaftlichen Einschränkungen in Wirtschaft, Kultur und bei sozialen Kontakten werden fortgesetzt und sogar noch verschärft, deshalb ist auch in den kommenden Wochen ein weitergehender Beitrag des Bildungsbereiches zur Kontaktreduzierung erforderlich.

Unsere Planungen von vor Weihnachten werden daher aktualisiert und angepasst. Die folgenden Maßnahmen gelten bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres am 31.01.2021:

Primarbereich:

  • 11.01.-15.01.2021 Szenario C (mit Notbetreuung)
  • 18.01.-29.01.2021 Szenario B (mit Notbetreuung)

Sekundarbereiche I und II (11.01.-29.01.2021):

  • Alle Jahrgänge der Sekundarbereiche I und II, in denen im laufenden

    Schuljahr keine Abschlussprüfungen anstehen: Szenario C
    Hinweis: In den Jahrgängen 5 und 6 muss eine Notbetreuung angeboten werden.

  • Abiturjahrgang und Abschlussklassen der Jahrgänge 9 und 10: Szenario B Hinweis: Es ist möglich, bei ausreichenden räumlichen Kapazitäten auch komplette Klassen bzw. Kurse in der Schule zu unterrichten. Wichtig ist, dass auch hier der Mindestabstand eingehalten wird. Die Lerngruppen müssen dafür ggf. geteilt und parallel unterrichtet werden

BBS: Szenario C

Hinweis: Auch hier können Lerngruppen, in denen im laufenden Schuljahr Abschlussprüfungen vorgesehen sind, im Szenario B unterrichtet werden.

Eine Ausnahme gilt für die Förderschulen mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung. Sie wechseln wie die Grundschulen zunächst für eine Woche in Szenario C und gehen dann für zwei Wochen komplett in das Szenario B über, es wird nicht zwischen Primar- und Sekundarbereich unterschieden. Eine Teilung der ohnehin kleineren Lerngruppen ist aber nur dann erforderlich, wenn die Raumgröße das Einhalten des Mindestabstands ansonsten nicht zulässt.

Generell gilt wie bisher: Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist in allen Bereichen der Schule zu tragen, in denen der Mindestabstand nicht dauerhaft eingehalten werden kann. Sie kann im Szenario B beim Einnehmen des Sitzplatzes abgenommen werden. Das Schreiben unbedingt notwendiger Klausuren ist auch in den Szenarien B und C möglich – immer unter Wahrung des Abstandsgebotes in ausreichend großen Räumen.

Das Niedersächsische Landesgesundheitsamt geht derzeit davon aus, dass wir etwa ab Mitte des Monats Januar wieder über verlässliche Inzidenzzahlen verfügen, die die Infektionslage realistisch abbilden. Auf dieser Grundlage überarbeiten wir derzeit unsere inzidenzbasierte Systematik und werden zeitnah das weitere Vorgehen vorstellen, damit die Schulen eine möglichst langfristige Planungsgrundlage für die Zeit nach dem Lockdown vorliegen haben.

Auch die notwendigen Anpassungen für die Abschlussprüfungen aller Schulformen gehen den Schulen in Kürze zu. Es bleibt dabei, dass jedem Schüler und jeder Schülerin das Ablegen einer fairen Prüfung gewährt wird. Angesichts der weiter andauernden Einschränkungen des Präsenzbetriebs prüfen wir jedoch kurzfristig weitere Maßnahmen, die die Umsetzung der Abitur- und Abschlussprüfungen auch in einer Pandemie weiterhin ermöglichen.

Auch im neuen Jahr richtet sich mein Bestreben ausdrücklich auf die bestmögliche Unterstützung der wertvollen Arbeit in den Schulen vor Ort im Sinne der ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schüler. Ich werde Sie wie gewohnt regelmäßig und transparent über die weitere Entwicklung informieren. Für 2021 wünsche ich Ihnen von Herzen alles Gute, Glück und vor allem Gesundheit!

Mit freundlichen Grüßen
Grant Hendrik Tonne
Niedersächsischer Kultusminister

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
sicherlich verfolgen Sie die bundesweite Debatte über weitere Kontaktbeschränkungen und einen schärferen Lockdown in den kommenden Wochen. In den Blick genommen werden dabei alle Lebensbereiche, auch die Schulen.

Die Praxis in Niedersachsen hat gezeigt, dass Schule auch in Pandemiezeiten möglich ist. Es bleibt daher bei dem Ziel, auch nach den Weihnachtsferien grundsätzlich Präsenzunterricht im Szenario A anzubieten. In Niedersachsen liegt dafür – anders als in allen anderen Bundesländern – der Ihnen bekannte Stufenplan vor, der Maßnahmen an konkrete Inzidenzwerte und/oder an die Betroffenheit von Schulen koppelt. Die Fakten und Erfahrungen zeigen, dass dieser Rahmen hält: Den allermeisten Kindern und Jugendlichen kann gemeinsamer Unterricht im Klassenverband angeboten werden, erteilt von ihren Lehrerinnen und Lehrern und unterstützt von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Schulen. Dabei haben sich die Schulen nicht zu Hotspots entwickelt, dies möchte in aller Deutlichkeit nochmals betonen. Wir halten daher an den Plänen und Szenarien als Rahmen fest.

Gleichwohl muss festgestellt werden, dass sich die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie insgesamt noch nicht als ausreichend erweisen. Dies ist der Grund, warum die bisherigen Regelungen im Rahmen eines landesweiten Lockdowns vorübergehend zu verschärfen sind. Mit weiteren Kontakteinschränkungen und Einschnitten auch bei Wirtschaft und Handel soll die Anzahl der Neuinfektionen deutlich gesenkt werden. Der Bildungsbereich beteiligt sich an dieser Strategie der konsequenten Kontaktreduktion mit angemessenen Maßnahmen. Diese sind eingebettet in einen schärferen Lockdown für vier Wochen. Gleichzeitig erwägen wir auch weitere präventive Schritte für einen möglichst umfassenden Wiedereinstieg in Szenario A nach den Weihnachtsferien.

Als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung bieten wir Eltern und Erziehungsberechtigten die Möglichkeit, ihre Kinder bereits ab dem 14.12.2020 vom Präsenzunterricht befreien zu lassen, und erweitern damit die bisher für den 17. und 18.12.2020 bestehende Regelung. Für alle Schülerinnen und Schüler, die diese Möglichkeit nicht nutzen möchten, sind die Schulen ganz normal geöffnet. Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, entfällt hier ausnahmsweise die Antragspflicht. Sie zeigen der Schule gegenüber lediglich an, wenn Sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen und geben an, ab wann Ihr Kind ins Distanzlernen wechseln soll. Frühester Termin wäre der 14.12.2020, ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich, da aus infektiologischer Sicht nicht sinnvoll. Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass die Befreiung des Präsenzunterrichts nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen ist. Das Lernen und Arbeiten Zuhause, wie wir es für das Szenario B im Leitfaden und in den Handreichungen zum Distanzlernen beschrieben haben, gilt auch für diese besondere Woche.

In den berufsbildenden Schulen gelten möglicherweise abweichende Regelungen. Hier werden ggf. die bisherigen Vorgaben zum Distanzlernen erweitert. Die Schulleitung entscheidet und informiert über die Umsetzung vor Ort.

Für den Fall, dass in der kommenden Woche Klassenarbeiten, Klausuren oder sonstige Prüfungen angesetzt sind, wird im Einzelfall geprüft, was davon entfallen oder verschoben werden kann. Sollte beides nach gründlicher Abwägung nicht möglich sein, kommen die betroffenen Schülerinnen und Schüler für den Zeitraum der Klassenarbeit bzw. der Prüfung in die Schule. Die Lehrkräfte Ihres Kindes werden Sie entsprechend informieren. Vorabiklausuren und andere (abschluss-)relevante Prüfungen finden in jedem Fall statt.
Ihnen allen wünsche ich von Herzen ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in ein hoffentlich ruhigeres Jahr 2021! Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen
Grand Henrik Tonne,
Niedersächsischer Kultusminister

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
viele von Ihnen haben gestern sicherlich mit Spannung die Ergebnisse des Gesprächs der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin erwartet.

Anders als beim letzten Mal sollte in der jetzigen Debatte der Bildungsbereich in den Fokus gerückt werden. Es galt, sich im Rahmen der Kultusministerkonferenz auf eine „Hotspot-Strategie“ zu verständigen und wesentliche Eckpunkte für den Umgang mit sehr hohen Inzidenzwerten miteinander zu vereinbaren.

Die Medien überschlagen sich seit Tagen mit Einschätzungen, Mutmaßungen und Spekulationen über das weitere Vorgehen in Kitas und Schulen, die bundesweite Diskussion über mögliche Einschränkungen des Schulbetriebs hat deutlich an Schärfe zugenommen. Das befördert die gesamtgesellschaftliche Nervosität und Unruhe in einer Situation, die dringend auf Ruhe und Besonnenheit angewiesen ist.
Möglicherweise erklärt sich ein Teil dieser Debatte aber auch dadurch, dass außer Niedersachsen bisher kein Bundesland eine vergleichbar klare Regelung auf der Grundlage von Inzidenzwerten in der Landesverordnung hat. Auch die organisatorische und inhaltliche Ausgestaltung eines Wechselmodells, wie wir es im Szenario B beschreiben, ist in dieser Form deutlich und transparent. Nicht zuletzt ist der Schutz vulnerabler Personen ausschließlich in Niedersachsen so weitgehend angelegt.

In der vergangenen Woche gab es in Niedersachsen eine stabile Lage an den Schulen, insgesamt sogar eine leicht sinkende Tendenz hinsichtlich unterschiedlicher Infektionsmaßnahmen. Ca. 80 % aller Schulen in Niedersachsen haben den Regelbetrieb angeboten, dort gab es keine Quarantänemaßnahmen und kein Szenario B. Es bestätigt sich, dass der Primarbereich insgesamt weniger betroffen ist als die Sekundarbereiche I und II und der frühkindliche Bereich weniger betroffen ist als der Primarbereich.

Auch wenn diese Zahlen uns darauf hoffen lassen, dass sich das Infektionsgeschehen weiter stabilisiert, arbeiten wir intensiv an weiteren Maßnahmen und haben für Niedersachsen eine „Hotspot-Strategie“ entwickelt, die Regelungen für Landkreise mit besonders hohen Inzidenzwerten aufzeigt und unsere bisherige Linie konsequent weiterführt. Ich bin davon überzeugt, dass es weiterhin klarer und transparenter Regelungen bedarf, die allen an Schule Beteiligten Handlungssicherheit und die Möglichkeit zur Vorbereitung geben. Deshalb definieren wir in Niedersachsen einen „Hotspot“ anhand eines konkreten Inzidenzwertes von >200 und legen für die Schulen dieser Landkreise bzw. dieser kreisfreien Städte folgende Maßnahmen fest:

Für Schulen in Landkreisen bzw. kreisfreien Städten mit einem Inzidenzwert von über 200 gilt ab dem 01.12.2020:

  • In allen Schulformen ist auch im Unterricht eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
    • Ausnahmen und Sonderregelungen, z. B. für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, gelten wie bisher, sie liegen den Schulen vor und sind auf der Homepage des Kultusministeriums zu finden.
  • Schulen der Sekundarbereiche I und II wechseln ab Jahrgang 7 automatisch ins Szenario B
    • Dies gilt für die Dauer der Überschreitung des Wertes von 200, mindestens aber für 14 Tage.
    • Der Wechsel zurück ins Szenario A erfolgt erst, wenn der Wert für mindestens drei Tage wieder die 200 unterschreitet.
    • Ergibt sich ein Szenarienwechsel durch das Unter- oder Überschreiten des Wertes am Wochenende, kann der Montag zur Vorbereitung genutzt und erst am Dienstag gewechselt werden.
  • Auch in Szenario B gilt grundsätzlich eine MNB-Pflicht.
  • Die MNB kann im Unterricht nach Einnehmen des Sitzplatzes im Klassenraum abgenommen werden, da hier der Mindestabstand dauerhaft eingehalten werden kann.
  • Diese Regelung gilt bei betroffenen Schulen weiterhin bereits ab einer Inzidenz von 100 (Grundschulen sind hiervon ausgenommen).

Ein weiteres Thema, das in der vergangenen Woche nicht nur die Runde der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten intensiv beschäftigt hat, ist die Frage nach unterrichtsfreier Zeit zur Verlängerung der Weihnachtsferien. Wie bereits im letzten Brief erwähnt hatte und habe ich große Sympathien für die Idee, durch die Möglichkeit der Selbstisolation eine größere Sicherheit für ein Weihnachtsfest im Rahmen der Familie zu schaffen. Wir haben deshalb – wie angekündigt – weiter nach Möglichkeiten gesucht, den Infektionsschutz vor allem für vulnerable Familienmitglieder zu erhöhen.

Niedersachsen schließt sich der Länderlinie an und verlängert die Weihnachtsferien um zwei unterrichtsfreie Tage am 21. und 22. Dezember 2020, ergänzt diese Regelung aber um die Möglichkeit der Befreiung vom Präsenzunterricht auch am 17. und 18. Dezember 2020 für Schülerinnen und Schüler, die mit vulnerablen Angehörigen gemeinsam Weihnachten feiern möchten. Wir bleiben damit unserer bisherigen Vorgehensweise treu und erhöhen den Schutz für diejenigen, die besonders gefährdet sind.

Das bedeutet im Einzelnen:

  • Am 21. und 22. Dezember 2020 ist für alle Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterrichtsfrei.
  • Für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1-6, die dieses Angebot in Anspruch nehmen möchten, ist eine Notbetreuung in der Schule einzurichten. Diese findet kohortengerecht bzw. mit ausreichendem Abstand zwischen verschiedenen Kohorten statt und umfasst in der Regel den Zeitraum zwischen 8.00 und 13.00 Uhr (Ausnahmen bei gebundenen Ganztagsschulen oder Schulen mit ganztägigem Unterricht sind möglich). Die Hygieneregeln gelten auch in der Notbetreuung vollumfänglich.
  • Schülerinnen und Schüler, die mit vulnerablen Angehörigen gemeinsam Weihnachten feiern möchten, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zusätzlich am 17. und 18. Dezember 2020 vom Präsenzunterricht befreit werden. Dieser Antrag kann formlos über die Klassenleitung an die Schulleitung gestellt werden, es steht aber auch ein entsprechendes Formular zur Verfügung, das gerne genutzt werden kann.

In der Hoffnung auf einen weitgehend ruhigen Dezember mit möglichst wenigen „Hotspots“ in Niedersachsen und mit sinkenden Infektionszahlen wünsche ich Ihnen nun alles Gute und weiterhin viel Kraft und Energie für die Bewältigung dieser herausfordernden Zeit! Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen
Grand Henrik Tonne, niedersächsischer Kultusminister

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

Hannover, 30. Oktober 2020

Sie alle konnten den Medienberichten entnehmen, dass die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten gemeinsam mit der Kanzlerin für ganz Deutschland umfangreiche Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens bereits ab der kommenden Woche beschlossen haben.

Der Bildungsbereich soll bei den Einschränkungen weiterhin außen vor bleiben und soweit wie möglich und verantwortbar weiterlaufen. Die erforderlichen Lehren aus dem ersten Lockdown werden damit gezogen.

Dies hat zur Folge, dass Kinder einerseits weiter in der Schule sind, andererseits sich derselbe Personenkreis am Nachmittag aber nicht mehr zu Freizeitaktivitäten und Vereinssport treffen darf. Dieser scheinbare Widerspruch lässt sich deutlich damit erklären, dass die Einschränkungen vor allem zwei Ziele verfolgen: Erstens soll das Gesundheitssystem vor dem Zusammenbruch durch Überlastung geschützt werden. Zweitens sollen Bildung und Betreuung aufrechterhalten werden. Bildung ist immer ein sozialer Prozess und nur durch gemeinsames Lernen kann der Bildungsauftrag in Schule effektiv und nachhaltig erfüllt und kann Chancengleichheit gewahrt werden. Alle Einschränkungen in anderen Bereichen haben somit das Ziel, dass weiterhin miteinander und voneinander in Schule gelernt werden kann, zumal die Schulen kein Pandemietreiber sind.

Um Ihren Kindern auch bei steigenden Infektionszahlen größtmöglichen Gesundheitsschutz zu bieten, ist es aber dennoch notwendig, über die in der letzten Woche kommunizierten Maßnahmen hinaus regelnd tätig zu werden und damit die sich weiterentwickelte Lage und Ihre Rückmeldungen zu berücksichtigen. Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht ist zukünftig im Sek I- und Sek II-Bereich immer dann verpflichtend, wenn an der Schule eine Infektionsschutzmaßnahme vom Gesundheitsamt angeordnet wurde. Dies gilt dann für die Dauer dieser Maßnahme – in der Regel 14 Tage – für die gesamte Schule. Hat der Landkreis, in dem die Schule liegt, den Inzidenzwert 50 überschritten, ist im Sek I/II-Bereich das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht grundsätzlich verpflichtend – unabhängig vom Vorliegen einer Infektionsschutzmaßnahme an der Schule.

Weiterhin regeln wir in der neuen Verordnung, ab wann Schulen in das Szenario B (Unterricht im Wechselmodell) wechseln. Auch hier haben wir eine klare Regelung gefunden, die Transparenz und Handlungssicherheit gewährleistet. Ab einer Inzidenz von 100 wechseln alle Schulen, die von einer Infektionsschutzmaßnahme betroffen sind, für die Dauer der Infektionsschutzmaßnahme (i. d. R. 14 Tage) in das Szenario B. Im Szenario B kann dann wieder jederzeit das Abstandsgebot eingehalten werden und das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht ist nicht länger erforderlich. Im Anhang zu meinem Brief finden Sie ein Schaubild, das die getroffenen Maßnahmen noch einmal darstellt.

Ich möchte hier noch einmal deutlich betonen, dass das von einigen „herbeigewünschte“ Szenario B große Einschränkungen für Bildung und Betreuung mit sich bringt. Auch ein noch so guter Distanzunterricht ersetzt nun einmal nicht die direkte Kommunikation der Schülerinnen und Schüler untereinander sowie mit Lehrkräften und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Schule. Gerade für jüngere Kinder sowie für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Unterstützungsbedarfen ist der unmittelbare Kontakt oft unerlässlich für den Lernerfolg – von der für viele Familien notwendigen verlässlichen Betreuung einmal ganz abgesehen. Es gilt also auch weiterhin, den Präsenzunterricht im Szenario A durch Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen so lange zu sichern, wie es verantwortbar erscheint.

Zusätzlich zu den in der Landesverordnung geregelten Maßnahmen haben die örtlichen Gesundheitsämter die Möglichkeit, weitergehende Anordnungen zum Infektionsschutz zu treffen und damit auf die besondere Situation vor Ort einzugehen. Diese lokalen und regionalen Maßnahmen können zum Beispiel den Sportunterricht, schulische Veranstaltungen, Schulfahrten oder außerschulische Angebote wie den Ganztagsbetrieb betreffen. Auch die Ausweitung der Maskenpflicht bei einer Inzidenz von unter 50 oder der vorzeitige Wechsel ins Szenario B im Einzelfall liegen im Ermessen des örtlichen Gesundheitsamtes. Die zuständigen Behörden sind dabei gehalten, vorrangig Maßnahmen in Betracht zu ziehen, die ein Aufrechterhalten des jeweiligen Schulbetriebs ermöglichen.

Auf uns alle kommen schwierige Wochen zu, das wird wohl niemand bestreiten wollen. Wir werden diese herausfordernde Situation aber nur mit gemeinsamer Anstrengung bewältigen, dabei ist jeder und jede Einzelne gefragt. Wir behalten die Entwicklung genau im Auge und halten Sie weiterhin auf dem Laufenden.

Alles Gute für Sie und Ihre Familien – und bleiben Sie gesund! Mit freundlichen Grüßen

Grant Hendrik Tonne
Niedersächsischer Kultusminister

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
in dieser Woche erreichte uns ein Brief des Kultusministers mit der Bitte um Weiterleitung.

Hannover, 25. September 2020

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

das neue Schuljahr läuft seit nunmehr vier Wochen und gern nutze ich diesen Zeitpunkt, um Ihnen einen kurzen Überblick über aktuelle Themen zu geben. Wir können feststellen, dass der Start insgesamt gelungen ist. Das ist in erster Linie der guten Vorbereitung vor Ort und dem großen Engagement aller an Schule Beteiligter zu verdanken. Auch Sie als Eltern haben einen wichtigen Teil zum Gelingen beigetragen, indem Sie Ihr Kind bestärken und ermutigen und es in dieser herausfordernden Zeit begleiten. Haben Sie herzlichen Dank!

Ich freue mich, dass eine ausgesprochen große Mehrheit den Weg, den wir gemeinsam mit den Schulen gehen, mitgeht und die Schulleitungen und Lehrkräfte unterstützt und deren Arbeit in besonderer Weise wertschätzt, vielen Dank auch dafür.

Uns erreichen aber auch immer wieder Zuschriften von Eltern- sowie Schülerinnen und Schülern, die sich entweder strengere Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen wünschen oder aber – im Gegensatz dazu – die komplette Aufhebung dieser Regelungen fordern. Beide Seiten argumentieren mit Studien, die ihre jeweilige Meinung belegen sollen, sich aber gegenseitig widersprechen. Beide Positionen haben gemein, dass sie gut dazu geeignet sind, Ängste und Sorgen zu schüren und Unsicherheit zu verbreiten.

Seien Sie versichert, dass wir Ihre Sorgen sehr ernst nehmen und unsere Entscheidungen immer nur nach gründlicher Abwägung treffen. Es geht dabei sowohl um größtmöglichen Infektionsschutz aller an Schule Beteiligter, als auch um das Recht auf Bildung eines jeden einzelnen Schülers, einer jeden einzelnen Schülerin. Um letzteres gewährleisten zu können, wollen wir so viel „Normalität“ in Schule und Unterricht, wie es uns angesichts der momentanen Situation verantwortbar erscheint. Dazu gehört auch, so viel Präsenzunterricht wie möglich und so viel Betreuung wie möglich für alle anzubieten.

Im weitaus überwiegenden Teil der niedersächsischen Schulen findet derzeit Präsenzunterricht im Szenario A für alle Schülerinnen und Schüler statt. Dort, wo Infektionsfälle auftreten, sind sie nach bisheriger Erkenntnislage im privaten Umfeld entstanden und „in Schule hineingetragen“ worden. Das zuständige Gesundheitsamt ermittelt in Zusammenarbeit mit der Schule zunächst die direkten Kontakte der betroffenen Person und trifft dann die Entscheidung über Testungen und
 
Quarantänemaßnahmen. Aus zahlreichen Gesprächen weiß ich, dass es immer wieder Kritik an der Arbeit und besonders an der Kommunikation der Gesundheitsämter gibt. Wir unterstützen das Finden von Lösungen wo es nur irgend möglich ist und werben für ein einheitliches und klares Vorgehen. Gleichzeitig bitte ich Sie aber auch davon abzusehen, Ihr Kind vorab „in Eigenregie“ testen zu lassen. Warten Sie bitte die Anweisungen des Gesundheitsamtes ab, um die Abläufe nicht unnötig zu erschweren! Gleiches gilt auch für das Einhalten der Quarantäneregeln. Auch hier folgen Sie bitte genau den Anordnungen des Gesundheitsamtes, diese sind verpflichtend. Mir ist die Belastung durch eine etwaige Quarantäne und das Warten auf Testergebnisse sehr bewusst und dennoch bitte ich um Vertrauen in die Arbeit der Gesundheitsämter.

Die Schule trifft keine Entscheidungen über Infektionsschutzmaßnahmen, sie ist auch nicht befugt, Quarantäne zu beenden oder über die Dauer zu entscheiden, die Verantwortung dafür liegt einzig beim zuständigen Gesundheitsamt. Fragen Sie gerne nach, wenn Ihnen etwas unklar erscheint, aber versuchen Sie die Situation so anzunehmen, wie sie ist. Damit erleichtern Sie Ihrem Kind sowohl den Schulalltag wie auch eine mögliche Quarantänesituation und den nachfolgenden Wiedereinstieg in den Präsenzunterricht.

Momentan gibt es keinen Anlass, landesweite Einschränkungen, wie z. B. den Wechsel zu Szenario B (Wechselmodell) zu verhängen. Im Übrigen würde auch Szenario B nicht verhindern, dass Infektionen von außen in die Schule getragen werden. Hier ist jeder und jede Einzelne gefragt. Jeder kann und muss etwas dazu beitragen, sich und andere zu schützen – auch und gerade im privaten Bereich, der sich dem Zugriff durch Schule und Ministerium entzieht. Wenn sich hier alle konsequent an Hygiene- und Abstandsregeln hielten, wäre viel gewonnen und das Risiko, Infektionen in Schule „hineinzutragen“, wäre deutlich minimiert. Wir werben landesweit immer wieder für die Einhaltung der Regeln – die Verantwortung für die konsequente Umsetzung trägt jeder selbst. Bitte sprechen Sie deshalb noch einmal eindringlich mit Ihrem Kind über die Wichtigkeit des gründlichen Händewaschens, das Abstandsgebot im Alltag und das konsequente Tragen eines Mund-Nase-Schutzes, z. B. im Schulbus oder in den Schulfluren.

Es gilt auch weiterhin: Wir müssen beobachten, auswerten, abwägen und dann entscheiden. Wir behalten die sehr dynamische Entwicklung permanent im Blick, reagieren kurzfristig, wenn es erforderlich ist, und kommunizieren Änderungen und neue Vorgaben regelmäßig an die Schulen, an Sie als Eltern und für jeden einsehbar auf der Homepage des Kultusministeriums. Hinsichtlich der zu erwartenden Wetterlage im Herbst/Winter wird es zum Beispiel demnächst neue Hilfestellungen zum Thema „Lüften“ geben. Das Schaubild zum Umgang mit Krankheitssymptomen während der Erkältungszeit, das Ihnen möglicherweise schon bekannt ist, hänge ich diesem Schreiben noch einmal an. Das Lüften der Unterrichtsräume wird auch in der kalten Jahreszeit eine wichtige Rolle spielen, weil der Luftaustausch ein wesentlicher Teil der notwendigen
 
Hygienemaßnahmen ist. Seien Sie aber gewiss, dass dies nicht bedeutet, dass die Heizungen abgestellt werden und Ihre Kinder in kalten Räumen sitzen.
Ihnen und Ihren Familien wünsche ich weiterhin alles Gute in dieser herausfordernden Zeit! Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen
Grant Hendrik Tonne
Niedersächsischer Kultusminister

 

 

Liebe Eltern,
wir alle erleben gerade eine außergewöhnliche Situation, die niemand sich vorher hätte vorstellen können. Unser gewohnter Alltag und der Ihrer Kinder verändern sich im Moment radikal. Viele Menschen, bestimmt auch viele Kinder und Jugendliche, sind wahrscheinlich durch die radikalen Maßnahmen zur Kontrolle der weltweiten Pandemie verunsichert und fühlen sich möglicherweise verängstigt oder bedroht. Sie als erziehungsverantwortliche Erwachsene sind diejenigen, die im Moment entscheidend zum Sicherheitsgefühl und zum Wohlergehen ihrer Kinder beitragen können.

Was können Sie tun, um ihre Kinder zu unterstützen?

  1. Informationen

Nicht nur wir Erwachsenen, auch die Kinder und Jugendliche haben im Moment viele Fragen. Das ist normal. Wir Menschen sind nicht so gut darin, mit Unklarheit umzugehen. Dann beginnen die Gedanken zu kreisen, wir fangen an zu grübeln und uns Sorgen zu machen. Informationen geben uns Sicherheit. Kinder können sich noch nicht vorstellen, was ein Virus ist und woher er kommt. Sie fragen sich, ob sie selber oder ihre Familie davon betroffen sind, wann die Schule wieder anfängt, woher die Krankheit kommt oder warum die Großeltern nicht besucht werden sollen…

Seien Sie für die Fragen Ihres Kindes aufmerksam und nehmen Sie sich Zeit, sie sachlich und kindgerecht zu beantworten. Klare Informationen verringern Grübeln und Sorgen und wirken Ängsten entgegen. Eine gute Idee kann es z.B. sein, mit ihrem Kind zusammen die Kindernachrichten im Fernsehen zu schauen. Dort werden Kinder sehr gut und angemessen informiert. Von zum Teil beunruhigenden Informationen aus dem Fernsehen oder dem Internet, die Kinder nicht einordnen können, sollten Sie ihr Kind sorgfältig beschützen.

  1. Struktur

Unverhofft schulfreie Zeit ist für Schüler*innen zunächst etwas Positives. Schule ist aber auch ein Ort, der dem Leben von Kindern und Jugendlichen klare Orientierung und Struktur gibt. Halt und Sicherheit sind in Zeiten, in denen wir uns unsicher fühlen, besonders wichtig. Geben Sie Ihrem Kind Sicherheit, indem sie die schulfreien Wochen gemeinsam planen. Erhalten Sie so viel Normalität, wie möglich, zum Beispiel, indem Sie ihre gewohnten Schlafens- und Aufstehzeiten beibehalten und gemeinsam regelmäßige Mahlzeiten einnehmen. Entwerfen Sie mit Ihren Kindern zusammen einen Tagesplan, an den sich alle halten. Lassen Sie Ihre Kinder gleichberechtigt Vorschläge machen. Planen Sie Ruhe- und Aktivitätsphasen ein. Verteilen Sie die Pflichten und Aufgaben gerecht. Aufgaben zu übernehmen kann Kindern das gute Gefühl geben, wichtig zu sein! Bauen Sie auch eine schulische Übungszeit mit ein, aber stellen Sie Ihre Erwartungen hier ruhig etwas zurück. Ein bisschen zu schaffen, reicht im Moment aus. Strukturieren Sie die Medienzeiten ihrer Kinder, treffen sie hierfür klare Absprachen.Planen Sie auch Spielzeiten als wichtigen „Programmpunkt“ mit ein. Wenn sie zusammen eine gute Tagesstruktur gestaltet haben, bleibt weniger Zeit für Sorgen und Grübeleien, ebenso für Langeweile. Den gemeinsam erarbeiteten „Stunden-Plan“ können Sie für alle sichtbar an die Wand hängen.

  1. Zusammen sein

Schule ist ein Ort, wo Kinder und Jugendliche ihre Kontakte pflegen. Gerade der Kontakt zu Freund*innen und wichtigen Bezugspersonen soll nun in den nächsten Wochen eingeschränkt werden. Ihr Kind erlebt vielleicht deshalb gerade einen Verlust positiver Alltagserlebnisse. Viele Kinder reagieren in solchen Situationen traurig oder auch schlecht gelaunt, gelangweilt, unruhig oder gereizt. Auch das ist in einer ungewöhnlichen Situation normal. Ihr Kind ist im Moment vielleicht noch mehr als sonst auf Sicherheit in den Beziehungen zu den nahen Angehörigen angewiesen. Seien sie als Eltern präsent und emotional erreichbar für ihr Kind, indem Sie ihm zuhören, Verständnis zeigen und seine Bedürfnisse beachten. Halten Sie zusammen und geben ihrem Kind das Gefühl: „Wir sind bedingungslos für Dich da, wir freuen uns über gemeinsame Zeit mit Dir.“ Kontakt zu wichtigen Bezugspersonen können Sie im Moment durch Telefon oder social media aufrechterhalten.

Wenn man plötzlich viel mehr Zeit als sonst gemeinsam verbringt, kommt es möglicherweise auch vermehrt zu Konflikten. Auch das ist normal. Es kann hilfreich sein, sich darauf einzustellen. Setzen Sie Prioritäten: Vielleicht gelingt es Ihnen, schwierige Situationen zu deeskalieren, indem sie einmal durchatmen und erst reagieren, wenn Sie sich beruhigt haben. Vielleicht ist es möglich, Zank und Streitereien, die nicht allzu wichtig sind, einfach einmal zu vertagen? Halten Sie zusammen, indem Sie sich mit anderen Eltern, Nachbarn und Freunden austauschen und sich gegenseitig unterstützen.

  1. Akzeptanz

Angst und Unsicherheit sind normale Reaktionen auf eine außergewöhnliche Situation. Wir Erwachsenen können unseren Kindern Sicherheit vermitteln, wenn wir selber möglichst klar, ruhig, vernünftig und gelassen sind. Das fällt nicht immer leicht. Investieren Sie selber auch Zeit und Energie in Ihr eigenes Wohlergehen und Ihre eigene Stabilität. Teilen Sie Ihre Sorgen und Ängste mit anderen Erwachsenen oder suchen Sie, wenn nötig, eine Beratungsstelle auf. Je sicherer Sie sich selber fühlen, desto leichter wird es auch Ihr Kind haben, vertrauensvoll in die Zukunft zu sehen und die Situation so zu akzeptieren, wie sie ist. Nehmen Sie alle, auch die problematischen Gefühle Ihres Kindes ernst, indem Sie dem Kind zeigen, dass Sie die Gefühle gehört und verstanden haben. Akzeptieren Sie die Situation so, wie sie ist und versuchen Sie nicht, dem Kind seine Ängste oder Sorgen auszureden. Zeigen Sie stattdessen Verständnis für die Gefühle Ihres Kindes, ohne sie unnötig zu dramatisieren. Versuchen Sie gelassen und einfühlsam zuzuhören. Sie können zusammen überlegen, was konkret helfen könnte, was Sie und Ihr Kind tun könnten, damit es ihm möglichst gut geht. Krisen bergen oft Chancen, an die man ohne sie nie gedacht hätte. Suchen Sie gemeinsam das Gute in der Situation und versuchen Sie, trotz Belastungen, sich Positives vor Augen zu führen. Seien Sie geduldig mit ihrem Kind und mit sich selber.

  1. Sport und Bewegung

Kinder brauchen Bewegung! Sich im Körper wohl zu fühlen ist wichtig für die psychische Gesundheit. Bewegung und Sport reduzieren Stress, helfen gegen Langeweile, machen Spaß, vermindern Sorgen und können gegen Depressionen schützen. Im Moment fallen übliche Möglichkeiten für Bewegung weg, so dass Familien gefordert sind, kreativ zu werden. Wer Möglichkeiten hat, draußen zu sein oder sich in der Natur aufzuhalten, sollte diese nutzen. Auch in der Wohnung kann man sich einiges einfallen lassen. Erinnern Sie sich an die eigene Kindheit: Spielen Sie Verstecken oder machen Sie Gymnastik oder denken Sie sich kleine Geschicklichkeitsspiele aus. Hierzu gibt es im Moment viele lustige Anregungen in den Medien. Was unserem Körper und unserer Seele auch gut tut: Das Lieblingsessen zubereiten, ein Bad nehmen, einen Purzelbaum machen, es sich gemütlich machen, in der Sonne sitzen, genügend schlafen…

  1. Spiel und Spaß

So ernst die Lage auch sein mag: Niemandem nutzt es, dauerhaft Trübsal zu blasen. Bemühen Sie sich, Ihrem Kind Zuversicht und Hoffnung zu vermitteln, indem Sie kreativ nach Möglichkeiten und Quellen von Freude und Genuss suchen. Hat Ihr Kind besondere Interessen, Hobbies, ist es gern kreativ? Fördern Sie diese Aktivitäten. Der Alltag birgt viele Möglichkeiten, gemeinsam etwas zu tun. Nutzen Sie die positiven Seiten der Lage. Überlegen Sie, was man alles zu Hause unternehmen kann. Backen Sie z.B. Kuchen oder spielen Sie Gesellschaftsspiele. Zeigen Sie Interesse für die Medien ihres Kindes. Das vermittelt ihrem Kind einerseits Ihr aufrichtiges Interesse, andererseits haben Sie auch einen Eindruck, womit ihr Kind beschäftigt ist. Lassen Sie es damit möglichst nicht allein.

  1. Etwas sinnvolles tun, Engagement

Alle Maßnahmen, die unsere Bewegungsfreiheit einschränken, dienen dem Schutz von besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen. Das ist eine positive gemeinschaftliche Aktivität unserer Gesellschaft und in vielen Ländern der Welt. Auch dort sind Familien und Kinder betroffen. Es tut gut, etwas für andere zu tun, etwas tun zu können, worin wir einen Sinn sehen und das uns das Gefühl gibt, wichtig zu sein. Das schafft Vertrauen und Zuversicht. Auch kleinere Kinder können diesen Solidaritätsgedanken verstehen und stolz auf ihre Mithilfe sein. Sich mit anderen positiv verbunden zu fühlen stärkt unser psychisches Wohlbefinden. Sprechen Sie mit ihrem Kind darüber und teilen sie diesen positiven Gemeinschaftssinn miteinander. Vielleicht können Sie auch zusammen helfen: Haben Sie ältere oder kranke Nachbarn, für die Sie mit ihrem Kind einkaufen können? Möchte Ihr Kind vielleicht eine Postkarte an Oma schreiben? Gemeinsame Werte machen uns stark und stärken das Selbstbewusstsein Ihres Kindes.

  1. Ansprechpersonen

Wenden Sie sich auch im Rahmen der Corona-Krise bei psychischen Belastungen oder Schwierigkeiten im Zusammenhang mit schulischen Fragestellungen gerne an die für Ihre Schule zuständige  schulpsychologische Beratung. Die Adressen sind unter https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/bu/eltern-schueler/schulpsychologie/schulpsychologie-kontakt abrufbar.