Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

das zweite Schulhalbjahr steht unmittelbar vor der Tür, gleichzeitig bewegt sich die Omikronwelle im Februar ihrem voraussichtlichen Höhepunkt zu. Die kommenden Wochen werden leider noch einmal sehr herausfordernd, wir bleiben deshalb im „Team Vorsicht“ und ziehen das Sicherheitsnetz sogar noch einmal enger.

Es bleibt daher auch im Februar bei der täglichen Testung der Schülerinnen und Schüler, das hat sich gerade mit Blick auf die kürzere Inkubationszeit bei Omikron als sehr sinnvolle Maßnahme bewährt. Das Land Niedersachsen gibt ausschließlich geprüfte und zugelassene Tests an die Schulen aus. Bitte lassen Sie sich nicht von der sogenannten Negativ-Liste des Paul Ehrlich Instituts irritieren. Die dort aufgeführten Tests mit gleichem Namen wie die von uns ausgelieferten sind nicht identisch und unterscheiden sich häufig in der Zusatzbezeichnung.

Neu ist, dass nach den Zeugnisferien auch geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler der Testpflicht unterliegen. Davon ausgenommen sind lediglich Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung („Booster“-Impfung) erhalten haben. Das entspricht der fachlichen Einschätzung des NLGA und der Vorgehensweise in anderen gesellschaftlichen Bereichen. Als „geboostert“ gelten hierbei Personen, die entweder dreimal geimpft sind oder zweimal geimpft plus genesen sind. Eine gute Übersicht dazu finden Sie unter https://www.niedersachsen.de/assets/image/216846.

Es bleibt dabei, dass die Schule lediglich die Indexfälle, also die infizierten Personen, an das zuständige Gesundheitsamt meldet, nicht die Kontaktpersonen. Bedingt durch die tägliche Testung und das Tragen der Mund-Nase-Bedeckung gehen Kontaktpersonen aus dem schulischen Umfeld in der Regel nicht in Quarantäne, deshalb ist eine solche Meldung durch die Schule im Allgemeinen nicht erforderlich. Die Gesundheitsämter erlassen aber auch weiterhin bei Bedarf Quarantäne-Anordnungen für enge Kontaktpersonen aus dem privaten Umfeld bzw. auch im schulischen Kontext, z. B. bei einer Häufung von Fällen innerhalb einer Lerngruppe.

Die Gesundheitsämter haben auch weiterhin die Möglichkeit, weitergehende Maßnahmen zum Infektionsschutz in den Schulen anzuordnen, wenn es vor Ort notwendig erscheint. Schulleitungen können hingegen keine Infektionsschutzmaßnahmen erlassen.

Die angekündigte Neuregelung der Test-Verordnung auf Bundesebene stellt in Aussicht, dass demnächst keine PCR-Bestätigung eines positiven Selbsttests mehr erforderlich sein wird, die Bescheinigung über einen POC-Antigenschnelltest aus dem Testzentrum soll dann ausreichen. Das Freitesten nach sieben Tagen (bzw. fünf Tagen für Schülerinnen und Schüler) Quarantäne oder Isolation ist schon jetzt auch mit einem POC-Antigenschnelltest möglich. Sobald sich Veränderungen der Test-Abläufe ergeben, informieren wir Sie selbstverständlich umgehend.

Ich wünsche Ihnen und ihren Familien nun einen guten Start in das zweite Schulhalbjahr, verbunden mit der Hoffnung, dass die Omikronwelle möglichst schnell überwunden und bald wieder ein bisschen mehr „Alltag“ möglich ist. Mir ist sehr bewusst, welcher Kraftakt es ist, Kindern und Jugendlichen in diesen unsicheren Zeiten Halt und Stabilität zu geben und das unter anhaltend herausfordernden Bedingungen! Haben Sie ganz herzlichen Dank für Ihre Unterstützung! Alles Gute für Sie und bleiben Sie bitte gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Mit freundlichen Grüßen
Grant Hendrik Tonne

Niedersächsischer Kultusminister

Du hast Spaß am Kochen und experimentierst gerne mit Lebensmitteln? Du möchtest gerne kochen lernen oder suchst noch tolle Rezepte? Du kochst nicht gerne alleine?

Nach einer langen Pause starten wir wieder mit dem Angebot Komm kochen! In einer kleinen Gruppe kannst du zusammen mit einem richtigen Profi-Koch Kochtechniken kennenlernen, dich beim Kochen ausprobieren und nach dem Kochen natürlich lecker schlemmen. An insgesamt 3 Tagen bieten wir dir ganz unterschiedliche Kochangebote an. Ob ungarisches Langos, Nudeln selber machen oder die Vielfalt der Kartoffel. Es wird garantiert lecker und die Gerichte gelingen mit der Unterstützung des Profi-Kochs.

Wenn du zwischen 13 und 18 Jahren bist, komm gerne vorbei und koche mit unserem Profi-Koch. Zum Kochen gehört selbstverständlich auch das gemeinsame Essen am großen Tisch. Du kannst jede der Veranstaltungen einzeln buchen. Veranstaltungsort ist unsere Küche im Treffpunkt Isenbüttel, Schulstr. 31.

Anmeldungen sind unbedingt erforderlich und nur online unter www.anmeldung.rabenspass.de möglich.

Flyer: Komm kochen!

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

ich hoffe, Sie sind alle gut ins neue Jahr gestartet und hatten ein paar erholsame freie Tage rund um Weihnachten und den Jahreswechsel. In Niedersachsen dominiert mittlerweile die Omikron-Variante des Corona-Virus, das Infektionsgeschehen ist hochdynamisch und wird in den nächsten Wochen leider noch einige Herausforderungen für uns bereithalten.

Es bleibt unser vorrangiges Ziel, den Präsenzbetrieb in den Schulen mit aller Kraft zu schützen – nicht zuletzt, um Kindern und Jugendlichen in diesen unsicheren Zeiten einen Ort anzubieten, an dem sie, in Ergänzung zum Elternhaus, Halt, Struktur und soziale Kontakte erfahren. Wie wichtig gerade diese Funktion von Schule für Heranwachsende ist, das haben uns die Erfahrungen in der Pandemie deutlich gezeigt. Es besteht bundesweiter Konsens bezüglich des Wertes und der Wichtigkeit von Präsenzunterricht und von Schule als sozialem Ort, das dürfen aber keine Lippenbekenntnisse bleiben, die nur in „ruhigeren Zeiten“ gelten.

In Niedersachen sind wir gut aufgestellt, um den Herausforderungen der Pandemie in den Schulen wirksam zu begegnen, die Ausgangslage ist vor allem dank Impfangeboten und Testmöglichkeiten eine gänzlich andere als im vergangenen Jahr. Das umfangreiche Maßnahmenpaket und eine hohe Impfquote des schulischen Personals ermöglichen auch weiterhin den Präsenzbetrieb. Die Schulen haben am vergangenen Montag routiniert und souverän den Unterrichtsbetrieb inkl. der notwendigen Schutzmaßnahmen wieder aufgenommen, der Start in das neue Jahr kann als ruhig und gelungen bezeichnet werden.

Dem Wunsch vieler Eltern, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler entsprechend werden wir das „Sicherheitsnetz“ mit täglichen Testungen noch weiterführen, vorerst bis zum Ende des Schulhalbjahres. Aktuell ist es rechtlich noch nicht möglich, auch geimpfte und genesene Personen zur Testung zu verpflichten, ihnen wird aber ausdrücklich empfohlen, dies freiwillig zu tun. Im Fall von ABIT, also dem intensivierten Testen beim Auftreten eines Verdachtsfalls, testet sich ohnehin die komplette Lerngruppe – unabhängig vom Impfstatus.

Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung wird von Gesundheitsexpertinnen und -experten gerade bei Omikron als besonders wirksam eingeschätzt, da die Viruslast hier in der Regel geringer ist. Wir erhöhen den Schutz, indem nun alle Mitglieder der Schulgemeinschaft – auch jüngere Kinder – zum Tragen einer medizinischen Maske verpflichtet sind. Älteren Schülerinnen und Schüler sowie dem schulischen Personal werden FFP2-Masken empfohlen.

Angesichts der bundes- und europaweit angespannten Lage werden wir die Untersagung von mehrtägigen Schulfahrten und schulischen Veranstaltungen mit Übernachtung über den Halbjahreswechsel hinaus verlängern müssen, da gerade das gemeinsame Übernachten ein hohes Infektionsrisiko birgt. Diese Regelung wird zunächst bis zu den Osterferien gelten, um dem hochdynamischen Infektionsgeschehen und der noch unklaren weiteren Entwicklung Rechnung zu tragen und nicht zu weit vorzugreifen. Eine weitere Verlängerung dieser Untersagung kann aus denselben Gründen aber auch nicht ausgeschlossen werden. Da mir die große Bedeutung dieser Fahrten sehr bewusst ist, wollen wir aber gerade Richtung Sommer auch gerne das ermöglichen, was dann möglich ist.

Allen Anstrengungen für ein hohes Schutzniveau in den Schulen zum Trotz kann die hohe Ansteckungsrate von Omikron in den nächsten Wochen durchaus zu personellen Engpässen und damit verbundenen Schwierigkeiten in der Schulorganisation führen. Für den Fall, dass die Maßnahmen des schuleigenen Vertretungskonzeptes bereits ausgereizt sind und vollumfänglicher Präsenzunterricht aufgrund einer hohen Anzahl von Infektions- und Quarantänefällen nicht mehr gewährleistet werden kann, erhalten die Schulen einen Handlungsrahmen mit abgestuften Optionen. Ziel bleibt dabei immer, so viel Präsenzunterricht wie nur möglich anzubieten und Einschränkungen nur im Bedarfsfall und lediglich vorübergehend vorzunehmen.

Für die berufsbildenden Schulen stellt sich die Situation oftmals etwas anders dar als für den allgemeinbildenden Bereich. Sie gestalten beispielsweise bereits seit Beginn des Schuljahres eigenverantwortlich einen Teil ihres Unterrichts als Distanzunterricht. Auch hier kann es aber zu Personalausfällen kommen, die den Präsenzbetrieb zeitweise erschweren. Aus diesem Grund wurde ein spezieller Handlungsrahmen für die BBS entwickelt, der ebenfalls mögliche Maßnahmen aufzeigt.

In erster Linie für den berufsbildenden Bereich von Bedeutung ist die ab dem 16. März 2022 geltende Verpflichtung zur Corona-Impfung für alle Beschäftigten in Einrichtungen der Pflege und des Gesundheitswesens. Dies schließt ausdrücklich auch Praktikantinnen und Praktikanten ein und betrifft in diesem Zusammenhang auch die allgemein bildenden 

Schulen. Schülerinnen und Schüler, die dann Praktika z. B. zur beruflichen Orientierung oder im Rahmen einzelner Bildungsgänge ableisten möchten und noch ohne Schutz sind, sollten daher kurzfristig die Corona-Impfung angehen. Bitte haben Sie das im Blick, wenn Ihr Kind an einem Praktikum oder einer Ausbildung in Einrichtungen der Pflege oder des Gesundheitswesens interessiert ist!

Erfreulicherweise entwickelt sich die Impfquote in Niedersachsen weiterhin positiv. Das Impfangebot für Kinder wird gut nachgefragt, für Jugendliche ab 12 Jahren empfiehlt das Land Niedersachsen ausdrücklich auch eine Booster-Impfung. Mein Dank gilt allen, die sich impfen lassen und auch bereits das Angebot für Auffrischungsimpfungen wahrgenommen haben. Neben der persönlichen Schutzwirkung tragen gerade die Booster-Impfungen entscheidend dazu bei, auch Quarantäneanordnungen so gering wie möglich zu halten. Die angekündigten Neuregelungen für Quarantäne und Isolation werden voraussichtlich am Freitag, 14.01.2022, auf Bundesebene in eine entsprechende Verordnung gegossen. Dem folgt auf Landesebene eine Absonderungsverordnung auf Grundlage der Bundesregelung, erst dann haben die geänderten Vorgaben Gültigkeit. Sobald hier Rechtssicherheit geschaffen wurde, werden wir Sie mit entsprechendem Informationsmaterial versorgen.

Ich wünsche Ihnen nun von Herzen ein glückliches und gesundes neues Jahr, viel Kraft, Energie und Durchhaltevermögen für die kommende Zeit und alles Gute für Sie ganz persönlich!

Mit freundlichen Grüßen
Grant Hendrik Tonne

Niedersächsischer Kultusminister