Elternbrief des Ministers vom 21. September

Elternbrief des Ministers vom 21. September

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
morgen tritt eine neue Corona-Landesverordnung in Kraft, die für Schulen jedoch keine grundlegenden Veränderungen enthält.

Wir halten daran fest, Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler anzubieten, und flankieren das auch weiterhin mit umfangreichen Schutzmaßnahmen wie Impfangeboten, regelmäßigen T ests, dem bekannten Lüftungskonzept sowie dem Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen.

In letzterem Punkt bringt die neue Verordnung allerdings eine erste Leichterung mit sich. Sie betrifft zunächst die Jahrgänge 1 und 2 der Grund- und Förderschulen und ermöglicht den Jüngsten im Schulsystem, die Maske beim Einnehmen des Sitzplatzes abzunehmen. Das gilt sowohl im Unterricht wie auch bei außerunterrichtlichen Angeboten im Ganztag. Gerade für die Anfänge im Lesen- und Schreibenlernen ist die Mimik ein wichtiger Faktor. Ich freue mich daher sehr, dass dieser erste Schritt zu „weniger Maske im Unterricht“ hier nun möglich wird. Gleichzeitig arbeiten wir an weiteren Leichterungen, im nächsten Schritt für die Klassen 3 und 4, aber auch für höhere Jahrgänge. Insbesondere für den Sekundarbereich II ist auch die Impfquote ein wichtiger Faktor.

Es bleibt dabei, dass der Schulbesuch in Niedersachsen nicht vom Impfstatus abhängen wird. Wir setzen weiterhin auf die regelmäßige Testung, nach den Herbstferien noch einmal in täglicher Taktung für fünf Schultage, anschließend wieder 3x pro Woche. Die Tests werden weiterhin kostenfrei zur Verfügung gestellt, vollständig geimpfte oder genesene Personen unterliegen wie bisher nicht der Testpflicht.

Parallel zur neuen Corona-Landesverordnung tritt auch die neue Absonderungsverordnung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung in Kraft. Sie schafft einen verbindlichen Rahmen für jede und jeden Einzelnen im Umgang mit einem Infektions- oder Verdachtsfall und gibt Schulen, Erziehungsberechtigten sowie Schülerinnen und Schülern Handlungssicherheit. Folgende Aspekte der Absonderungsverordnung sind für Schulen besonders relevant:

  • Wer ein positives Selbsttest-Ergebnis erhält, begibt sich sofort in Absonderung, d. h. er bleibt zu Hause, empfängt dort keinen Besuch und meidet persönliche Kontakte (Ausnahmen gelten z. B. in medizinischen Notfällen oder bei notwendigen Arztbesuchen). Er/Sie informiert die Schule und das zuständige Gesundheitsamt und lässt zur Abklärung einen PCR-Test durchführen. Außerdem legt er/sie eine Liste mit Kontakten der letzten Tage an, um dem Gesundheitsamt die Nachverfolgung zu erleichtern.

Personen, die im selben Haushalt mit einer positiv PCR-getesteten Person leben, sowie Personen, die nach Einschätzung des zuständigen Gesundheitsamtes als enge Kontaktpersonen gelten, begeben sich ebenfalls in Absonderung – es sei denn, sie sind vollständig geimpft oder genesen und haben keinerlei Symptome.

  • Das zuständige Gesundheitsamt legt im Einzelfall fest, wer als enge Kontaktperson gilt. In der Schule betrifft das in der Regel die direkten Sitznachbarn.

  • Infizierte Personen begeben sich für 14 Tage nach Bestätigung der Infektion durch einen PCR-Test in Quarantäne. Voraussetzung für die Beendigung der Quarantäne nach diesen 14 Tagen ist, dass die Person zu diesem Zeitpunkt mindestens 48 Stunden symptomfrei ist.

  • Enge Kontaktpersonen haben die Möglichkeit, die Zeit der Absonderung durch ein negatives Testergebnis zu verkürzen, sich also „freizutesten“. Für Schülerinnen und Schüler ist das bereits nach fünf T agen durch einen Antigen-Schnelltest unter professioneller Aufsicht oder einen PCR-Test möglich. Diese Tests sind kostenlos in Testzentren, Apotheken oder Arztpraxen durchführbar. Die Bescheinigung über das negative Testergebnis muss dann der Schule vorgelegt werden, um wieder am Präsenzunterricht teilnehmen zu können. Ohne Testung ist eine Rückkehr nach 10 Tagen möglich – vorausgesetzt es liegen keine Krankheitssymptome vor.

Wir bleiben bei unserer Linie, maximale Präsenz bei maximaler Sicherheit anzubieten. Dafür behalten wir die Entwicklung des Infektionsgeschehens im Blick, um schrittweise zu Lockerungen bei den erforderlichen Maßnahmen kommen zu können. Das gilt zum einen für die Vorgaben in der Landesverordnung, zum anderen auch für den Rahmenhygieneplan. Auch letzterer erfährt derzeit eine grundlegende Überarbeitung, um möglichst bald wieder mehr Normalität in Schule anbieten zu können.

Ihnen allen ein herzliches Dankeschön für Ihre wertvolle Unterstützung der Arbeit in den Schulen, für Ihr Engagement in den schulischen Gremien und die fürsorgliche Begleitung Ihrer Kinder! Alles Gute und bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Grant Hendrik Tonne
Niedersächsischer Kultusminister

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Seit August 2018 sind wir die jüngste Realschule in Niedersachsen. Davor waren wir eine Oberschule, die 2011 aus der Haupt- und Realschule der Samtgemeinde Isenbüttel hervorgegangen war.

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38547 Calberlah

 

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