Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
in den letzten Wochen wurde viel diskutiert über eine „Weihnachtsruhe“ vor oder nach den Feiertagen und in den Zusammenhang auch über vorgezogene Weihnachtsferien in den Schulen.
Verlängerte Ferien machen aus infektiologischer Sicht allerdings nur dann Sinn, wenn sie eingebettet sind in einen gesamtgesellschaftlichen Rahmen, d. h., wenn auch im außerschulischen Bereich die Kontakte stark reduziert werden. Für sich alleine genommen wäre eine vorzeitige Schließung der Schulen sogar kontraproduktiv, das zeigen nicht zuletzt die steigenden Infektionszahlen von Kindern und Jugendlichen während der Ferienzeiten.
Nach Abschluss der heutigen Verhandlungen in der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit dem Bundeskanzler lässt sich feststellen, dass eine umfassende Weihnachtsruhe mit strengen Kontaktbeschränkungen vor den Feiertagen nicht geplant ist. Eine komplette Schließung der Schulen in der letzten Woche vor den Ferien erscheint angesichts der Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes, das in einem aktuellen Urteil ausdrücklich das Recht auf schulische Präsenz betont, aber auch mit Blick auf die tatsächliche Situation – kaum Distanzlernen in Niedersachsen, sinkende Inzidenzen auch bei Kindern, Ansteckung in der Regel im privaten Umfeld – nicht verhältnismäßig. Auch ein vermeintlich nur kurzer Schullockdown ist nach all den Erfahrungen in diesem Jahr mit aller Kraft zu vermeiden. Es bleibt daher dabei, dass die niedersächsischen Weihnachtsferien am 23.12.2021 beginnen. Damit befinden wir uns im Einklang mit allen anderen westdeutschen Bundesländern, die ebenfalls nicht vorzeitig in die Ferien starten.
Mir ist aber auch sehr bewusst, dass der Umgang mit dieser Pandemie insbesondere bei Eltern von ungeimpften Kindern Ängste und Sorgen hervorruft, denen mit rationalen Argumenten nur begrenzt begegnet werden kann. Wir bieten daher den Familien, die sich einen zusätzlichen Baustein für den Infektionsschutz explizit an den Festtagen wünschen und sich freiwillig isolieren möchten, die Möglichkeit dazu, indem wir vom 20. bis 22. Dezember 2021 die Präsenzpflicht aussetzen. Der Unterrichtsstoff dieser drei Tage ist zu Hause selbstständig zu erarbeiten, ein Distanz- oder Hybridunterricht findet nicht statt, allerdings
auch keine Klassenarbeiten. Die Abmeldung vom Präsenzunterricht gilt nur für den kompletten Zeitraum, sie kann formlos erfolgen oder über das beigefügte Formular.
Nach den Ferien starten wir wieder mit täglichen Testungen an fünf Schultagen für alle Schülerinnen und Schüler, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind. Das hat sich bewährt und bietet eine gute Absicherung für den Start in das neue Jahr. Ich bitte in diesem Zusammenhang noch einmal eindringlich darum, ein positives Testergebnis zwingend und umgehend der Schule zu melden. Die Meldung dient insbesondere dazu, dass die Mitschülerinnen und Mitschüler derselben Lerngruppe in das ABIT – das anlassbezogene intensivierte Testen – einsteigen können. Nur wenn sich alle an diese Regeln halten, werden wir es schaffen, das Virus so wenig wie möglich in Schulen hineinzutragen, um alle Beteiligten vor Infektionen zu schützen. Ich bitte Sie daher um Ihre Unterstützung und setze auch weiterhin darauf, dass das Vertrauen in die Zuverlässigkeit der Testungen zu Hause gerechtfertigt ist!
Wir werden immer wieder danach gefragt, ob nicht auch geimpfte Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sich regelmäßig und anlasslos testen sollten. Nach Auffassung des NLGA sorgen Testungen von Geimpften ohne konkreten Anlass allerdings nicht automatisch für mehr Infektionsschutz. Etwas anders sieht es aus, wenn die Testung aufgrund eines Verdachtsfalls in der Lerngruppe erfolgt, also als ABIT. Hier bietet die tägliche Testung aller Schülerinnen und Schüler der betroffenen Lerngruppe nach fachlicher Einschätzung des NLGA ein gutes, da engmaschiges Netz, um Infektionen auch bei Geimpften entdecken zu können. Durch die Einführung von ABIT wird ein Automatismus ausgelöst, der schnell und direkt für ein höheres Sicherheitsniveau sorgt, ohne dass dafür erst Quarantänemaßnahmen erfolgen müssen. Das zuständige Gesundheitsamt prüft auch weiterhin die Kontakte im nahen persönlichen Umfeld der infizierten Person, eine Kontaktnachverfolgung durch die Schule wird damit aber in der Regel obsolet.
Bedauerlicherweise gibt es sehr vereinzelt Schülerinnen und Schülern, die dem Unterricht fernbleiben, weil sie die regelmäßigen Testungen verweigern. Ich weise in diesem Zusammenhang darauf hin, dass mit Inkrafttreten der neuen Corona-Landesverordnung ungetesteten Schülerinnen und Schülern nunmehr generell der Zutritt in die Schule verwehrt wird – das gilt auch bei Klassenarbeiten und sogar bei Abitur- und Abschlussprüfungen. Vorgegeben wird das durch die Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes, die 3G am Arbeitsplatz vorsieht, so dass eine Ausnahme für berufswahlrelevante Prüfungen nicht mehr gewährt werden muss. Wenn Schülerinnen und Schüler sich nicht testen lassen und deshalb nicht zu Leistungsüberprüfungen in der Schule erscheinen können, handelt es sich gemäß geltender Erlasslage um ein unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht. Wir haben uns zu diesem klaren Schritt entschieden, um Sicherheit in Schule so groß wie möglich zu schreiben!
Zu Nachfragen führen des Öfteren auch die Regelungen für den Sportunterricht. Lassen Sie mich dazu folgendes feststellen: Gemäß der fachlichen Einschätzung des NLGA ist durch die sportbedingten, schnell und häufig wechselnden Positionierungen der Personen im Raum die individuelle Kontaktzeit zwischen zwei Personen als gering einzuschätzen – von Ausnahmen bei bestimmten Sportarten wie z. B. Ringen, Judo oder Paartanz einmal abgesehen. Somit sei die individuelle Gefahr, wie sie z. B. in Gängen oder in Klassenräumen zu erwarten ist, im Sportunterricht eher nicht gegeben. Wir beobachten die Lage permanent und passen die Maßnahmen bei einer Veränderung dieser Einschätzung entsprechend an.
In Niedersachsen ist es Kindern im Alter unter 14 Jahren derzeit noch gestattet, Alltagsmasken aus Stoff als Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Das wird sich nach den Weihnachtsferien ändern, darauf möchte ich Sie heute schon hinweisen. Wir empfehlen deshalb schon jetzt das Tragen von kindgerechten OP-Masken für diese Altersgruppe und bitten Sie herzlich, sich spätestens nach den Ferien darauf einzustellen. Wie in den anderen Bundesländern auch wird dann das Tragen einer medizinischen Maske zur Vorgabe.
Laut Aussage der Ständigen Impfkommission (STIKO) können alle Kinder zwischen 5 und 11 Jahren auf Wunsch der Eltern und nach ärztlicher Aufklärung eine COVID-Schutzimpfung erhalten. Empfohlen wird diese Impfung insbesondere für Kinder mit Vorerkrankungen oder mit vulnerablen Angehörigen. Für die Altersgruppe der 5- bis 11-Jährigen wird es einen speziellen Impfstoff von BioNTech geben, der niedriger dosiert ist als der für Erwachsene oder Jugendliche. Ansprechpersonen für Impftermine sind vorrangig die Kinderärztinnen und Kinderärzte. Auch über das Impfportal https://www.impfportal-niedersachsen.de können Termine für Kinder gebucht werden, wenn die Kommunen dafür Kapazitäten eingestellt haben. Das wird voraussichtlich etwa ab der KW 50 der Fall sein, wenn der Impfstoff ausgeliefert ist und die Kapazitäten vor Ort bekannt sind.
Ich bin sehr froh, dass es uns gemeinsam bis hierher gelungen ist, den Präsenzbetrieb aufrechtzuhalten und allen Kindern und Jugendlichen ein gemeinsames Lernen vor Ort in den Schulen zu ermöglichen. Auch im neuen Jahr wird das mein oberstes Ziel bleiben und ich bin sehr dankbar für Ihre wertvolle Unterstützung in dieser wichtigen Sache!
Ihnen allen eine schöne Adventszeit und viel Kraft und Energie für den „Endspurt“ in diesem herausfordernden Jahr! Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen