Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

wir bewegen uns nun erfreulicherweise in eine Phase der Pandemie, die Erleichterung verspricht.

So wie es aussieht, ist die Omikronwelle zumindest in den norddeutschen Bundesländern gebrochen. Expertinnen und Experten gehen von einem kontinuierlichen Rückgang der Inzidenzwerte aus, die Gefahr einer Überlastung des Gesundheitssystems scheint gebannt. Die Zahlen in Niedersachsen belegen diese Einschätzung, auch was die Entwicklung der Werte in der Altersgruppe der Kinder und Jugendlichen betrifft.

Die Beschlüsse der gestrigen Bund-Länder-Runde sehen demnach weitreichende Lockerungen für die kommenden Wochen vor. Gerade für Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und KiTas bleiben Infektionsschutzmaßnahmen aber weiterhin wichtig und sinnvoll. Unser Anspruch, Schulen und KiTas für alle Beteiligten so sicher wie möglich zu machen, bleibt bestehen. Nach Einschätzung von Expertinnen und Experten ist dabei vor allem das Tragen einer medizinischen Maske ein wichtiger Baustein. Wir fahren die zur Zeit noch notwendigen Schutzmaßnahmen deshalb stufenweise und mit Augenmaß zurück, geben aber gleichzeitig eine Perspektive für die nächsten Wochen.

Unsere Planung sieht folgende Schrittigkeit vor:

Bis 04.03.2022:

Keine Veränderungen
– weiterhin tägliche Testung nach den bekannten Regeln;
alle tragen medizinische Masken auch am Sitzplatz

Ab 07.03.2022:

Testung 3x wöchentlich – bei positivem Fall in der Klasse alle täglich (ABIT);
keine Veränderungen bei den Masken

Ab 21.03.2022:

Testung weiterhin 3x wöchentlich + ABIT;
in den Klassen 1-4 darf die Maske am Sitzplatz abgenommen werden (Ausnahme: Wenn es einen positiven Fall in einer Klasse gibt, tragen die Schülerinnen und Schüler dieser Klasse eine Woche lang ihre Maske auch am Sitzplatz)

20.-29.04.2022:

„Sicherheitsnetz“ nach den Osterferien – tägliche Testungen; keine Veränderungen bei den Masken

Ab 02.05.2022

Testen anlassbezogen und freiwillig;

alle Schuljahrgänge dürfen am Sitzplatz die Maske abnehmen (Ausnahme: Wenn es einen positiven Fall in einer Klasse gibt, tragen die Schülerinnen und Schüler dieser Klasse eine Woche lang ihre Maske auch am Sitzplatz)

Es ist nicht ausgeschlossen, dass wir bei einer günstigen Entwicklung auch schneller lockern können, der oben beschriebene Plan gibt den aktuellen Stand unserer Überlegungen wieder. Alle Maßnahmen nach dem 19. März 2022 stehen unter dem Vorbehalt, dass §28a des Infektionsschutzgesetzes weiterhin eine entsprechende Rechtsgrundlage bietet. An einer Gesetzesänderung wird auf Bundesebene gerade gearbeitet, von einer rechtzeitigen Umsetzung ist nach aktuellem Stand auszugehen.

Die Untersagung von Schulfahrten läuft mit den Osterferien aus und wird anschließend nicht mehr verlängert. Klassenfahrten u. ä. Unternehmungen sind dann wieder möglich. Mir ist sehr bewusst, welchen Stellenwert Schulfahrten für Kinder und Jugendliche haben, das haben viele Gespräche in der letzten Zeit immer wieder verdeutlicht. Ich bin deshalb sehr froh, dass diese wichtigen Erlebnisse und Erfahrungen nun wieder möglich werden.

Ich wünsche uns allen, dass die Pandemie sich nun tatsächlich „auf der Zielgeraden“ befindet und wir mit maßvollen Lockerungen Stück für Stück unseren gewohnten Alltag zurückgewinnen. Dass wir in Niedersachsen im Ländervergleich verhältnismäßig gut da stehen, liegt nicht zuletzt an der verantwortungsbewussten und engagierten Arbeit in den Schulen und KiTas. Herzlichen Dank auch für Ihre Unterstützung und alles Gute für Sie!

Mit freundlichen Grüßen

Grant Hendrik Tonne

Niedersächsischer Kultusminister

Die Entscheidung, ob Unterricht stattfindet oder nicht, treffen die Landkreise oder kreisfreien Städte in der Regel erst am frühen Morgen des jeweiligen Schultages. Genaue Informationen werden über Rundfunksender zusammen mit den Verkehrshinweisen, das Internet bekannt gegeben. 

Durch die besonderen Wetterverhältnisse in diesem Jahr muss auch weiterhin mit extremen Witterungs- und Straßenverhältnissen gerechnet werden. Wenn die Sicherheit des Schulweges und der Schülerbeförderung nicht mehr gewährleistet ist, kann es zu kurzfristigen Schulausfällen kommen. Damit soll verhindert werden, dass Schülerinnen und Schüler trotz vorliegender Gefahrensituationen selbständig oder mit den Eltern versuchen, die Schule zu erreichen.

Die Entscheidung, ob Unterricht stattfindet oder nicht, treffen Landkreise und kreisfreien Städte in der Regel erst am frühen Morgen des jeweiligen Schultages und melden die Unterrichtsausfälle an die Lage- und Führungszentralen der örtlichen Polizeidirektionen. Diese steuern im Anschluss die Informationen an die move-Verkehrsmanagementzentrale (VMZ).

So werden Schülerinnen, Schüler und Eltern informiert:

  • Rundfunksender (NDR, FFN, …) zusammen mit den Verkehrshinweisen nach den Nachrichten
  • Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen – www.vmz-niedersachsen.de/wissenswertes/ (oder von der Startseite, Klick auf „Wissenswertes“)
  • Andere Benachrichtigungssysteme der Schulträger. Weitere Informationen finden Sie in der Tabelle unten

Grundsätzlich gilt, dass Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern im Primarbereich und im Sekundarbereich I, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen können, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist.

Die Schulen gewährleisten für Schülerinnen und Schüler, die trotz des angeordneten Unterrichtsausfalls zur Schule kommen, die Betreuung.

Quelle: Regionales Landesamt für Schule und Bildung

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

das zweite Schulhalbjahr steht unmittelbar vor der Tür, gleichzeitig bewegt sich die Omikronwelle im Februar ihrem voraussichtlichen Höhepunkt zu. Die kommenden Wochen werden leider noch einmal sehr herausfordernd, wir bleiben deshalb im „Team Vorsicht“ und ziehen das Sicherheitsnetz sogar noch einmal enger.

Es bleibt daher auch im Februar bei der täglichen Testung der Schülerinnen und Schüler, das hat sich gerade mit Blick auf die kürzere Inkubationszeit bei Omikron als sehr sinnvolle Maßnahme bewährt. Das Land Niedersachsen gibt ausschließlich geprüfte und zugelassene Tests an die Schulen aus. Bitte lassen Sie sich nicht von der sogenannten Negativ-Liste des Paul Ehrlich Instituts irritieren. Die dort aufgeführten Tests mit gleichem Namen wie die von uns ausgelieferten sind nicht identisch und unterscheiden sich häufig in der Zusatzbezeichnung.

Neu ist, dass nach den Zeugnisferien auch geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler der Testpflicht unterliegen. Davon ausgenommen sind lediglich Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung („Booster“-Impfung) erhalten haben. Das entspricht der fachlichen Einschätzung des NLGA und der Vorgehensweise in anderen gesellschaftlichen Bereichen. Als „geboostert“ gelten hierbei Personen, die entweder dreimal geimpft sind oder zweimal geimpft plus genesen sind. Eine gute Übersicht dazu finden Sie unter https://www.niedersachsen.de/assets/image/216846.

Es bleibt dabei, dass die Schule lediglich die Indexfälle, also die infizierten Personen, an das zuständige Gesundheitsamt meldet, nicht die Kontaktpersonen. Bedingt durch die tägliche Testung und das Tragen der Mund-Nase-Bedeckung gehen Kontaktpersonen aus dem schulischen Umfeld in der Regel nicht in Quarantäne, deshalb ist eine solche Meldung durch die Schule im Allgemeinen nicht erforderlich. Die Gesundheitsämter erlassen aber auch weiterhin bei Bedarf Quarantäne-Anordnungen für enge Kontaktpersonen aus dem privaten Umfeld bzw. auch im schulischen Kontext, z. B. bei einer Häufung von Fällen innerhalb einer Lerngruppe.

Die Gesundheitsämter haben auch weiterhin die Möglichkeit, weitergehende Maßnahmen zum Infektionsschutz in den Schulen anzuordnen, wenn es vor Ort notwendig erscheint. Schulleitungen können hingegen keine Infektionsschutzmaßnahmen erlassen.

Die angekündigte Neuregelung der Test-Verordnung auf Bundesebene stellt in Aussicht, dass demnächst keine PCR-Bestätigung eines positiven Selbsttests mehr erforderlich sein wird, die Bescheinigung über einen POC-Antigenschnelltest aus dem Testzentrum soll dann ausreichen. Das Freitesten nach sieben Tagen (bzw. fünf Tagen für Schülerinnen und Schüler) Quarantäne oder Isolation ist schon jetzt auch mit einem POC-Antigenschnelltest möglich. Sobald sich Veränderungen der Test-Abläufe ergeben, informieren wir Sie selbstverständlich umgehend.

Ich wünsche Ihnen und ihren Familien nun einen guten Start in das zweite Schulhalbjahr, verbunden mit der Hoffnung, dass die Omikronwelle möglichst schnell überwunden und bald wieder ein bisschen mehr „Alltag“ möglich ist. Mir ist sehr bewusst, welcher Kraftakt es ist, Kindern und Jugendlichen in diesen unsicheren Zeiten Halt und Stabilität zu geben und das unter anhaltend herausfordernden Bedingungen! Haben Sie ganz herzlichen Dank für Ihre Unterstützung! Alles Gute für Sie und bleiben Sie bitte gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Mit freundlichen Grüßen
Grant Hendrik Tonne

Niedersächsischer Kultusminister

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

ich hoffe, Sie sind alle gut ins neue Jahr gestartet und hatten ein paar erholsame freie Tage rund um Weihnachten und den Jahreswechsel. In Niedersachsen dominiert mittlerweile die Omikron-Variante des Corona-Virus, das Infektionsgeschehen ist hochdynamisch und wird in den nächsten Wochen leider noch einige Herausforderungen für uns bereithalten.

Es bleibt unser vorrangiges Ziel, den Präsenzbetrieb in den Schulen mit aller Kraft zu schützen – nicht zuletzt, um Kindern und Jugendlichen in diesen unsicheren Zeiten einen Ort anzubieten, an dem sie, in Ergänzung zum Elternhaus, Halt, Struktur und soziale Kontakte erfahren. Wie wichtig gerade diese Funktion von Schule für Heranwachsende ist, das haben uns die Erfahrungen in der Pandemie deutlich gezeigt. Es besteht bundesweiter Konsens bezüglich des Wertes und der Wichtigkeit von Präsenzunterricht und von Schule als sozialem Ort, das dürfen aber keine Lippenbekenntnisse bleiben, die nur in „ruhigeren Zeiten“ gelten.

In Niedersachen sind wir gut aufgestellt, um den Herausforderungen der Pandemie in den Schulen wirksam zu begegnen, die Ausgangslage ist vor allem dank Impfangeboten und Testmöglichkeiten eine gänzlich andere als im vergangenen Jahr. Das umfangreiche Maßnahmenpaket und eine hohe Impfquote des schulischen Personals ermöglichen auch weiterhin den Präsenzbetrieb. Die Schulen haben am vergangenen Montag routiniert und souverän den Unterrichtsbetrieb inkl. der notwendigen Schutzmaßnahmen wieder aufgenommen, der Start in das neue Jahr kann als ruhig und gelungen bezeichnet werden.

Dem Wunsch vieler Eltern, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler entsprechend werden wir das „Sicherheitsnetz“ mit täglichen Testungen noch weiterführen, vorerst bis zum Ende des Schulhalbjahres. Aktuell ist es rechtlich noch nicht möglich, auch geimpfte und genesene Personen zur Testung zu verpflichten, ihnen wird aber ausdrücklich empfohlen, dies freiwillig zu tun. Im Fall von ABIT, also dem intensivierten Testen beim Auftreten eines Verdachtsfalls, testet sich ohnehin die komplette Lerngruppe – unabhängig vom Impfstatus.

Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung wird von Gesundheitsexpertinnen und -experten gerade bei Omikron als besonders wirksam eingeschätzt, da die Viruslast hier in der Regel geringer ist. Wir erhöhen den Schutz, indem nun alle Mitglieder der Schulgemeinschaft – auch jüngere Kinder – zum Tragen einer medizinischen Maske verpflichtet sind. Älteren Schülerinnen und Schüler sowie dem schulischen Personal werden FFP2-Masken empfohlen.

Angesichts der bundes- und europaweit angespannten Lage werden wir die Untersagung von mehrtägigen Schulfahrten und schulischen Veranstaltungen mit Übernachtung über den Halbjahreswechsel hinaus verlängern müssen, da gerade das gemeinsame Übernachten ein hohes Infektionsrisiko birgt. Diese Regelung wird zunächst bis zu den Osterferien gelten, um dem hochdynamischen Infektionsgeschehen und der noch unklaren weiteren Entwicklung Rechnung zu tragen und nicht zu weit vorzugreifen. Eine weitere Verlängerung dieser Untersagung kann aus denselben Gründen aber auch nicht ausgeschlossen werden. Da mir die große Bedeutung dieser Fahrten sehr bewusst ist, wollen wir aber gerade Richtung Sommer auch gerne das ermöglichen, was dann möglich ist.

Allen Anstrengungen für ein hohes Schutzniveau in den Schulen zum Trotz kann die hohe Ansteckungsrate von Omikron in den nächsten Wochen durchaus zu personellen Engpässen und damit verbundenen Schwierigkeiten in der Schulorganisation führen. Für den Fall, dass die Maßnahmen des schuleigenen Vertretungskonzeptes bereits ausgereizt sind und vollumfänglicher Präsenzunterricht aufgrund einer hohen Anzahl von Infektions- und Quarantänefällen nicht mehr gewährleistet werden kann, erhalten die Schulen einen Handlungsrahmen mit abgestuften Optionen. Ziel bleibt dabei immer, so viel Präsenzunterricht wie nur möglich anzubieten und Einschränkungen nur im Bedarfsfall und lediglich vorübergehend vorzunehmen.

Für die berufsbildenden Schulen stellt sich die Situation oftmals etwas anders dar als für den allgemeinbildenden Bereich. Sie gestalten beispielsweise bereits seit Beginn des Schuljahres eigenverantwortlich einen Teil ihres Unterrichts als Distanzunterricht. Auch hier kann es aber zu Personalausfällen kommen, die den Präsenzbetrieb zeitweise erschweren. Aus diesem Grund wurde ein spezieller Handlungsrahmen für die BBS entwickelt, der ebenfalls mögliche Maßnahmen aufzeigt.

In erster Linie für den berufsbildenden Bereich von Bedeutung ist die ab dem 16. März 2022 geltende Verpflichtung zur Corona-Impfung für alle Beschäftigten in Einrichtungen der Pflege und des Gesundheitswesens. Dies schließt ausdrücklich auch Praktikantinnen und Praktikanten ein und betrifft in diesem Zusammenhang auch die allgemein bildenden 

Schulen. Schülerinnen und Schüler, die dann Praktika z. B. zur beruflichen Orientierung oder im Rahmen einzelner Bildungsgänge ableisten möchten und noch ohne Schutz sind, sollten daher kurzfristig die Corona-Impfung angehen. Bitte haben Sie das im Blick, wenn Ihr Kind an einem Praktikum oder einer Ausbildung in Einrichtungen der Pflege oder des Gesundheitswesens interessiert ist!

Erfreulicherweise entwickelt sich die Impfquote in Niedersachsen weiterhin positiv. Das Impfangebot für Kinder wird gut nachgefragt, für Jugendliche ab 12 Jahren empfiehlt das Land Niedersachsen ausdrücklich auch eine Booster-Impfung. Mein Dank gilt allen, die sich impfen lassen und auch bereits das Angebot für Auffrischungsimpfungen wahrgenommen haben. Neben der persönlichen Schutzwirkung tragen gerade die Booster-Impfungen entscheidend dazu bei, auch Quarantäneanordnungen so gering wie möglich zu halten. Die angekündigten Neuregelungen für Quarantäne und Isolation werden voraussichtlich am Freitag, 14.01.2022, auf Bundesebene in eine entsprechende Verordnung gegossen. Dem folgt auf Landesebene eine Absonderungsverordnung auf Grundlage der Bundesregelung, erst dann haben die geänderten Vorgaben Gültigkeit. Sobald hier Rechtssicherheit geschaffen wurde, werden wir Sie mit entsprechendem Informationsmaterial versorgen.

Ich wünsche Ihnen nun von Herzen ein glückliches und gesundes neues Jahr, viel Kraft, Energie und Durchhaltevermögen für die kommende Zeit und alles Gute für Sie ganz persönlich!

Mit freundlichen Grüßen
Grant Hendrik Tonne

Niedersächsischer Kultusminister

 

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

ein weiteres „Corona-Jahr“ neigt sich dem Ende zu und wir befinden uns immer noch mitten in der Pandemie – zwar mit veränderten Vorzeichen als 2020, dafür mit immer neuen Herausforderungen. Wir hätten uns dieses Jahr wohl alle anders gewünscht.

Gerade Familien verlangt die Pandemie so einiges ab. Die Betreuung der Kinder in Phasen des Distanz- und Wechselunterrichts mit der eigenen Berufstätigkeit unter einen Hut zu bringen, das hat viele Eltern im ersten Halbjahr 2021 an die Grenzen der Belastbarkeit und darüber hinaus gebracht. Ich weiß auch, dass sich viele Eltern Sorgen um die Entwicklung ihrer Kinder machen: Die lange Zeit im Lockdown hat überall Spuren hinterlassen.

Erfreulicherweise ist es uns nach den Sommerferien gelungen, den Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler zu sichern. Durch das konsequente Tragen von Mund-Nase- Bedeckungen und die Einführung von ABIT (Anlassbezogenes intensiviertes Testen) konnten zudem die Quarantäneanordnungen für Mitschülerinnen und Mitschüler deutlich verringert werden. Das entlastet nicht nur die Familien, sondern gibt vor allem Kindern und Jugendlichen ein Stück Normalität zurück. Der direkte Kontakt zu Mitschülerinnen und Mitschülern, zu Lehrkräften, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist eben auch durch noch so guten Distanzunterricht nicht vollständig zu ersetzen, das hat uns das vergangene Jahr deutlich vor Augen geführt. Schule ist eben weit mehr als Wissenserwerb, sie ist in erster Linie ein sozialer Ort, ein Ort, an dem voneinander und miteinander gelernt wird. Daher kämpfen wir mit Nachdruck für so viel Normalität wie möglich.

Ich freue mich daher sehr darüber, dass Kinder und Jugendliche wieder gemeinsam in der Schule lernen können. Dass das gelingt, liegt in erster Linie an der gewissenhaften und verantwortungsvollen Umsetzung der notwendigen Maßnahmen vor Ort in den Schulen und im Elternhaus. Alle Beteiligten – nicht zuletzt die Schülerinnen und Schüler – leisten damit den entscheidenden Beitrag, dass Schulen möglichst sichere Orte sind und Präsenzunterricht überhaupt angeboten werden kann!

Bedanken möchte ich mich bei Ihnen auch dafür, dass Sie Ihre Kinder so gut durch die Krise begleiten, dass Sie ihnen Mut machen und ihnen dabei helfen, gesund durch die Pandemie zu kommen! Wir werden auch im kommenden Jahr für die bestmögliche Bildung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Niedersachsen streiten und ich freue mich, dabei auch weiterhin auf Ihre Unterstützung zählen zu können!

Ihnen allen wünsche ich nun eine schöne Weihnachtszeit, erholsame Festtage im Kreise Ihrer Lieben und einen guten Start in ein – hoffentlich etwas ruhigeres – neues Jahr! Alles Gute für Sie und bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Grant Hendrik Tonne
Niedersächsischer Kultusminister

 

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

in den letzten Wochen wurde viel diskutiert über eine „Weihnachtsruhe“ vor oder nach den Feiertagen und in den Zusammenhang auch über vorgezogene Weihnachtsferien in den Schulen.

Verlängerte Ferien machen aus infektiologischer Sicht allerdings nur dann Sinn, wenn sie eingebettet sind in einen gesamtgesellschaftlichen Rahmen, d. h., wenn auch im außerschulischen Bereich die Kontakte stark reduziert werden. Für sich alleine genommen wäre eine vorzeitige Schließung der Schulen sogar kontraproduktiv, das zeigen nicht zuletzt die steigenden Infektionszahlen von Kindern und Jugendlichen während der Ferienzeiten.

Nach Abschluss der heutigen Verhandlungen in der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit dem Bundeskanzler lässt sich feststellen, dass eine umfassende Weihnachtsruhe mit strengen Kontaktbeschränkungen vor den Feiertagen nicht geplant ist. Eine komplette Schließung der Schulen in der letzten Woche vor den Ferien erscheint angesichts der Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes, das in einem aktuellen Urteil ausdrücklich das Recht auf schulische Präsenz betont, aber auch mit Blick auf die tatsächliche Situation – kaum Distanzlernen in Niedersachsen, sinkende Inzidenzen auch bei Kindern, Ansteckung in der Regel im privaten Umfeld – nicht verhältnismäßig. Auch ein vermeintlich nur kurzer Schullockdown ist nach all den Erfahrungen in diesem Jahr mit aller Kraft zu vermeiden. Es bleibt daher dabei, dass die niedersächsischen Weihnachtsferien am 23.12.2021 beginnen. Damit befinden wir uns im Einklang mit allen anderen westdeutschen Bundesländern, die ebenfalls nicht vorzeitig in die Ferien starten.

Mir ist aber auch sehr bewusst, dass der Umgang mit dieser Pandemie insbesondere bei Eltern von ungeimpften Kindern Ängste und Sorgen hervorruft, denen mit rationalen Argumenten nur begrenzt begegnet werden kann. Wir bieten daher den Familien, die sich einen zusätzlichen Baustein für den Infektionsschutz explizit an den Festtagen wünschen und sich freiwillig isolieren möchten, die Möglichkeit dazu, indem wir vom 20. bis 22. Dezember 2021 die Präsenzpflicht aussetzen. Der Unterrichtsstoff dieser drei Tage ist zu Hause selbstständig zu erarbeiten, ein Distanz- oder Hybridunterricht findet nicht statt, allerdings 

auch keine Klassenarbeiten. Die Abmeldung vom Präsenzunterricht gilt nur für den kompletten Zeitraum, sie kann formlos erfolgen oder über das beigefügte Formular.

Nach den Ferien starten wir wieder mit täglichen Testungen an fünf Schultagen für alle Schülerinnen und Schüler, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind. Das hat sich bewährt und bietet eine gute Absicherung für den Start in das neue Jahr. Ich bitte in diesem Zusammenhang noch einmal eindringlich darum, ein positives Testergebnis zwingend und umgehend der Schule zu melden. Die Meldung dient insbesondere dazu, dass die Mitschülerinnen und Mitschüler derselben Lerngruppe in das ABIT – das anlassbezogene intensivierte Testen – einsteigen können. Nur wenn sich alle an diese Regeln halten, werden wir es schaffen, das Virus so wenig wie möglich in Schulen hineinzutragen, um alle Beteiligten vor Infektionen zu schützen. Ich bitte Sie daher um Ihre Unterstützung und setze auch weiterhin darauf, dass das Vertrauen in die Zuverlässigkeit der Testungen zu Hause gerechtfertigt ist!

Wir werden immer wieder danach gefragt, ob nicht auch geimpfte Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sich regelmäßig und anlasslos testen sollten. Nach Auffassung des NLGA sorgen Testungen von Geimpften ohne konkreten Anlass allerdings nicht automatisch für mehr Infektionsschutz. Etwas anders sieht es aus, wenn die Testung aufgrund eines Verdachtsfalls in der Lerngruppe erfolgt, also als ABIT. Hier bietet die tägliche Testung aller Schülerinnen und Schüler der betroffenen Lerngruppe nach fachlicher Einschätzung des NLGA ein gutes, da engmaschiges Netz, um Infektionen auch bei Geimpften entdecken zu können. Durch die Einführung von ABIT wird ein Automatismus ausgelöst, der schnell und direkt für ein höheres Sicherheitsniveau sorgt, ohne dass dafür erst Quarantänemaßnahmen erfolgen müssen. Das zuständige Gesundheitsamt prüft auch weiterhin die Kontakte im nahen persönlichen Umfeld der infizierten Person, eine Kontaktnachverfolgung durch die Schule wird damit aber in der Regel obsolet.

Bedauerlicherweise gibt es sehr vereinzelt Schülerinnen und Schülern, die dem Unterricht fernbleiben, weil sie die regelmäßigen Testungen verweigern. Ich weise in diesem Zusammenhang darauf hin, dass mit Inkrafttreten der neuen Corona-Landesverordnung ungetesteten Schülerinnen und Schülern nunmehr generell der Zutritt in die Schule verwehrt wird – das gilt auch bei Klassenarbeiten und sogar bei Abitur- und Abschlussprüfungen. Vorgegeben wird das durch die Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes, die 3G am Arbeitsplatz vorsieht, so dass eine Ausnahme für berufswahlrelevante Prüfungen nicht mehr gewährt werden muss. Wenn Schülerinnen und Schüler sich nicht testen lassen und deshalb nicht zu Leistungsüberprüfungen in der Schule erscheinen können, handelt es sich gemäß geltender Erlasslage um ein unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht. Wir haben uns zu diesem klaren Schritt entschieden, um Sicherheit in Schule so groß wie möglich zu schreiben!

Zu Nachfragen führen des Öfteren auch die Regelungen für den Sportunterricht. Lassen Sie mich dazu folgendes feststellen: Gemäß der fachlichen Einschätzung des NLGA ist durch die sportbedingten, schnell und häufig wechselnden Positionierungen der Personen im Raum die individuelle Kontaktzeit zwischen zwei Personen als gering einzuschätzen – von Ausnahmen bei bestimmten Sportarten wie z. B. Ringen, Judo oder Paartanz einmal abgesehen. Somit sei die individuelle Gefahr, wie sie z. B. in Gängen oder in Klassenräumen zu erwarten ist, im Sportunterricht eher nicht gegeben. Wir beobachten die Lage permanent und passen die Maßnahmen bei einer Veränderung dieser Einschätzung entsprechend an.

In Niedersachsen ist es Kindern im Alter unter 14 Jahren derzeit noch gestattet, Alltagsmasken aus Stoff als Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Das wird sich nach den Weihnachtsferien ändern, darauf möchte ich Sie heute schon hinweisen. Wir empfehlen deshalb schon jetzt das Tragen von kindgerechten OP-Masken für diese Altersgruppe und bitten Sie herzlich, sich spätestens nach den Ferien darauf einzustellen. Wie in den anderen Bundesländern auch wird dann das Tragen einer medizinischen Maske zur Vorgabe.

Laut Aussage der Ständigen Impfkommission (STIKO) können alle Kinder zwischen 5 und 11 Jahren auf Wunsch der Eltern und nach ärztlicher Aufklärung eine COVID-Schutzimpfung erhalten. Empfohlen wird diese Impfung insbesondere für Kinder mit Vorerkrankungen oder mit vulnerablen Angehörigen. Für die Altersgruppe der 5- bis 11-Jährigen wird es einen speziellen Impfstoff von BioNTech geben, der niedriger dosiert ist als der für Erwachsene oder Jugendliche. Ansprechpersonen für Impftermine sind vorrangig die Kinderärztinnen und Kinderärzte. Auch über das Impfportal https://www.impfportal-niedersachsen.de können Termine für Kinder gebucht werden, wenn die Kommunen dafür Kapazitäten eingestellt haben. Das wird voraussichtlich etwa ab der KW 50 der Fall sein, wenn der Impfstoff ausgeliefert ist und die Kapazitäten vor Ort bekannt sind.

Ich bin sehr froh, dass es uns gemeinsam bis hierher gelungen ist, den Präsenzbetrieb aufrechtzuhalten und allen Kindern und Jugendlichen ein gemeinsames Lernen vor Ort in den Schulen zu ermöglichen. Auch im neuen Jahr wird das mein oberstes Ziel bleiben und ich bin sehr dankbar für Ihre wertvolle Unterstützung in dieser wichtigen Sache!

Ihnen allen eine schöne Adventszeit und viel Kraft und Energie für den „Endspurt“ in diesem herausfordernden Jahr! Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
die „vierte Welle“ der Corona-Pandemie hat uns mittlerweile fest im Griff und diese äußerst dynamische Entwicklung geht auch am Schulbetrieb nicht spurlos vorüber.
 

Wir knüpfen unser Sicherheitsnetz also noch einmal enger, um den Präsenzunterricht auch weiterhin bestmöglich abzusichern und die Schulen offen zu halten. Ab morgen tritt die Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes in Kraft. Ein wichtiger Baustein dieser bundesgesetzlichen Regelung ist die verbindliche Vorgabe, dass am Arbeitsplatz grundsätzlich „3 G“ gilt, d. h. jede/r Beschäftigte muss nachweisen, dass er oder sie vollständig geimpft, genesen oder tagesaktuell getestet ist. Das gilt selbstverständlich auch für das schulische Personal und wird erheblich zum Schutz aller Beteiligten beitragen.
 
Für die Schülerinnen und Schüler, die nicht geimpft oder genesen sind, bleibt es bei drei wöchentlichen Testungen zu Hause. Sollte es einen Verdachtsfall aufgrund eines positiven Selbsttests in einer Lerngruppe geben, ziehen wir allerdings auch hier das Sicherheitsnetz enger und erhöhen die Testfrequenz. Es testet sich dann die komplette Klasse –auch die Geimpften und Genesenen -an fünf Schultagen hintereinander zu Hause. Die Testkits werden von der Schule gestellt. Alle negativ getesteten und symptomfreien Schülerinnen und Schüler bleiben im Regelfall im Präsenzunterricht, eine Kontaktnachverfolgung im schulischen Kontext kann dann entfallen.Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die in Quarantäne müssen, kann so erheblich verringert werden. Um das Eintragen von Infektionen in dieSchulen durch externe Personen so gut wie möglich zu verhindern, werden wir auch hier die Sicherheitsvorkehrungen deutlich erhöhen. Veranstaltungen wie Adventsfeiern, Weihnachtskonzerte, Theateraufführungen usw. können stattfinden, allerdings ohne externe Besucherinnen und Besucher. Dazu gehören auch Eltern und andere Angehörige.
 
Für Elternabende und Elternsprechtage empfehlen wir dringend digitale Formate. Sollte das nicht möglich sein, finden diese Veranstaltungen unter 2 G plus-Regeln statt, d. h. es bekommt nur Zugang, wer geimpft oder genesen ist und zusätzlich eine tagesaktuelle negative Testbescheinigung vorlegt. Wir ziehen damit für den Schulbereich schon jetzt strengere Regelungen ein, als sie in anderen Bereichen derzeit noch üblich sind. Damit wollen wir kleinschrittige Anpassungen in den nächsten Tagen und Wochen vermeiden und den Schulen mehr Planungssicherheit geben. Mit Blick auf das erhöhte Infektionsrisiko bei mehrtägigen Schulfahrten mit Übernachtungen kommen wir nicht umhin, diese bis zum Ende deslaufenden Schulhalbjahres zu untersagen. Auch eine Verlängerung dieser Maßgabe bis zu den Osterferien scheint derzeit nicht ausgeschlossen, wir überprüfen das fortlaufend. Das Verbot soll nicht länger als nötig gelten, gleichwohl aber so lange, wie die Sicherheit es erfordert.
Möglich bleiben weiterhin Tagesfahrten und Exkursionen ohne Übernachtung. Auch hier ist es aber geboten, den pädagogischen Nutzen und das Infektionsrisiko vor Ort kritisch gegeneinander abzuwägen.
 
Die Frage nach einem früheren Beginn der Weihnachtsferien, die aktuell in vielen Medien kursiert, kann ich Ihnen heutenoch nicht beantworten, ich halte eine Entscheidung darüber zum jetzigen Zeitpunkt auch für verfrüht.
 
Es gilt, so umfassend wie nur irgendwie möglich Präsenzunterricht anzubieten, da zählt im Zweifel jeder einzelne Schultag. Sollte das Infektionsgeschehen hier eine andere Entscheidung notwendig machen, werden wir Sie rechtzeitig Anfang Dezember darüber informieren.
 
Zuletzt komme ich noch auf eine Maßnahme zu sprechen, die viele Grundschulkinder, ihre Eltern und Lehrkräfte intensiv beschäftigt und auch mich seit Wochen umtreibt: das Tragen der Mund-Nase-Bedeckung im Unterrichtder Primarstufe.Angesichts der sehr hohen und weiterhin steigenden Inzidenzwerte in der Altersgruppe der Grundschülerinnen und Grundschüler kommen wir leider nicht umhin, die Maske auch am Sitzplatz wieder für alle Jahrgänge vorzuschreiben. Ich bedauere das sehr und hätte mir die angestrebte Einheitlichkeit in der Grundschule anders gewünscht, aber hier gilt es unbedingt, dem Infektionsschutz Vorrang zu geben, um den Präsenzunterricht weiter zu sichern.
 
Dafür bitte ich um Verständnis!
Wir werden auch diese Entscheidung in kurzen Abständen überprüfen.Ich wünsche uns allen, dass wir gemeinsam gut durch den Winter kommen und die Schulen von weiteren Einschränkungen verschont bleiben können!
 
Haben Sie herzlichen Dank für Ihre Unterstützungin der Umsetzung der notwendigen Maßnahmen, Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag!
Alles Gute für Sie und bleiben Sie gesund!

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte, nicht ganz überraschend, aber dennoch besorgniserregend steigen die Infektionszahlen derzeit auch in Niedersachsen zügig an und ein Ende dieser Entwicklung ist noch nicht in Sicht.

Angesichts dieser Lage erscheinen jedwede Lockerungen der Schutzmaßnahmen zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht. Andere Bundesländer, die z. B. die Maskenpflicht bereits aufgegeben hatten, rudern aktuell gerade zurück und verschärfen ihre Maßnahmen wieder.

Es bleibt oberste Prämisse, den Präsenzunterricht für alle zu sichern, Schulschließungen zu vermeiden und Schule als sicheren Ort zu stärken. Wir nehmen die Einschränkungen des Schulbetriebs Schritt für Schritt zurück, sobald es vertretbar ist, und haben dabei insbesondere die Jahrgänge 3 und 4 im Blick. Unser Ziel ist es, so schnell wie möglich einheitliche Regelungen für die Grundschulen zu schaffen. Um zu verlässlichen Aussagen kommen zu können, werden wir die Lage nach den Herbstferien weiter beobachten müssen und die entsprechenden Zahlen auswerten. Gerade für den Grundschulbereich gilt es unbedingt, ein mögliches „Hin und Her“ zu vermeiden und verlässliche Regelungen zu schaffen. Ich bitte deshalb um Verständnis und noch etwas Geduld bei all denjenigen, die sich Lockerungen bereits in der jetzigen Corona-Verordnung gewünscht hätten.

Angesichts steigender Infektionszahlen steigt in einigen Schulen auch die Sorge bezüglich des Umgangs mit den vielerorts anstehenden Elternsprechtagen. Um das Ansteckungsrisiko für alle Beteiligten nicht unnötig zu erhöhen, finden Besprechungen und Versammlungen mit Externen deshalb grundsätzlich als 3G-Veranstaltungen statt, d. h. Sie müssen ein tagesaktuelles negatives Testergebnis vorlegen, sofern Sie nicht vollständig geimpft oder genesen sind. Die Mitbestimmung von Erziehungsberechtigten ist genau wie die regelmäßige Kommunikation und der gegenseitige Austausch ein hohes Gut, das auch in schwierigen Zeiten nicht geschmälert werden darf. Dennoch gilt es auch hier, den Infektionsschutz für alle Beteiligten umfassend zu gewährleisten. Die 3G-Regelung gilt deshalb auch für Weihnachtsfeiern, Aufführungen u. ä. Veranstaltungen.

Über die weitere Entwicklung und sich daraus ergebende Entscheidungen und Maßnahmen werde ich Sie wie gewohnt informieren. Alles Gute für Sie und bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen
Grant Hendrik Tonne,
Niedersächsischer Kultusminister

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

bevor die Herbstferien beginnen, ist es an der Zeit, ein erstes Zwischenfazit zu ziehen. Insgesamt können wir von einem gelungenen Start in das neue Schuljahr sprechen.

Das enge „Sicherheitsnetz“ aus Infektionsschutzmaßnahmen hat uns vor größeren Ausbrüchen in den niedersächsischen Schulen und auch vor massenhaften Quarantäneanweisungen bewahrt. Die erste Etappe auf dem Weg zurück zur Normalität haben wir damit erreicht: Wir konnten Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler anbieten, Schulen sind nicht zu Hotspots geworden.

In einer nächsten Etappe wollen wir nun die Maßnahmen, die das Lernen in der Schule nach wie vor einschränken und erschweren, schrittweise zurückfahren. Dabei gilt es auch weiterhin gut abzuwägen, was möglich und verantwortbar erscheint. Schule muss ein sicherer Ort bleiben, der Präsenzunterricht für alle bleibt unsere oberste Prämisse. Dabei hinkt der vielzitierte Vergleich mit den Regelungen im Freizeitbereich: Schule ist und bleibt eine Pflichtveranstaltung, ob ich ins Kino, Fitnessstudio oder Restaurant gehe, entscheide ich dagegen selbst.

Es bleibt deshalb dabei, dass wir nach den Herbstferien mit Blick auf Reiserückkehrende und das Freizeitverhalten in den Ferien noch einmal sehr vorsichtig sein müssen. Wie bereits angekündigt wird deshalb in der Woche nach den Ferien täglich getestet und die MNB-Pflicht im Unterricht bleibt zunächst bestehen (Ausnahmen: Schülerinnen und Schüler Jahrgänge 1 und 2 dürfen ihre MNB am Sitzplatz abnehmen; geimpfte und genesene Personen sind weiterhin von der Testpflicht befreit).

Erfreulicherweise ermöglicht es uns das aktuelle Infektionsgeschehen aber, auch über Lockerungen im schulischen Bereich nachzudenken und die nächsten Schritte zu planen. Sollte sich die positive Tendenz nicht wieder umkehren, werden mit Inkrafttreten der neuen Landesverordnung am 10.11.2021 weitere Schuljahrgänge auf das Tragen einer Mund- Nase-Bedeckung am Sitzplatz verzichten können. Hier schrittweise vorzugehen und dabei

die Entwicklung der Infektionszahlen genau im Auge zu behalten, hat sich bewährt. Die genauen Informationen gehen Ihnen rechtzeitig nach den Herbstferien zu.

Für die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens wird auch weiterhin der Impffortschritt eine entscheidende Rolle spielen. Derzeit werden in vielen Landkreisen Impfaktionen für Schülerinnen und Schüler durch Mobile Teams vorbereitet. Auch bisher ungeimpfte Erziehungsberechtigte können dieses Angebot wahrnehmen. Ich danke allen, die dazu beitragen, dass wir hier gemeinsam einen Schritt weiterkommen.

Ihnen allen gilt mein herzlicher Dank dafür, dass Sie Ihre Kinder so gut darin unterstützen, wieder im Schulalltag anzukommen und den fortwährenden Herausforderungen der Pandemie zu stellen! Gemeinsam wird es uns gelingen, auch die nächsten Etappen auf dem Weg zu mehr Normalität zu meistern, davon bin ich fest überzeugt!

Ich wünsche Ihnen nun schöne Herbstferien, ein paar entspannte Tage und alles Gute! Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen
Grant Henrik Tonne

Niedersächsischer Kultusminister

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
morgen tritt eine neue Corona-Landesverordnung in Kraft, die für Schulen jedoch keine grundlegenden Veränderungen enthält.

Wir halten daran fest, Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler anzubieten, und flankieren das auch weiterhin mit umfangreichen Schutzmaßnahmen wie Impfangeboten, regelmäßigen T ests, dem bekannten Lüftungskonzept sowie dem Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen.

In letzterem Punkt bringt die neue Verordnung allerdings eine erste Leichterung mit sich. Sie betrifft zunächst die Jahrgänge 1 und 2 der Grund- und Förderschulen und ermöglicht den Jüngsten im Schulsystem, die Maske beim Einnehmen des Sitzplatzes abzunehmen. Das gilt sowohl im Unterricht wie auch bei außerunterrichtlichen Angeboten im Ganztag. Gerade für die Anfänge im Lesen- und Schreibenlernen ist die Mimik ein wichtiger Faktor. Ich freue mich daher sehr, dass dieser erste Schritt zu „weniger Maske im Unterricht“ hier nun möglich wird. Gleichzeitig arbeiten wir an weiteren Leichterungen, im nächsten Schritt für die Klassen 3 und 4, aber auch für höhere Jahrgänge. Insbesondere für den Sekundarbereich II ist auch die Impfquote ein wichtiger Faktor.

Es bleibt dabei, dass der Schulbesuch in Niedersachsen nicht vom Impfstatus abhängen wird. Wir setzen weiterhin auf die regelmäßige Testung, nach den Herbstferien noch einmal in täglicher Taktung für fünf Schultage, anschließend wieder 3x pro Woche. Die Tests werden weiterhin kostenfrei zur Verfügung gestellt, vollständig geimpfte oder genesene Personen unterliegen wie bisher nicht der Testpflicht.

Parallel zur neuen Corona-Landesverordnung tritt auch die neue Absonderungsverordnung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung in Kraft. Sie schafft einen verbindlichen Rahmen für jede und jeden Einzelnen im Umgang mit einem Infektions- oder Verdachtsfall und gibt Schulen, Erziehungsberechtigten sowie Schülerinnen und Schülern Handlungssicherheit. Folgende Aspekte der Absonderungsverordnung sind für Schulen besonders relevant:

  • Wer ein positives Selbsttest-Ergebnis erhält, begibt sich sofort in Absonderung, d. h. er bleibt zu Hause, empfängt dort keinen Besuch und meidet persönliche Kontakte (Ausnahmen gelten z. B. in medizinischen Notfällen oder bei notwendigen Arztbesuchen). Er/Sie informiert die Schule und das zuständige Gesundheitsamt und lässt zur Abklärung einen PCR-Test durchführen. Außerdem legt er/sie eine Liste mit Kontakten der letzten Tage an, um dem Gesundheitsamt die Nachverfolgung zu erleichtern.

Personen, die im selben Haushalt mit einer positiv PCR-getesteten Person leben, sowie Personen, die nach Einschätzung des zuständigen Gesundheitsamtes als enge Kontaktpersonen gelten, begeben sich ebenfalls in Absonderung – es sei denn, sie sind vollständig geimpft oder genesen und haben keinerlei Symptome.

  • Das zuständige Gesundheitsamt legt im Einzelfall fest, wer als enge Kontaktperson gilt. In der Schule betrifft das in der Regel die direkten Sitznachbarn.

  • Infizierte Personen begeben sich für 14 Tage nach Bestätigung der Infektion durch einen PCR-Test in Quarantäne. Voraussetzung für die Beendigung der Quarantäne nach diesen 14 Tagen ist, dass die Person zu diesem Zeitpunkt mindestens 48 Stunden symptomfrei ist.

  • Enge Kontaktpersonen haben die Möglichkeit, die Zeit der Absonderung durch ein negatives Testergebnis zu verkürzen, sich also „freizutesten“. Für Schülerinnen und Schüler ist das bereits nach fünf T agen durch einen Antigen-Schnelltest unter professioneller Aufsicht oder einen PCR-Test möglich. Diese Tests sind kostenlos in Testzentren, Apotheken oder Arztpraxen durchführbar. Die Bescheinigung über das negative Testergebnis muss dann der Schule vorgelegt werden, um wieder am Präsenzunterricht teilnehmen zu können. Ohne Testung ist eine Rückkehr nach 10 Tagen möglich – vorausgesetzt es liegen keine Krankheitssymptome vor.

Wir bleiben bei unserer Linie, maximale Präsenz bei maximaler Sicherheit anzubieten. Dafür behalten wir die Entwicklung des Infektionsgeschehens im Blick, um schrittweise zu Lockerungen bei den erforderlichen Maßnahmen kommen zu können. Das gilt zum einen für die Vorgaben in der Landesverordnung, zum anderen auch für den Rahmenhygieneplan. Auch letzterer erfährt derzeit eine grundlegende Überarbeitung, um möglichst bald wieder mehr Normalität in Schule anbieten zu können.

Ihnen allen ein herzliches Dankeschön für Ihre wertvolle Unterstützung der Arbeit in den Schulen, für Ihr Engagement in den schulischen Gremien und die fürsorgliche Begleitung Ihrer Kinder! Alles Gute und bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Grant Hendrik Tonne
Niedersächsischer Kultusminister