Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

ab Mittwoch haben Sie die Möglichkeit, Ihre Kinder im Homeschooling zu belassen. Wir möchten Ihnen auf diesem Wege ans Herz legen, der Empfehlung von Kultusminister Tonne zu folgen und Ihre Kinder ab Mittwoch zu Hause zu behalten.

Alle Lehrkräfte unserer Schule unterstützen uns und Sie auf diesem Weg.

Wir werden den Unterricht in Teams digital weiterführen. Jegliche Klassenarbeiten sowie andere Leistungsüberprüfungen werden ab Mittwoch nicht mehr geschrieben. Ihr Kind verpasst also keine wichtigen Überprüfungen oder sonstige wichtige Unterrichtsinhalte, die nicht auch digital vermittelt werden könnten.

Natürlich bieten wir eine Betreuungsmöglichkeit für alle Kinder an, deren Eltern aus beruflichen Gründen die Betreuung nicht gewährleisten können.

Sollten Sie aber am Überlegen sein, versichern wir Ihnen, dass Ihr Kind keinerlei Nachteile haben wird, wenn es die Tage vor Weihnachten zu Hause unterrichtet wird.

Sprechen Sie uns oder Ihre Klassenlehrkräfte gerne an, wenn Sie noch Fragen oder Klärungsbedarf haben.

Bitte schauen Sie auch regelmäßig auf unsere Homepage. Wir geben alle wichtigen Regelungen und Beschlüsse des Kultusministeriums sofort an Sie weiter.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien bald eine schöne, friedliche Weihnachtszeit sowie ein glückliches neues Jahr. Bleiben Sie gesund.

Freundliche Grüße

Sabine Fasterling und Thomas Seeliger

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
sicherlich verfolgen Sie die bundesweite Debatte über weitere Kontaktbeschränkungen und einen schärferen Lockdown in den kommenden Wochen. In den Blick genommen werden dabei alle Lebensbereiche, auch die Schulen.

Die Praxis in Niedersachsen hat gezeigt, dass Schule auch in Pandemiezeiten möglich ist. Es bleibt daher bei dem Ziel, auch nach den Weihnachtsferien grundsätzlich Präsenzunterricht im Szenario A anzubieten. In Niedersachsen liegt dafür – anders als in allen anderen Bundesländern – der Ihnen bekannte Stufenplan vor, der Maßnahmen an konkrete Inzidenzwerte und/oder an die Betroffenheit von Schulen koppelt. Die Fakten und Erfahrungen zeigen, dass dieser Rahmen hält: Den allermeisten Kindern und Jugendlichen kann gemeinsamer Unterricht im Klassenverband angeboten werden, erteilt von ihren Lehrerinnen und Lehrern und unterstützt von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Schulen. Dabei haben sich die Schulen nicht zu Hotspots entwickelt, dies möchte in aller Deutlichkeit nochmals betonen. Wir halten daher an den Plänen und Szenarien als Rahmen fest.

Gleichwohl muss festgestellt werden, dass sich die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie insgesamt noch nicht als ausreichend erweisen. Dies ist der Grund, warum die bisherigen Regelungen im Rahmen eines landesweiten Lockdowns vorübergehend zu verschärfen sind. Mit weiteren Kontakteinschränkungen und Einschnitten auch bei Wirtschaft und Handel soll die Anzahl der Neuinfektionen deutlich gesenkt werden. Der Bildungsbereich beteiligt sich an dieser Strategie der konsequenten Kontaktreduktion mit angemessenen Maßnahmen. Diese sind eingebettet in einen schärferen Lockdown für vier Wochen. Gleichzeitig erwägen wir auch weitere präventive Schritte für einen möglichst umfassenden Wiedereinstieg in Szenario A nach den Weihnachtsferien.

Als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung bieten wir Eltern und Erziehungsberechtigten die Möglichkeit, ihre Kinder bereits ab dem 14.12.2020 vom Präsenzunterricht befreien zu lassen, und erweitern damit die bisher für den 17. und 18.12.2020 bestehende Regelung. Für alle Schülerinnen und Schüler, die diese Möglichkeit nicht nutzen möchten, sind die Schulen ganz normal geöffnet. Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, entfällt hier ausnahmsweise die Antragspflicht. Sie zeigen der Schule gegenüber lediglich an, wenn Sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen und geben an, ab wann Ihr Kind ins Distanzlernen wechseln soll. Frühester Termin wäre der 14.12.2020, ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich, da aus infektiologischer Sicht nicht sinnvoll. Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass die Befreiung des Präsenzunterrichts nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen ist. Das Lernen und Arbeiten Zuhause, wie wir es für das Szenario B im Leitfaden und in den Handreichungen zum Distanzlernen beschrieben haben, gilt auch für diese besondere Woche.

In den berufsbildenden Schulen gelten möglicherweise abweichende Regelungen. Hier werden ggf. die bisherigen Vorgaben zum Distanzlernen erweitert. Die Schulleitung entscheidet und informiert über die Umsetzung vor Ort.

Für den Fall, dass in der kommenden Woche Klassenarbeiten, Klausuren oder sonstige Prüfungen angesetzt sind, wird im Einzelfall geprüft, was davon entfallen oder verschoben werden kann. Sollte beides nach gründlicher Abwägung nicht möglich sein, kommen die betroffenen Schülerinnen und Schüler für den Zeitraum der Klassenarbeit bzw. der Prüfung in die Schule. Die Lehrkräfte Ihres Kindes werden Sie entsprechend informieren. Vorabiklausuren und andere (abschluss-)relevante Prüfungen finden in jedem Fall statt.
Ihnen allen wünsche ich von Herzen ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in ein hoffentlich ruhigeres Jahr 2021! Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen
Grand Henrik Tonne,
Niedersächsischer Kultusminister

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
viele von Ihnen haben gestern sicherlich mit Spannung die Ergebnisse des Gesprächs der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin erwartet.

Anders als beim letzten Mal sollte in der jetzigen Debatte der Bildungsbereich in den Fokus gerückt werden. Es galt, sich im Rahmen der Kultusministerkonferenz auf eine „Hotspot-Strategie“ zu verständigen und wesentliche Eckpunkte für den Umgang mit sehr hohen Inzidenzwerten miteinander zu vereinbaren.

Die Medien überschlagen sich seit Tagen mit Einschätzungen, Mutmaßungen und Spekulationen über das weitere Vorgehen in Kitas und Schulen, die bundesweite Diskussion über mögliche Einschränkungen des Schulbetriebs hat deutlich an Schärfe zugenommen. Das befördert die gesamtgesellschaftliche Nervosität und Unruhe in einer Situation, die dringend auf Ruhe und Besonnenheit angewiesen ist.
Möglicherweise erklärt sich ein Teil dieser Debatte aber auch dadurch, dass außer Niedersachsen bisher kein Bundesland eine vergleichbar klare Regelung auf der Grundlage von Inzidenzwerten in der Landesverordnung hat. Auch die organisatorische und inhaltliche Ausgestaltung eines Wechselmodells, wie wir es im Szenario B beschreiben, ist in dieser Form deutlich und transparent. Nicht zuletzt ist der Schutz vulnerabler Personen ausschließlich in Niedersachsen so weitgehend angelegt.

In der vergangenen Woche gab es in Niedersachsen eine stabile Lage an den Schulen, insgesamt sogar eine leicht sinkende Tendenz hinsichtlich unterschiedlicher Infektionsmaßnahmen. Ca. 80 % aller Schulen in Niedersachsen haben den Regelbetrieb angeboten, dort gab es keine Quarantänemaßnahmen und kein Szenario B. Es bestätigt sich, dass der Primarbereich insgesamt weniger betroffen ist als die Sekundarbereiche I und II und der frühkindliche Bereich weniger betroffen ist als der Primarbereich.

Auch wenn diese Zahlen uns darauf hoffen lassen, dass sich das Infektionsgeschehen weiter stabilisiert, arbeiten wir intensiv an weiteren Maßnahmen und haben für Niedersachsen eine „Hotspot-Strategie“ entwickelt, die Regelungen für Landkreise mit besonders hohen Inzidenzwerten aufzeigt und unsere bisherige Linie konsequent weiterführt. Ich bin davon überzeugt, dass es weiterhin klarer und transparenter Regelungen bedarf, die allen an Schule Beteiligten Handlungssicherheit und die Möglichkeit zur Vorbereitung geben. Deshalb definieren wir in Niedersachsen einen „Hotspot“ anhand eines konkreten Inzidenzwertes von >200 und legen für die Schulen dieser Landkreise bzw. dieser kreisfreien Städte folgende Maßnahmen fest:

Für Schulen in Landkreisen bzw. kreisfreien Städten mit einem Inzidenzwert von über 200 gilt ab dem 01.12.2020:

  • In allen Schulformen ist auch im Unterricht eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
    • Ausnahmen und Sonderregelungen, z. B. für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, gelten wie bisher, sie liegen den Schulen vor und sind auf der Homepage des Kultusministeriums zu finden.
  • Schulen der Sekundarbereiche I und II wechseln ab Jahrgang 7 automatisch ins Szenario B
    • Dies gilt für die Dauer der Überschreitung des Wertes von 200, mindestens aber für 14 Tage.
    • Der Wechsel zurück ins Szenario A erfolgt erst, wenn der Wert für mindestens drei Tage wieder die 200 unterschreitet.
    • Ergibt sich ein Szenarienwechsel durch das Unter- oder Überschreiten des Wertes am Wochenende, kann der Montag zur Vorbereitung genutzt und erst am Dienstag gewechselt werden.
  • Auch in Szenario B gilt grundsätzlich eine MNB-Pflicht.
  • Die MNB kann im Unterricht nach Einnehmen des Sitzplatzes im Klassenraum abgenommen werden, da hier der Mindestabstand dauerhaft eingehalten werden kann.
  • Diese Regelung gilt bei betroffenen Schulen weiterhin bereits ab einer Inzidenz von 100 (Grundschulen sind hiervon ausgenommen).

Ein weiteres Thema, das in der vergangenen Woche nicht nur die Runde der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten intensiv beschäftigt hat, ist die Frage nach unterrichtsfreier Zeit zur Verlängerung der Weihnachtsferien. Wie bereits im letzten Brief erwähnt hatte und habe ich große Sympathien für die Idee, durch die Möglichkeit der Selbstisolation eine größere Sicherheit für ein Weihnachtsfest im Rahmen der Familie zu schaffen. Wir haben deshalb – wie angekündigt – weiter nach Möglichkeiten gesucht, den Infektionsschutz vor allem für vulnerable Familienmitglieder zu erhöhen.

Niedersachsen schließt sich der Länderlinie an und verlängert die Weihnachtsferien um zwei unterrichtsfreie Tage am 21. und 22. Dezember 2020, ergänzt diese Regelung aber um die Möglichkeit der Befreiung vom Präsenzunterricht auch am 17. und 18. Dezember 2020 für Schülerinnen und Schüler, die mit vulnerablen Angehörigen gemeinsam Weihnachten feiern möchten. Wir bleiben damit unserer bisherigen Vorgehensweise treu und erhöhen den Schutz für diejenigen, die besonders gefährdet sind.

Das bedeutet im Einzelnen:

  • Am 21. und 22. Dezember 2020 ist für alle Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterrichtsfrei.
  • Für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1-6, die dieses Angebot in Anspruch nehmen möchten, ist eine Notbetreuung in der Schule einzurichten. Diese findet kohortengerecht bzw. mit ausreichendem Abstand zwischen verschiedenen Kohorten statt und umfasst in der Regel den Zeitraum zwischen 8.00 und 13.00 Uhr (Ausnahmen bei gebundenen Ganztagsschulen oder Schulen mit ganztägigem Unterricht sind möglich). Die Hygieneregeln gelten auch in der Notbetreuung vollumfänglich.
  • Schülerinnen und Schüler, die mit vulnerablen Angehörigen gemeinsam Weihnachten feiern möchten, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zusätzlich am 17. und 18. Dezember 2020 vom Präsenzunterricht befreit werden. Dieser Antrag kann formlos über die Klassenleitung an die Schulleitung gestellt werden, es steht aber auch ein entsprechendes Formular zur Verfügung, das gerne genutzt werden kann.

In der Hoffnung auf einen weitgehend ruhigen Dezember mit möglichst wenigen „Hotspots“ in Niedersachsen und mit sinkenden Infektionszahlen wünsche ich Ihnen nun alles Gute und weiterhin viel Kraft und Energie für die Bewältigung dieser herausfordernden Zeit! Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen
Grand Henrik Tonne, niedersächsischer Kultusminister

Aktuell kann das Homeschooling hier (https://www.rs-calberlah.de/de/eltern/downloads/antrag-auf-befreiung-vom-praesenzunterricht) beantragt werden.

Uns ist bewusst, dass alle vor neuen Herausforderungen stehen, aber für die Schülerinnen und Schüler gilt auch im Homeschooling Schulpflicht, d.h. die gestellten Aufgaben müssen bearbeitet und wenn gefordert wieder zurückgegeben werden.
Bearbeiten die Schülerinnen und Schüler die Aufgaben nicht, verpasst Ihr Kind den Unterrichtsinhalt, der über das Homeschooling vermittelt wird. Die Inhalte können Grundlagen für die in der Präsenzzeit durchgeführten Leistungsfeststellungen in der Schule sein.
Sollten während des Homeschoolings Probleme auftreten, setzen Sie oder Ihr Kind sich bitte mit der Lehrkraft über Microsoft Teams oder per Mail in Kontakt. Das werden wir einen Extra-Kanal in Teams einrichten der am Vormittag durch eine Kollegin betreut wird.

Wenn die Schülerinnen und Schüler keine Aufgaben bearbeiten oder nicht an Videokonferenzen teilnehmen und wir nach Kontaktaufnahme mit den Schülerinnen, Schülern und Eltern keine Verbesserungen feststellen, kann eine Ordnungswidrigkeitsanzeige an den Landkreis weitergeleitet werden.

Soweit soll es aber gar nicht erst kommen, deshalb erhoffen wir uns eine weiterhin gute Zusammenarbeit mit Schule und Elternhaus.

Sie finden hier eine Übersicht, wie das Homeschooling umgesetzt wird:

Aufgaben verteilen und bearbeiten mit Teams

  1. Die Schülerinnen und Schüler erhalten ihre täglichen Aufgaben entsprechend der Fächer des Stundenplans.
  2. Die Lehrkräfte laden die zu bearbeitenden Materialien bis 14.00 Uhr für die Schülerinnen und Schüler in den entsprechenden Teams hoch.
  3. Die Abgabe durch die Schülerinnen und Schüler erfolgt grundsätzlich an dem durch die Lehrkraft festgelegten Termin.
    Sollte eine verspätete Abgabe vorhersehbar sein, informieren die Schülerinnen und Schüler die Lehrkraft rechtzeitig vor Abgabefrist.
  4. Das Feedback der Lehrkräfte kann am selben Tag erfolgen, bei höherer Arbeitsbelastung natürlich auch später, sollte aber zwei Mal wöchentlich zu festgelegten Sprechstunden erfolgen. Die Terminierung der Sprechstunden erfolgt durch die Lehrkraft.
  5. Von 9 bis 10.30 Uhr wird der Kanal durch eine Lehrkraft begleitet und kann hier angesprochen werden.

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

Hannover, 30. Oktober 2020

Sie alle konnten den Medienberichten entnehmen, dass die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten gemeinsam mit der Kanzlerin für ganz Deutschland umfangreiche Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens bereits ab der kommenden Woche beschlossen haben.

Der Bildungsbereich soll bei den Einschränkungen weiterhin außen vor bleiben und soweit wie möglich und verantwortbar weiterlaufen. Die erforderlichen Lehren aus dem ersten Lockdown werden damit gezogen.

Dies hat zur Folge, dass Kinder einerseits weiter in der Schule sind, andererseits sich derselbe Personenkreis am Nachmittag aber nicht mehr zu Freizeitaktivitäten und Vereinssport treffen darf. Dieser scheinbare Widerspruch lässt sich deutlich damit erklären, dass die Einschränkungen vor allem zwei Ziele verfolgen: Erstens soll das Gesundheitssystem vor dem Zusammenbruch durch Überlastung geschützt werden. Zweitens sollen Bildung und Betreuung aufrechterhalten werden. Bildung ist immer ein sozialer Prozess und nur durch gemeinsames Lernen kann der Bildungsauftrag in Schule effektiv und nachhaltig erfüllt und kann Chancengleichheit gewahrt werden. Alle Einschränkungen in anderen Bereichen haben somit das Ziel, dass weiterhin miteinander und voneinander in Schule gelernt werden kann, zumal die Schulen kein Pandemietreiber sind.

Um Ihren Kindern auch bei steigenden Infektionszahlen größtmöglichen Gesundheitsschutz zu bieten, ist es aber dennoch notwendig, über die in der letzten Woche kommunizierten Maßnahmen hinaus regelnd tätig zu werden und damit die sich weiterentwickelte Lage und Ihre Rückmeldungen zu berücksichtigen. Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht ist zukünftig im Sek I- und Sek II-Bereich immer dann verpflichtend, wenn an der Schule eine Infektionsschutzmaßnahme vom Gesundheitsamt angeordnet wurde. Dies gilt dann für die Dauer dieser Maßnahme – in der Regel 14 Tage – für die gesamte Schule. Hat der Landkreis, in dem die Schule liegt, den Inzidenzwert 50 überschritten, ist im Sek I/II-Bereich das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht grundsätzlich verpflichtend – unabhängig vom Vorliegen einer Infektionsschutzmaßnahme an der Schule.

Weiterhin regeln wir in der neuen Verordnung, ab wann Schulen in das Szenario B (Unterricht im Wechselmodell) wechseln. Auch hier haben wir eine klare Regelung gefunden, die Transparenz und Handlungssicherheit gewährleistet. Ab einer Inzidenz von 100 wechseln alle Schulen, die von einer Infektionsschutzmaßnahme betroffen sind, für die Dauer der Infektionsschutzmaßnahme (i. d. R. 14 Tage) in das Szenario B. Im Szenario B kann dann wieder jederzeit das Abstandsgebot eingehalten werden und das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht ist nicht länger erforderlich. Im Anhang zu meinem Brief finden Sie ein Schaubild, das die getroffenen Maßnahmen noch einmal darstellt.

Ich möchte hier noch einmal deutlich betonen, dass das von einigen „herbeigewünschte“ Szenario B große Einschränkungen für Bildung und Betreuung mit sich bringt. Auch ein noch so guter Distanzunterricht ersetzt nun einmal nicht die direkte Kommunikation der Schülerinnen und Schüler untereinander sowie mit Lehrkräften und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Schule. Gerade für jüngere Kinder sowie für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Unterstützungsbedarfen ist der unmittelbare Kontakt oft unerlässlich für den Lernerfolg – von der für viele Familien notwendigen verlässlichen Betreuung einmal ganz abgesehen. Es gilt also auch weiterhin, den Präsenzunterricht im Szenario A durch Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen so lange zu sichern, wie es verantwortbar erscheint.

Zusätzlich zu den in der Landesverordnung geregelten Maßnahmen haben die örtlichen Gesundheitsämter die Möglichkeit, weitergehende Anordnungen zum Infektionsschutz zu treffen und damit auf die besondere Situation vor Ort einzugehen. Diese lokalen und regionalen Maßnahmen können zum Beispiel den Sportunterricht, schulische Veranstaltungen, Schulfahrten oder außerschulische Angebote wie den Ganztagsbetrieb betreffen. Auch die Ausweitung der Maskenpflicht bei einer Inzidenz von unter 50 oder der vorzeitige Wechsel ins Szenario B im Einzelfall liegen im Ermessen des örtlichen Gesundheitsamtes. Die zuständigen Behörden sind dabei gehalten, vorrangig Maßnahmen in Betracht zu ziehen, die ein Aufrechterhalten des jeweiligen Schulbetriebs ermöglichen.

Auf uns alle kommen schwierige Wochen zu, das wird wohl niemand bestreiten wollen. Wir werden diese herausfordernde Situation aber nur mit gemeinsamer Anstrengung bewältigen, dabei ist jeder und jede Einzelne gefragt. Wir behalten die Entwicklung genau im Auge und halten Sie weiterhin auf dem Laufenden.

Alles Gute für Sie und Ihre Familien – und bleiben Sie gesund! Mit freundlichen Grüßen

Grant Hendrik Tonne
Niedersächsischer Kultusminister

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
am Freitag beginnen die Ferien und wir möchten Sie herzlich bitten, uns umgehend über leitung(at)rs-calberlah.de zu informieren, wenn Sie sich in dieser Zeit in einem Risikogebiet aufhalten sollten. Sollten Sie Ihren Urlaub in einem Risikogebiet verbringen, bitten wir Sie, sich und Ihre Kinder freiwillig auf Corona testen zu lassen.

Wir möchten natürlich, dass Sie die Ferien genießen, haben aber Sorge, dass durch einen Corona-Verdacht bzw. einen erkrankten Schüler der Schulbetrieb eingestellt werden müsste. Dies möchten wir unbedingt vermeiden.

Ihre Kinder erhalten heute in Outlook über unseren schulinternen Mailverteiler einen Brief des Kultusministeriums. Wir würden Sie bitten, diesen zu lesen.

Über die Lüftungssituation in den folgenden Monaten entscheidet das Kultusministerium in den nächsten Tagen und die Entscheidung wird Ihnen umgehend auf unserer Homepage bekannt gegeben.

Um den digitalen Unterricht weiter zu optimieren, findet eine schulinterne Lehrerfortbildung am 21. und 22. Dezember 2020 statt. An diesen beiden Tagen findet dann kein Unterricht statt, die Schülerinnen und Schüler erhalten Aufgaben in Teams.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern erholsame Ferien und freuen uns auf einen guten und vor allem gesunden Start am 26. Oktober 2020.

Freundliche Grüße

Thomas Seeliger & Sabine Fasterling

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
in dieser Woche erreichte uns ein Brief des Kultusministers mit der Bitte um Weiterleitung.

Hannover, 25. September 2020

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

das neue Schuljahr läuft seit nunmehr vier Wochen und gern nutze ich diesen Zeitpunkt, um Ihnen einen kurzen Überblick über aktuelle Themen zu geben. Wir können feststellen, dass der Start insgesamt gelungen ist. Das ist in erster Linie der guten Vorbereitung vor Ort und dem großen Engagement aller an Schule Beteiligter zu verdanken. Auch Sie als Eltern haben einen wichtigen Teil zum Gelingen beigetragen, indem Sie Ihr Kind bestärken und ermutigen und es in dieser herausfordernden Zeit begleiten. Haben Sie herzlichen Dank!

Ich freue mich, dass eine ausgesprochen große Mehrheit den Weg, den wir gemeinsam mit den Schulen gehen, mitgeht und die Schulleitungen und Lehrkräfte unterstützt und deren Arbeit in besonderer Weise wertschätzt, vielen Dank auch dafür.

Uns erreichen aber auch immer wieder Zuschriften von Eltern- sowie Schülerinnen und Schülern, die sich entweder strengere Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen wünschen oder aber – im Gegensatz dazu – die komplette Aufhebung dieser Regelungen fordern. Beide Seiten argumentieren mit Studien, die ihre jeweilige Meinung belegen sollen, sich aber gegenseitig widersprechen. Beide Positionen haben gemein, dass sie gut dazu geeignet sind, Ängste und Sorgen zu schüren und Unsicherheit zu verbreiten.

Seien Sie versichert, dass wir Ihre Sorgen sehr ernst nehmen und unsere Entscheidungen immer nur nach gründlicher Abwägung treffen. Es geht dabei sowohl um größtmöglichen Infektionsschutz aller an Schule Beteiligter, als auch um das Recht auf Bildung eines jeden einzelnen Schülers, einer jeden einzelnen Schülerin. Um letzteres gewährleisten zu können, wollen wir so viel „Normalität“ in Schule und Unterricht, wie es uns angesichts der momentanen Situation verantwortbar erscheint. Dazu gehört auch, so viel Präsenzunterricht wie möglich und so viel Betreuung wie möglich für alle anzubieten.

Im weitaus überwiegenden Teil der niedersächsischen Schulen findet derzeit Präsenzunterricht im Szenario A für alle Schülerinnen und Schüler statt. Dort, wo Infektionsfälle auftreten, sind sie nach bisheriger Erkenntnislage im privaten Umfeld entstanden und „in Schule hineingetragen“ worden. Das zuständige Gesundheitsamt ermittelt in Zusammenarbeit mit der Schule zunächst die direkten Kontakte der betroffenen Person und trifft dann die Entscheidung über Testungen und
 
Quarantänemaßnahmen. Aus zahlreichen Gesprächen weiß ich, dass es immer wieder Kritik an der Arbeit und besonders an der Kommunikation der Gesundheitsämter gibt. Wir unterstützen das Finden von Lösungen wo es nur irgend möglich ist und werben für ein einheitliches und klares Vorgehen. Gleichzeitig bitte ich Sie aber auch davon abzusehen, Ihr Kind vorab „in Eigenregie“ testen zu lassen. Warten Sie bitte die Anweisungen des Gesundheitsamtes ab, um die Abläufe nicht unnötig zu erschweren! Gleiches gilt auch für das Einhalten der Quarantäneregeln. Auch hier folgen Sie bitte genau den Anordnungen des Gesundheitsamtes, diese sind verpflichtend. Mir ist die Belastung durch eine etwaige Quarantäne und das Warten auf Testergebnisse sehr bewusst und dennoch bitte ich um Vertrauen in die Arbeit der Gesundheitsämter.

Die Schule trifft keine Entscheidungen über Infektionsschutzmaßnahmen, sie ist auch nicht befugt, Quarantäne zu beenden oder über die Dauer zu entscheiden, die Verantwortung dafür liegt einzig beim zuständigen Gesundheitsamt. Fragen Sie gerne nach, wenn Ihnen etwas unklar erscheint, aber versuchen Sie die Situation so anzunehmen, wie sie ist. Damit erleichtern Sie Ihrem Kind sowohl den Schulalltag wie auch eine mögliche Quarantänesituation und den nachfolgenden Wiedereinstieg in den Präsenzunterricht.

Momentan gibt es keinen Anlass, landesweite Einschränkungen, wie z. B. den Wechsel zu Szenario B (Wechselmodell) zu verhängen. Im Übrigen würde auch Szenario B nicht verhindern, dass Infektionen von außen in die Schule getragen werden. Hier ist jeder und jede Einzelne gefragt. Jeder kann und muss etwas dazu beitragen, sich und andere zu schützen – auch und gerade im privaten Bereich, der sich dem Zugriff durch Schule und Ministerium entzieht. Wenn sich hier alle konsequent an Hygiene- und Abstandsregeln hielten, wäre viel gewonnen und das Risiko, Infektionen in Schule „hineinzutragen“, wäre deutlich minimiert. Wir werben landesweit immer wieder für die Einhaltung der Regeln – die Verantwortung für die konsequente Umsetzung trägt jeder selbst. Bitte sprechen Sie deshalb noch einmal eindringlich mit Ihrem Kind über die Wichtigkeit des gründlichen Händewaschens, das Abstandsgebot im Alltag und das konsequente Tragen eines Mund-Nase-Schutzes, z. B. im Schulbus oder in den Schulfluren.

Es gilt auch weiterhin: Wir müssen beobachten, auswerten, abwägen und dann entscheiden. Wir behalten die sehr dynamische Entwicklung permanent im Blick, reagieren kurzfristig, wenn es erforderlich ist, und kommunizieren Änderungen und neue Vorgaben regelmäßig an die Schulen, an Sie als Eltern und für jeden einsehbar auf der Homepage des Kultusministeriums. Hinsichtlich der zu erwartenden Wetterlage im Herbst/Winter wird es zum Beispiel demnächst neue Hilfestellungen zum Thema „Lüften“ geben. Das Schaubild zum Umgang mit Krankheitssymptomen während der Erkältungszeit, das Ihnen möglicherweise schon bekannt ist, hänge ich diesem Schreiben noch einmal an. Das Lüften der Unterrichtsräume wird auch in der kalten Jahreszeit eine wichtige Rolle spielen, weil der Luftaustausch ein wesentlicher Teil der notwendigen
 
Hygienemaßnahmen ist. Seien Sie aber gewiss, dass dies nicht bedeutet, dass die Heizungen abgestellt werden und Ihre Kinder in kalten Räumen sitzen.
Ihnen und Ihren Familien wünsche ich weiterhin alles Gute in dieser herausfordernden Zeit! Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen
Grant Hendrik Tonne
Niedersächsischer Kultusminister

 

 

Protokoll der Schulvorstandsitzung vom
24. September 2020

Anwesende Schulvorstandsmitglieder: siehe Teilnehmerliste

Beginn: 16 Uhr

TOP 1: Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Herr Seeliger begrüßt die anwesenden Mitglieder des Schulvorstandes und eröffnet die Sitzung. Die Beschlussfähigkeit wurde erreicht. Die neugewählten Mitglieder stellten sich vor.

TOP 2: Genehmigung des Protokolls

Das Protokoll der Sitzung vom am 5. März 2020 wird angenommen.

TOP 3: Kopiergeld

Das eingesammelte Kopiergeld zum neuen Schuljahr musste angepasst werden. Das Abo zur Nutzung der Autostadt entfällt, wurde aber eingesammelt, da die Meldung zu Kurzfristig zur Korrektur kam.

Zwischen-Abstimmung: Das Geld soll in die jeweiligen Klassenkasse zurückfließen. Einstimmig angenommen.

2020/21

 

2021/2022

36 Euro

 

31,50 Euro

 

 

Abstimmung: Das Geld soll so die nächsten beiden Jahre eingesammelt werden. Einstimmig angenommen.

TOP 4: Einführung Bettermarks

Bettermarks ist ein Online-Lern- und Übungsprogramm für das Mathematik, welches alle Bereiche des Faches Mathematik von der Grundschule bis zur 11. Klasse der Oberstufe abdeckt. Bettermarks ist ein Online-Schulbuch, Arbeitsheft und ein Hausaufgaben-Übungstool in einem.

Abstimmung: Bettermarks soll in allen Klassen der Realschule und der Oberschule eingeführt werden. Die Kosten betragen dabei 10 Euro pro Kind.

Einstimmig angenommen.

TOP 5: Leitbild-Veränderung MINT

Die Fachkolleginnen und Fachkollegen der MINT-Fächer haben eine Änderung und Ergänzung des Leitbildes vorgeschlagen, um den MINT-Gedanken zu verankern. Die Gesamtkonferenz hat den Vorschlag bereits angenommen und bestätigt.

Durch eine umfassende naturwissenschaftlich-technische Bildung wecken wir Begeisterung an MINT-Themen und motivieren unsere Schülerinnen und Schüler, ihre Zukunft zu gestalten. Wir ermutigen sie naturwissenschaftlich-technische Projekte umzusetzen, Problemlösestrategien zu entwickeln und ermöglichen die reflektierte gesellschaftliche Teilhabe in einer digitalisierten Gesellschaft.

Abstimmung: Einstimmig angenommen.

TOP 6: BO-Tage 2021

Der Schulvorstand wird über das Tätigkeitsfeld der Berufsorientierung im neuen durch Frau Fasterling informiert. Es wird dieses Jahr kein außerschulisches Praktikum durchgeführt. Dafür gibt es ein umfangreiches Beratungsangebot, welches vom BO-Team zur Verfügung gestellt wird. Grundpfeiler ist die individuelle Beratung.

TOP 7: Bericht der Schulleitung

Beide Schulen sind mit Lehrkräften unterversorgt. Andere Schulen im Landkreis geht es aber noch schlechter, daher mussten die Realschule die Kollegin Heike Anhalt abordnen. Im November können wir eine neue Lehrkraft einstellen. Immer wieder gab es in den letzten Tagen Probleme mit der Wasserversorgung. Hintergrund war die gleichzeitige Nutzung der Waschbecken zur Handdesinfektion. Der Schulträger wurde informiert und kündigte ggf. weitere Maßnahmen an.

Im neuen Schuljahr kommt es zu weiteren baulichen Maßnahmen. Die Brandschutzmaßnahmen der Schule werden saniert. Hier kann es möglicherweise zur Sperrung der einzelnen Trakte kommen. 

TOP 8: Verschiedenes

Wir begrüßen alle Eltern, Erziehungsberechtigten und natürlich unsere Schülerinnen und Schüler ganz herzlich im neuen Schuljahr an der Realschule Calberlah. 

Schule möglichst sicher und verantwortungsvoll stattfinden zu lassen, das ist für uns in diesem Jahr die Hauptaufgabe. Wir haben in den Ferien versucht, ein Unterrichtskonzept zu erstellen, welches ein möglichst gutes und sicheres Zusammenarbeiten an unserer Schule ermöglicht. 

Bitte geben Sie Ihrem Kind möglichst immer zwei Mund-Nasenschutze mit in die Schule. Viele Kinder baten in der ersten Woche, besonders nach den großen Pausen, um eine Ersatzmaske. Da wir leider nur ein begrenztes Budget zur Verfügung haben, ist es uns nicht möglich, unbegrenzt neue Masken an die Kinder auszugeben.

Das aktuelle Hygienekonzept oder Tipps und Hinweise finden Sie auf unserer Internetseite > UNSERE SCHULE > Hygieneplan. 

Die AGs wurden auf weniger Jahrgänge beschränkt, so dass immer nur zwei Jahrgänge in einer AG betreut werden. Einige AGs, wie beispielsweise die Schwimm-AG dürfen leider momentan nicht stattfinden. Der Kernunterricht am Vormittag ist so aufgestellt, dass alle Unterrichte laufen können. Spontan haben wir die AG „Schüler helfen Schülern“ ins Leben gerufen. Sollte es zu einer weiteren Schulschließung kommen, haben wir Kinder, die sich um andere Kinder kümmern, die zu Hause nicht so gut selbstständig arbeiten können. Wir haben unsere Kommunikationsplattform Teams weiter optimiert und unser Kollegium geschult, um den eventuell stattfindenden Hybridunterricht noch besser umsetzen zu können.

Unsere Realschülerinnen und Realschüler des 5. bis 7. Jahrgangs wählen den gesamten Nachmittagsunterricht freiwillig von Montag bis Donnerstag. 

Der verbindliche Nachmittagsunterricht am Montag bzw. Mittwoch für den 8. Jahrgang sowie die freiwilligen Nachmittagskurse starten wegen der AG-Wahlen am 07. September.

Die WPK-Wahlpflichtkurse beinhalten dieses Jahr auch eine Lernwerkstatt für die 6. und 7. Jahrgänge. Auch hier versuchen wir möglichst nachhaltig, bestehende Defizite in den Kernkompetenzen zu stärken. 

Der Vertretungsplan sowie der Unterricht werden für Sie auf WebUntis dargestellt. Eine genaue Anleitung diesbezüglich finden Sie auf der Schulhomepage. Eine Anmeldung ist nicht notwendig, um Webuntis zu nutzen.

Sollte Ihr Kind während der Mittagspause nach Hause gehen wollen, tragen Sie bitte umgehend ins Kontaktheft ein, dass Ihr Kind während der Mittagspause das Schulgrundstück verlassen darf. Nur mit Ihrem schriftlichen Einverständnis ist es den Kindern erlaubt, während der Mittagspause nach Hause zu gehen. Die Kinder erhalten einen kleinen Ausweis, der sie berechtigt, das Schulgrundstück zu verlassen. 

Es hat zum 1. August einige personelle Veränderungen gegeben. Frau Wichmann und Herr Zähme wurden pensioniert. Frau Anhalt hat ihren Schuldienst bei uns aufgenommen. Sie unterrichtet die Fächer Deutsch, Englisch und Kunst. Herr Fischer absolviert sein Referendariat mit den Fächern Bio und Chemie an unserer Schule. Wir freuen uns. Herzlich willkommen!

Am Ende der Sommerferien haben sich die Lehrkräfte viele Gedanken über das gemeinsame digitale Lernen gemacht. Dabei haben wir Regeln für das Arbeiten in Microsoft Teams aufgestellt, um für die Kinder und Eltern eine gute Übersicht zu schaffen.

An der Stelle können wir mitteilen, dass wir gemeinsam mit der Samtgemeinde Isenbüttel Finanzmittel für den iPad-Kauf beantragt und bewilligt bekommen haben. Die Beschaffung ist in vollem Gange. Die iPads werden in Phasen des eingeschränkten Unterrichts oder bei einem Lockdown an Kinder ausgegeben, von denen die Eltern eine Lehrmittelbefreiung beantragt haben. 

Auf der Startseite unserer Internetseite werden sie tagesaktuell über die Geschehnisse in der Schule informiert. Falls sie Fragen zu aktuellen Ereignissen haben, so sehen Sie bitte hier als erstes nach.

Der Förderverein der Realschule hofft auf viele neue Mitglieder. Flyer und Beitrittserklärungen werden nach den Ferien für Sie bereitliegen und Ihre Kinder und wir hoffen auf eine rege Beteiligung. 

Sollten Sie, was wir natürlich nicht hoffen, schulische oder erzieherische Probleme haben, stehen Ihnen und Ihren Kindern an unserer Schule folgende Personen zur Verfügung: 

Unsere Schulsozialarbeiterin Frau Jaeger       stefanie.jaeger@rs-calberlah.de

Das Mobbing Interventionsteam 

Frau Jaeger, Herr Kramm, Frau Fasterling       sabine.fasterling@rs-calberlah.de

Unser Vertrauenslehrer Herr Kraft                  arvid.kraft@rs-calberlah.de

Scheuen Sie sich bitte nicht, uns anzusprechen.

Epochal unterrichtete Fächer im Schuljahr 2020/21

Bestimmte Fächer werden laut Erlass epochal unterrichtet. Das heißt, dass sie in einem Halbjahr mit doppelter Stundenzahl unterrichtet werden, im anderen Halbjahr jedoch nicht.

Bitte beachten Sie: Fächer, die im ersten Halbjahr epochal unterrichtet werden, sind versetzungswirksam. Die Note des Halbjahreszeugnisses wird bei epochal unterrichteten Fächern im Versetzungszeugnis wiedererscheinen.

Epochalunterricht im ersten Halbjahr:

1. Halbjahr

 

 

2. Halbjahr

 

 

Klasse

Fach

Stunden

Klasse

Fach

Stunden

5a

Chemie

1

5a

Physik

1

5b

5b

6a

Chemie

2

6a

Physik

2

6b

6b

6c

6c

7a

7a

7b

7b

8a

Technik

2

8a

Hauswirtschaft

2

8b

Hauswirtschaft

2

8b

Technik

2

9a

9a

9b

9b

10a

10a

10b

10b

An dieser Stelle möchten wir uns auch in diesem Jahr bei allen Eltern für ihren Einsatz im vergangenen Schuljahr bedanken. Ein Dank geht insbesondere an alle Klassenelternvertreterinnen und -vertreter, an die Vertretungen der Eltern in den Schulkonferenzen und im Förderverein sowie an alle, die sich an unserem Schulleben aktiv beteiligen, um so unsere Schule noch attraktiver zu gestalten.

Ihnen und Ihren Kindern wünschen wir ein erfolgreiches Schuljahr 2020/2021 und hoffen weiterhin auf eine konstruktive sowie vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Freundliche Grüße
 

Thomas Seeliger                       und                              Sabine Fasterling                                 

Schulleiter                                                                  stellv. Schulleiterin

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
wir haben im Schuljahr 2019/2020 die Ganztagswahl digitalisiert. Dazu gibt es noch ein paar Hinweise.

  1. Sie können Seite zur Ganztagswahl direkt unter https://ganztag.rs-calberlah.de/gtw/ erreichen.
  2. Eine weitere Möglichkeit ist der abgebildete QR-Code, der sie auf die Seite der Ganztagswahl verlinkt.
  3. Die Wahl kann einfach mit einem Smartphone, Tablet oder mit Hilfe eines Browser am Computer durchgeführt werden.
  4. Nach Eingabe des Benutzernames und Passwortes sehen sie eine Tabelle. Kurse für den Jahrgang, die noch gewählt werden können, sind grün.
  5. Sie schließen die Abgabe mit dem Anklicken des Harkens oben auf der Seite ab.

Die Ganztagswahl-App ist eine Eigenentwicklung unserer Schule. Wir haben darauf geachtet, dass wir möglichst viele Browser wie Chrome, Safari, Egde oder Firefox erreichen können. Sollte es mal nicht funktionieren, so aktualisieren sie ihren Browser oder installieren sie einen Anderen.

Hinweis in eigener Sache: Wir haben versucht, ein gutes und ausgewogenes Angebot zu erstellen, im Rahmen der niedersächsischen Hygieneplanung. Auch wir als Schule mussten hier Einschränkungen vornehmen, freuen uns aber trotzdem darauf, dass wir ein Ganztagsangebot auf die Beine stellen konnten.