Informationen zur Schulschließung und Notgruppen

Sehr geehrte Eltern,
laut Mitteilung des Kultusministeriums am 13.03.2020 kommt es zu einer landesweiten Schulschließung. Die Schulschließung erfolgt vom Montag, den 16.03.2020 bis zum 18.04.2020. Die Realschule Calberlah bietet eine Notbetreuung an.

Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, wo ein Elternteil in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind. Für folgende berufstätige Eltern kann eine Notbetreuung der SchülerInnen angeboten werden. 

  • Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
  • Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen,
  • Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
  • Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.

Zu den o. g. „kritischen Infrastrukturen“ sind weitere Bereiche zu zählen, die notwendig sind zur Aufrechterhaltung der allgemeinen Versorgung der Bevölkerung (Daseinsvorsorge), wie z. B. der Lebensmittelversorgung (Lebensmittelproduktion, -verarbeitung und -handel). Darüber hinaus sind Härtefallregelungen (wie z.B. etwa drohende Kündigung) zu berücksichtigen.

In den Osterferien erfolgt ebenfalls eine Notbetreuung.

Für SchülerInnen, bei denen ein Elternteil dieser Berufsgruppen angehören, wird in der Zeit von der 2. bis zur 6. Std. eine Betreuung stattfinden. 

Sollten Sie diese Betreuung in Anspruch nehmen wollen, melden Sie bitte Ihr Kind schnellstmöglich mit Angabe des Vor- und Zunamens sowie der Klasse über die Email-Adresse leitung@rs-calberlah.de

Wir weisen darauf hin, dass es sich nicht um Unterricht, sondern lediglich um eine Betreuung der Kinder handeln wird.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern erholsame Osterferien und bleiben Sie gesund!

Aktuell: Das nds. Kultusministerium hat hat eine FAQ zum Thema Notgruppen herausgebracht (Link).

Die Schulleitung

Stand: Mittwoch, 01.04.2020 (07:00 Uhr)

Veränderungen im Text

  • Konkretisierung des Personenkreises, der zur Teilnahme an der Notbetreuung von Kindern berechtigt ist (01.04.2020)