Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

in den letzten Wochen wurde viel diskutiert über eine „Weihnachtsruhe“ vor oder nach den Feiertagen und in den Zusammenhang auch über vorgezogene Weihnachtsferien in den Schulen.

Verlängerte Ferien machen aus infektiologischer Sicht allerdings nur dann Sinn, wenn sie eingebettet sind in einen gesamtgesellschaftlichen Rahmen, d. h., wenn auch im außerschulischen Bereich die Kontakte stark reduziert werden. Für sich alleine genommen wäre eine vorzeitige Schließung der Schulen sogar kontraproduktiv, das zeigen nicht zuletzt die steigenden Infektionszahlen von Kindern und Jugendlichen während der Ferienzeiten.

Nach Abschluss der heutigen Verhandlungen in der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit dem Bundeskanzler lässt sich feststellen, dass eine umfassende Weihnachtsruhe mit strengen Kontaktbeschränkungen vor den Feiertagen nicht geplant ist. Eine komplette Schließung der Schulen in der letzten Woche vor den Ferien erscheint angesichts der Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes, das in einem aktuellen Urteil ausdrücklich das Recht auf schulische Präsenz betont, aber auch mit Blick auf die tatsächliche Situation – kaum Distanzlernen in Niedersachsen, sinkende Inzidenzen auch bei Kindern, Ansteckung in der Regel im privaten Umfeld – nicht verhältnismäßig. Auch ein vermeintlich nur kurzer Schullockdown ist nach all den Erfahrungen in diesem Jahr mit aller Kraft zu vermeiden. Es bleibt daher dabei, dass die niedersächsischen Weihnachtsferien am 23.12.2021 beginnen. Damit befinden wir uns im Einklang mit allen anderen westdeutschen Bundesländern, die ebenfalls nicht vorzeitig in die Ferien starten.

Mir ist aber auch sehr bewusst, dass der Umgang mit dieser Pandemie insbesondere bei Eltern von ungeimpften Kindern Ängste und Sorgen hervorruft, denen mit rationalen Argumenten nur begrenzt begegnet werden kann. Wir bieten daher den Familien, die sich einen zusätzlichen Baustein für den Infektionsschutz explizit an den Festtagen wünschen und sich freiwillig isolieren möchten, die Möglichkeit dazu, indem wir vom 20. bis 22. Dezember 2021 die Präsenzpflicht aussetzen. Der Unterrichtsstoff dieser drei Tage ist zu Hause selbstständig zu erarbeiten, ein Distanz- oder Hybridunterricht findet nicht statt, allerdings 

auch keine Klassenarbeiten. Die Abmeldung vom Präsenzunterricht gilt nur für den kompletten Zeitraum, sie kann formlos erfolgen oder über das beigefügte Formular.

Nach den Ferien starten wir wieder mit täglichen Testungen an fünf Schultagen für alle Schülerinnen und Schüler, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind. Das hat sich bewährt und bietet eine gute Absicherung für den Start in das neue Jahr. Ich bitte in diesem Zusammenhang noch einmal eindringlich darum, ein positives Testergebnis zwingend und umgehend der Schule zu melden. Die Meldung dient insbesondere dazu, dass die Mitschülerinnen und Mitschüler derselben Lerngruppe in das ABIT – das anlassbezogene intensivierte Testen – einsteigen können. Nur wenn sich alle an diese Regeln halten, werden wir es schaffen, das Virus so wenig wie möglich in Schulen hineinzutragen, um alle Beteiligten vor Infektionen zu schützen. Ich bitte Sie daher um Ihre Unterstützung und setze auch weiterhin darauf, dass das Vertrauen in die Zuverlässigkeit der Testungen zu Hause gerechtfertigt ist!

Wir werden immer wieder danach gefragt, ob nicht auch geimpfte Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sich regelmäßig und anlasslos testen sollten. Nach Auffassung des NLGA sorgen Testungen von Geimpften ohne konkreten Anlass allerdings nicht automatisch für mehr Infektionsschutz. Etwas anders sieht es aus, wenn die Testung aufgrund eines Verdachtsfalls in der Lerngruppe erfolgt, also als ABIT. Hier bietet die tägliche Testung aller Schülerinnen und Schüler der betroffenen Lerngruppe nach fachlicher Einschätzung des NLGA ein gutes, da engmaschiges Netz, um Infektionen auch bei Geimpften entdecken zu können. Durch die Einführung von ABIT wird ein Automatismus ausgelöst, der schnell und direkt für ein höheres Sicherheitsniveau sorgt, ohne dass dafür erst Quarantänemaßnahmen erfolgen müssen. Das zuständige Gesundheitsamt prüft auch weiterhin die Kontakte im nahen persönlichen Umfeld der infizierten Person, eine Kontaktnachverfolgung durch die Schule wird damit aber in der Regel obsolet.

Bedauerlicherweise gibt es sehr vereinzelt Schülerinnen und Schülern, die dem Unterricht fernbleiben, weil sie die regelmäßigen Testungen verweigern. Ich weise in diesem Zusammenhang darauf hin, dass mit Inkrafttreten der neuen Corona-Landesverordnung ungetesteten Schülerinnen und Schülern nunmehr generell der Zutritt in die Schule verwehrt wird – das gilt auch bei Klassenarbeiten und sogar bei Abitur- und Abschlussprüfungen. Vorgegeben wird das durch die Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes, die 3G am Arbeitsplatz vorsieht, so dass eine Ausnahme für berufswahlrelevante Prüfungen nicht mehr gewährt werden muss. Wenn Schülerinnen und Schüler sich nicht testen lassen und deshalb nicht zu Leistungsüberprüfungen in der Schule erscheinen können, handelt es sich gemäß geltender Erlasslage um ein unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht. Wir haben uns zu diesem klaren Schritt entschieden, um Sicherheit in Schule so groß wie möglich zu schreiben!

Zu Nachfragen führen des Öfteren auch die Regelungen für den Sportunterricht. Lassen Sie mich dazu folgendes feststellen: Gemäß der fachlichen Einschätzung des NLGA ist durch die sportbedingten, schnell und häufig wechselnden Positionierungen der Personen im Raum die individuelle Kontaktzeit zwischen zwei Personen als gering einzuschätzen – von Ausnahmen bei bestimmten Sportarten wie z. B. Ringen, Judo oder Paartanz einmal abgesehen. Somit sei die individuelle Gefahr, wie sie z. B. in Gängen oder in Klassenräumen zu erwarten ist, im Sportunterricht eher nicht gegeben. Wir beobachten die Lage permanent und passen die Maßnahmen bei einer Veränderung dieser Einschätzung entsprechend an.

In Niedersachsen ist es Kindern im Alter unter 14 Jahren derzeit noch gestattet, Alltagsmasken aus Stoff als Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Das wird sich nach den Weihnachtsferien ändern, darauf möchte ich Sie heute schon hinweisen. Wir empfehlen deshalb schon jetzt das Tragen von kindgerechten OP-Masken für diese Altersgruppe und bitten Sie herzlich, sich spätestens nach den Ferien darauf einzustellen. Wie in den anderen Bundesländern auch wird dann das Tragen einer medizinischen Maske zur Vorgabe.

Laut Aussage der Ständigen Impfkommission (STIKO) können alle Kinder zwischen 5 und 11 Jahren auf Wunsch der Eltern und nach ärztlicher Aufklärung eine COVID-Schutzimpfung erhalten. Empfohlen wird diese Impfung insbesondere für Kinder mit Vorerkrankungen oder mit vulnerablen Angehörigen. Für die Altersgruppe der 5- bis 11-Jährigen wird es einen speziellen Impfstoff von BioNTech geben, der niedriger dosiert ist als der für Erwachsene oder Jugendliche. Ansprechpersonen für Impftermine sind vorrangig die Kinderärztinnen und Kinderärzte. Auch über das Impfportal https://www.impfportal-niedersachsen.de können Termine für Kinder gebucht werden, wenn die Kommunen dafür Kapazitäten eingestellt haben. Das wird voraussichtlich etwa ab der KW 50 der Fall sein, wenn der Impfstoff ausgeliefert ist und die Kapazitäten vor Ort bekannt sind.

Ich bin sehr froh, dass es uns gemeinsam bis hierher gelungen ist, den Präsenzbetrieb aufrechtzuhalten und allen Kindern und Jugendlichen ein gemeinsames Lernen vor Ort in den Schulen zu ermöglichen. Auch im neuen Jahr wird das mein oberstes Ziel bleiben und ich bin sehr dankbar für Ihre wertvolle Unterstützung in dieser wichtigen Sache!

Ihnen allen eine schöne Adventszeit und viel Kraft und Energie für den „Endspurt“ in diesem herausfordernden Jahr! Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

 

Am kommenden Freitag haben wir ein ganzen besonderen Termin! Wir nehmen Funkkontakt mit Matthias Maurer auf der ISS auf.
Während die ISS über unsere Region fliegt, haben vier SchülerInnen unserer Realschule Calberlah und jeweils vier SchülerInnen der Großen Schule (Wolfenbüttel), IGS Franz. Feld, Wilhelm Gymnasium, Hoffmann von Fallersleben Schule (alle Braunschweig) die Gelegenheit via Amateurfunk bis zu 20 selbst ausgedachter Fragen direkt an die ISS zu funken. Organisiert und technisch realisiert wird dies im DLR_School_Lab Braunschweig. 
Die SchülerInnen sind in den jeweiligen Schulen via Videokonferenz miteinander und dem DLR_School_Lab Braunschweig verbunden und ihre Fragen werden so in den Funkkanal eingespeist. Matthias Maurer wird so auch direkt antworten.
Dem voraus geht ein kleines Online-Programm, bei dem unter anderen SpaceShuttle Astronaut Gerhard Thiele über seine Erfahrungen als Astronaut berichten wird. Die ganze Veranstaltung wird unter  https://youtu.be/0cGJuwnhaSI live gestreamt. 
Für unsere SchülerInnen wird es ab 14:50 Uhr ernst. (Siehe Agenda anbei) Ein Foto von der Generalprobe habe ich Ihnen schon mal angehangen.
 

Bitte geben Sie Ihre Zugangsdaten niemals an Ihr Kind weiter, da es sich sonst ohne Ihr Wissen krankmelden könnte. Schülerinnen und Schüler bekommen oder haben bereits einen eigenen Zugang mit abweichenden Rechten.

Über den Browser

  • Bitte besuchen Sie die Website https://webuntis.com/
  • Geben Sie „Realschule Calberlah“ in das Suchfeld ein und wählen Sie unsere Schule aus.
  • Loggen Sie sich mit Ihren Benutzerdaten ein.
  • Klicken Sie auf der Übersichtsseite auf die Schaltfläche „Abwesenheiten“.
  • Geben Sie den Zeitraum (Datum und Uhrzeit: von / bis) der Krankmeldung ein und wählen den Abwesenheitsgrund „Krankheit durch Eltern entschuldigt“. Klicken Sie anschließend auf die Schaltfläche „Speichern“.

Die Abwesenheit wurde an das Sekretariat und die unterrichtenden Lehrkräfte weitergegeben. Ein anschließendes Entschuldigungsschreiben ist nicht mehr notwendig. Beachten Sie, dass eine Bearbeitung der Krankmeldung lediglich eine Stunde nach dem Abschicken möglich ist. 

Denken Sie bitte daran, dass ab einer dreitägigen Erkrankung ein ärztliches Attest vorzulegen ist. 

Untis Mobile

  • Öffnen Sie die „Untis Mobile“-App.
  • Navigieren Sie zum „Info-Center“.
  • Wählen Sie den Punkt „Abwesenheiten“ um alle gemeldeten Abwesenheiten anzuzeigen und anschließend das „+“-Symbol um eine neue Abwesenheit einzutragen. Tragen Sie Krankheitsbeginn, Krankheitsende und den Abwesenheitsgrund „Krankheit“ ein. Abschließend bitte mit einem Klick auf den Haken bestätigen

Die Abwesenheit wurde an das Sekretariat und die unterrichtenden Lehrkräfte weitergegeben. Ein anschließendes Entschuldigungsschreiben ist nicht mehr notwendig. Beachten Sie, dass eine Bearbeitung der Krankmeldung lediglich eine Stunde nach dem Abschicken möglich ist. 

Beachten Sie, dass ab einer dreitägigen Erkrankung ein ärztliches Attest vorzulegen ist. 

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
die „vierte Welle“ der Corona-Pandemie hat uns mittlerweile fest im Griff und diese äußerst dynamische Entwicklung geht auch am Schulbetrieb nicht spurlos vorüber.
 

Wir knüpfen unser Sicherheitsnetz also noch einmal enger, um den Präsenzunterricht auch weiterhin bestmöglich abzusichern und die Schulen offen zu halten. Ab morgen tritt die Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes in Kraft. Ein wichtiger Baustein dieser bundesgesetzlichen Regelung ist die verbindliche Vorgabe, dass am Arbeitsplatz grundsätzlich „3 G“ gilt, d. h. jede/r Beschäftigte muss nachweisen, dass er oder sie vollständig geimpft, genesen oder tagesaktuell getestet ist. Das gilt selbstverständlich auch für das schulische Personal und wird erheblich zum Schutz aller Beteiligten beitragen.
 
Für die Schülerinnen und Schüler, die nicht geimpft oder genesen sind, bleibt es bei drei wöchentlichen Testungen zu Hause. Sollte es einen Verdachtsfall aufgrund eines positiven Selbsttests in einer Lerngruppe geben, ziehen wir allerdings auch hier das Sicherheitsnetz enger und erhöhen die Testfrequenz. Es testet sich dann die komplette Klasse –auch die Geimpften und Genesenen -an fünf Schultagen hintereinander zu Hause. Die Testkits werden von der Schule gestellt. Alle negativ getesteten und symptomfreien Schülerinnen und Schüler bleiben im Regelfall im Präsenzunterricht, eine Kontaktnachverfolgung im schulischen Kontext kann dann entfallen.Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die in Quarantäne müssen, kann so erheblich verringert werden. Um das Eintragen von Infektionen in dieSchulen durch externe Personen so gut wie möglich zu verhindern, werden wir auch hier die Sicherheitsvorkehrungen deutlich erhöhen. Veranstaltungen wie Adventsfeiern, Weihnachtskonzerte, Theateraufführungen usw. können stattfinden, allerdings ohne externe Besucherinnen und Besucher. Dazu gehören auch Eltern und andere Angehörige.
 
Für Elternabende und Elternsprechtage empfehlen wir dringend digitale Formate. Sollte das nicht möglich sein, finden diese Veranstaltungen unter 2 G plus-Regeln statt, d. h. es bekommt nur Zugang, wer geimpft oder genesen ist und zusätzlich eine tagesaktuelle negative Testbescheinigung vorlegt. Wir ziehen damit für den Schulbereich schon jetzt strengere Regelungen ein, als sie in anderen Bereichen derzeit noch üblich sind. Damit wollen wir kleinschrittige Anpassungen in den nächsten Tagen und Wochen vermeiden und den Schulen mehr Planungssicherheit geben. Mit Blick auf das erhöhte Infektionsrisiko bei mehrtägigen Schulfahrten mit Übernachtungen kommen wir nicht umhin, diese bis zum Ende deslaufenden Schulhalbjahres zu untersagen. Auch eine Verlängerung dieser Maßgabe bis zu den Osterferien scheint derzeit nicht ausgeschlossen, wir überprüfen das fortlaufend. Das Verbot soll nicht länger als nötig gelten, gleichwohl aber so lange, wie die Sicherheit es erfordert.
Möglich bleiben weiterhin Tagesfahrten und Exkursionen ohne Übernachtung. Auch hier ist es aber geboten, den pädagogischen Nutzen und das Infektionsrisiko vor Ort kritisch gegeneinander abzuwägen.
 
Die Frage nach einem früheren Beginn der Weihnachtsferien, die aktuell in vielen Medien kursiert, kann ich Ihnen heutenoch nicht beantworten, ich halte eine Entscheidung darüber zum jetzigen Zeitpunkt auch für verfrüht.
 
Es gilt, so umfassend wie nur irgendwie möglich Präsenzunterricht anzubieten, da zählt im Zweifel jeder einzelne Schultag. Sollte das Infektionsgeschehen hier eine andere Entscheidung notwendig machen, werden wir Sie rechtzeitig Anfang Dezember darüber informieren.
 
Zuletzt komme ich noch auf eine Maßnahme zu sprechen, die viele Grundschulkinder, ihre Eltern und Lehrkräfte intensiv beschäftigt und auch mich seit Wochen umtreibt: das Tragen der Mund-Nase-Bedeckung im Unterrichtder Primarstufe.Angesichts der sehr hohen und weiterhin steigenden Inzidenzwerte in der Altersgruppe der Grundschülerinnen und Grundschüler kommen wir leider nicht umhin, die Maske auch am Sitzplatz wieder für alle Jahrgänge vorzuschreiben. Ich bedauere das sehr und hätte mir die angestrebte Einheitlichkeit in der Grundschule anders gewünscht, aber hier gilt es unbedingt, dem Infektionsschutz Vorrang zu geben, um den Präsenzunterricht weiter zu sichern.
 
Dafür bitte ich um Verständnis!
Wir werden auch diese Entscheidung in kurzen Abständen überprüfen.Ich wünsche uns allen, dass wir gemeinsam gut durch den Winter kommen und die Schulen von weiteren Einschränkungen verschont bleiben können!
 
Haben Sie herzlichen Dank für Ihre Unterstützungin der Umsetzung der notwendigen Maßnahmen, Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag!
Alles Gute für Sie und bleiben Sie gesund!

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte, nicht ganz überraschend, aber dennoch besorgniserregend steigen die Infektionszahlen derzeit auch in Niedersachsen zügig an und ein Ende dieser Entwicklung ist noch nicht in Sicht.

Angesichts dieser Lage erscheinen jedwede Lockerungen der Schutzmaßnahmen zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht. Andere Bundesländer, die z. B. die Maskenpflicht bereits aufgegeben hatten, rudern aktuell gerade zurück und verschärfen ihre Maßnahmen wieder.

Es bleibt oberste Prämisse, den Präsenzunterricht für alle zu sichern, Schulschließungen zu vermeiden und Schule als sicheren Ort zu stärken. Wir nehmen die Einschränkungen des Schulbetriebs Schritt für Schritt zurück, sobald es vertretbar ist, und haben dabei insbesondere die Jahrgänge 3 und 4 im Blick. Unser Ziel ist es, so schnell wie möglich einheitliche Regelungen für die Grundschulen zu schaffen. Um zu verlässlichen Aussagen kommen zu können, werden wir die Lage nach den Herbstferien weiter beobachten müssen und die entsprechenden Zahlen auswerten. Gerade für den Grundschulbereich gilt es unbedingt, ein mögliches „Hin und Her“ zu vermeiden und verlässliche Regelungen zu schaffen. Ich bitte deshalb um Verständnis und noch etwas Geduld bei all denjenigen, die sich Lockerungen bereits in der jetzigen Corona-Verordnung gewünscht hätten.

Angesichts steigender Infektionszahlen steigt in einigen Schulen auch die Sorge bezüglich des Umgangs mit den vielerorts anstehenden Elternsprechtagen. Um das Ansteckungsrisiko für alle Beteiligten nicht unnötig zu erhöhen, finden Besprechungen und Versammlungen mit Externen deshalb grundsätzlich als 3G-Veranstaltungen statt, d. h. Sie müssen ein tagesaktuelles negatives Testergebnis vorlegen, sofern Sie nicht vollständig geimpft oder genesen sind. Die Mitbestimmung von Erziehungsberechtigten ist genau wie die regelmäßige Kommunikation und der gegenseitige Austausch ein hohes Gut, das auch in schwierigen Zeiten nicht geschmälert werden darf. Dennoch gilt es auch hier, den Infektionsschutz für alle Beteiligten umfassend zu gewährleisten. Die 3G-Regelung gilt deshalb auch für Weihnachtsfeiern, Aufführungen u. ä. Veranstaltungen.

Über die weitere Entwicklung und sich daraus ergebende Entscheidungen und Maßnahmen werde ich Sie wie gewohnt informieren. Alles Gute für Sie und bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen
Grant Hendrik Tonne,
Niedersächsischer Kultusminister

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

wir laden Sie zu unseren Elternsprechtagen ein.

Am Dienstag, 23.11.2021, und Donnerstag, 25.11.2021, in der Zeit von 15.30 Uhr bis 18.30 Uhr. Die Zeiten sind als Kernzeiten zu sehen und können individuell mit den Lehrkräften abgesprochen werden.

Am dem 24. November gelten die neuen Infektionsschutzgesetze in Niedersachsen. Zum Elternsprechtag gilt 2G+ (nur vollständig Geimpfte oder Genesene mit negativem PoC/PCR-Test)

Bitte entnehmen Sie der Tabelle auf der Rückseite, an welchen Tagen die Lehrkräfte zu sprechen sind.

  • Tragen Sie bitte in die Liste, die die Kinder bekommen haben,  die gewünschten Gespräche ein, indem Sie den Namen der Lehrkraft angeben.
  • Ihr Kind legt diese Liste den Lehrkräften vor und lässt die Besuchszeiten, den Termin über Teams oder den Telefontermin eintragen.
  • Bitte halten Sie diesen Plan ein.
  • Für jedes Gespräch ist eine Zeitdauer von etwa 10 Minuten vorgesehen. Dieses Zeitraster muss ebenfalls eingehalten werden. Für längere Gespräche ist ein besonderer Termin zu vereinbaren.
  • Wegen der Coronapandemie vereinbaren Sie möglichst einen telefonischen Termin oder einen Termin über Teams. Sie können dazu den Account Ihres Kindes nutzen.
  • Sollten Sie einen persönlichen Termin wünschen, kommen Sie bitte allein, ohne Begleitpersonen, zu den Gesprächen.
  • Das Tragen eines Mund-Nasenschutzes ist im gesamten Schulgebäude Pflicht.

Wir Lehrkräfte wünschen uns, dass Sie die Gelegenheit zu einem Gespräch am Elternsprechtag nutzen, wir freuen uns auf die Gespräche mit Ihnen. Besonders die Eltern, deren Kinder mitunter Probleme beim Lernen haben, bitten wir dringend, einen Termin zu vereinbaren; denn nur in enger Zusammenarbeit und bei gegenseitigem Vertrauen können wir gemeinsam die schulische Entwicklung Ihres Kindes positiv beeinflussen.

 

Freundliche Grüße
S. Fasterling

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

bevor die Herbstferien beginnen, ist es an der Zeit, ein erstes Zwischenfazit zu ziehen. Insgesamt können wir von einem gelungenen Start in das neue Schuljahr sprechen.

Das enge „Sicherheitsnetz“ aus Infektionsschutzmaßnahmen hat uns vor größeren Ausbrüchen in den niedersächsischen Schulen und auch vor massenhaften Quarantäneanweisungen bewahrt. Die erste Etappe auf dem Weg zurück zur Normalität haben wir damit erreicht: Wir konnten Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler anbieten, Schulen sind nicht zu Hotspots geworden.

In einer nächsten Etappe wollen wir nun die Maßnahmen, die das Lernen in der Schule nach wie vor einschränken und erschweren, schrittweise zurückfahren. Dabei gilt es auch weiterhin gut abzuwägen, was möglich und verantwortbar erscheint. Schule muss ein sicherer Ort bleiben, der Präsenzunterricht für alle bleibt unsere oberste Prämisse. Dabei hinkt der vielzitierte Vergleich mit den Regelungen im Freizeitbereich: Schule ist und bleibt eine Pflichtveranstaltung, ob ich ins Kino, Fitnessstudio oder Restaurant gehe, entscheide ich dagegen selbst.

Es bleibt deshalb dabei, dass wir nach den Herbstferien mit Blick auf Reiserückkehrende und das Freizeitverhalten in den Ferien noch einmal sehr vorsichtig sein müssen. Wie bereits angekündigt wird deshalb in der Woche nach den Ferien täglich getestet und die MNB-Pflicht im Unterricht bleibt zunächst bestehen (Ausnahmen: Schülerinnen und Schüler Jahrgänge 1 und 2 dürfen ihre MNB am Sitzplatz abnehmen; geimpfte und genesene Personen sind weiterhin von der Testpflicht befreit).

Erfreulicherweise ermöglicht es uns das aktuelle Infektionsgeschehen aber, auch über Lockerungen im schulischen Bereich nachzudenken und die nächsten Schritte zu planen. Sollte sich die positive Tendenz nicht wieder umkehren, werden mit Inkrafttreten der neuen Landesverordnung am 10.11.2021 weitere Schuljahrgänge auf das Tragen einer Mund- Nase-Bedeckung am Sitzplatz verzichten können. Hier schrittweise vorzugehen und dabei

die Entwicklung der Infektionszahlen genau im Auge zu behalten, hat sich bewährt. Die genauen Informationen gehen Ihnen rechtzeitig nach den Herbstferien zu.

Für die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens wird auch weiterhin der Impffortschritt eine entscheidende Rolle spielen. Derzeit werden in vielen Landkreisen Impfaktionen für Schülerinnen und Schüler durch Mobile Teams vorbereitet. Auch bisher ungeimpfte Erziehungsberechtigte können dieses Angebot wahrnehmen. Ich danke allen, die dazu beitragen, dass wir hier gemeinsam einen Schritt weiterkommen.

Ihnen allen gilt mein herzlicher Dank dafür, dass Sie Ihre Kinder so gut darin unterstützen, wieder im Schulalltag anzukommen und den fortwährenden Herausforderungen der Pandemie zu stellen! Gemeinsam wird es uns gelingen, auch die nächsten Etappen auf dem Weg zu mehr Normalität zu meistern, davon bin ich fest überzeugt!

Ich wünsche Ihnen nun schöne Herbstferien, ein paar entspannte Tage und alles Gute! Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen
Grant Henrik Tonne

Niedersächsischer Kultusminister

Schülerbetriebspraktikum

Das Schülerbetriebspraktikum ist ein zentrales Element der Berufs- und Studienorientierung. Die Schülerinnen und Schüler erhalten die Gelegenheit, unter realen Arbeitsbedingungen die Anforderungen des Berufsalltags im gewählten Berufsfeld zu erleben, zu erkunden und zu reflektieren. 

Unsere Schülerinnen und Schüler suchen eigenverantwortlich nach einer geeigneten Praktikumsstelle im regionalen Umfeld.  Über den Besuch weiter entfernt liegender Praktikumsbetriebe entscheidet die Schule. Die hierbei entstehenden Kosten für die Schülerbeförderung tragen die Erziehungsberechtigten. 

Die Schule ist verpflichtet, die Schülerinnen und Schüler vor Beginn des Schülerbetriebspraktikums über die wichtigsten Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in den Betrieben zu informieren. Während des Praktikums suchen die betreuenden Lehrkräfte die Schülerinnen und Schüler am Praktikumsplatz auf und halten zu den Betrieben Kontakt. Die Schule stellt den Betrieben die Ergebnisse der Auswertung des Schülerbetriebspraktikums zur Verfügung. 

Die zu erstellende Praktikumsmappe wird seit dem aktuellen Schuljahr 2019-20 digital erstellt. Zudem fließt eine von den Praktikantinnen und Praktikanten vorbereitete Präsentationsveranstaltung in der Schule für den Jahrgang 8 sowie interessierte Eltern und beteiligte Firmen in die Benotung mit ein.  

Praktikumszeiten in diesem Schuljahr: 

Klasse 8:  im Rahmen der Berufsorientierungswoche
Klasse 9:  11.11.2024 – 30.11.2024

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberichtigte,

wir hoffen, Sie sind mit Ihren Kindern gut ins neue Schuljahr gestartet. Wir möchten Sie auf diesem Wege über einige wichtige Anliegen an unserer Schule informieren.

Die erste Schulelternratssitzung hat unter der Leitung von Frau Mahlmann getagt. Danke an alle Eltern für die zahlreiche Teilnahme und Unterstützung unserer schulischen Arbeit.

WebUntis wird bereits von den meisten Eltern genutzt. Sollten Sie hier noch Fragen oder Probleme haben, wenden Sie sich gerne an Herrn Seeliger per Mail (t.seeliger@rscalberlah.de). Die ersten Wochen haben gezeigt, dass eine schnelle gezielte Elterninformation in vielen Fällen sehr vorteilhaft ist.

Momentan schauen wir nach dem günstigsten Angebot für die iPads für unsere iPad-Klassen. Natürlich werden die Eltern der betreffenden Klassen umgehend informiert, wenn die Bestellung getätigt wurde.

Unsere neue Küche ist schon aufgebaut und wird wirklich sehr schön. Nun muss noch die Elektrik verbaut werden und die Küchenausstattung geliefert werden. Wir hoffen, im November den Küchenbetrieb wieder aufnehmen zu können.

Die dunkle Jahreszeit beginnt. Prüfen Sie bitte unbedingt mit Ihren Kindern die Verkehrssicherheit, insbesondere die Beleuchtung, an den Fahrrädern Ihrer Kinder.

Nach den Herbstferien beginnen wir an unserer Schule mit einer schulinternen Lehrkräftefortbildung. Für Ihre Kinder beginnt der Präsenzunterricht somit erst am 02. November. Aufgaben erhalten die Kinder von Ihren Lehrkräften über Teams.

Vom 03. bis 05. November finden für die 5. und 6. Klassen die Methodentage statt. Diese werden von der Klassenlehrkraft sowie einer weiteren Lehrkraft begleitet.

Die ILE-Konferenzen finden vor den Elternsprechtagen im November statt. Sie erhalten zum Lernstand Ihres Kindes eine Dokumentation, die als Grundlage für die Elternsprechtage am 23. und 25. November dienen kann.

Seit einer Woche hat unser Kiosk wieder geöffnet. Auch liefert Bauer Müller aus Isenbüttel wieder die Schuläpfel. Wegen der Hygienevorschriften hat jede Klasse eine eigene Schale für die Äpfel erhalten. Die Verteilung erfolgt über die Klassenlehrkräfte.

Wir wünschen Ihnen nun eine hoffentlich schöne, erholsame Ferienzeit. Bleiben Sie gesund und kontaktieren Sie uns jederzeit gerne bei Problemen und Anliegen.

 

Freundliche Grüße

T. Seeliger (Schulleiter)  S. Fasterling(stellv. Schulleiterin)

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
morgen tritt eine neue Corona-Landesverordnung in Kraft, die für Schulen jedoch keine grundlegenden Veränderungen enthält.

Wir halten daran fest, Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler anzubieten, und flankieren das auch weiterhin mit umfangreichen Schutzmaßnahmen wie Impfangeboten, regelmäßigen T ests, dem bekannten Lüftungskonzept sowie dem Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen.

In letzterem Punkt bringt die neue Verordnung allerdings eine erste Leichterung mit sich. Sie betrifft zunächst die Jahrgänge 1 und 2 der Grund- und Förderschulen und ermöglicht den Jüngsten im Schulsystem, die Maske beim Einnehmen des Sitzplatzes abzunehmen. Das gilt sowohl im Unterricht wie auch bei außerunterrichtlichen Angeboten im Ganztag. Gerade für die Anfänge im Lesen- und Schreibenlernen ist die Mimik ein wichtiger Faktor. Ich freue mich daher sehr, dass dieser erste Schritt zu „weniger Maske im Unterricht“ hier nun möglich wird. Gleichzeitig arbeiten wir an weiteren Leichterungen, im nächsten Schritt für die Klassen 3 und 4, aber auch für höhere Jahrgänge. Insbesondere für den Sekundarbereich II ist auch die Impfquote ein wichtiger Faktor.

Es bleibt dabei, dass der Schulbesuch in Niedersachsen nicht vom Impfstatus abhängen wird. Wir setzen weiterhin auf die regelmäßige Testung, nach den Herbstferien noch einmal in täglicher Taktung für fünf Schultage, anschließend wieder 3x pro Woche. Die Tests werden weiterhin kostenfrei zur Verfügung gestellt, vollständig geimpfte oder genesene Personen unterliegen wie bisher nicht der Testpflicht.

Parallel zur neuen Corona-Landesverordnung tritt auch die neue Absonderungsverordnung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung in Kraft. Sie schafft einen verbindlichen Rahmen für jede und jeden Einzelnen im Umgang mit einem Infektions- oder Verdachtsfall und gibt Schulen, Erziehungsberechtigten sowie Schülerinnen und Schülern Handlungssicherheit. Folgende Aspekte der Absonderungsverordnung sind für Schulen besonders relevant:

  • Wer ein positives Selbsttest-Ergebnis erhält, begibt sich sofort in Absonderung, d. h. er bleibt zu Hause, empfängt dort keinen Besuch und meidet persönliche Kontakte (Ausnahmen gelten z. B. in medizinischen Notfällen oder bei notwendigen Arztbesuchen). Er/Sie informiert die Schule und das zuständige Gesundheitsamt und lässt zur Abklärung einen PCR-Test durchführen. Außerdem legt er/sie eine Liste mit Kontakten der letzten Tage an, um dem Gesundheitsamt die Nachverfolgung zu erleichtern.

Personen, die im selben Haushalt mit einer positiv PCR-getesteten Person leben, sowie Personen, die nach Einschätzung des zuständigen Gesundheitsamtes als enge Kontaktpersonen gelten, begeben sich ebenfalls in Absonderung – es sei denn, sie sind vollständig geimpft oder genesen und haben keinerlei Symptome.

  • Das zuständige Gesundheitsamt legt im Einzelfall fest, wer als enge Kontaktperson gilt. In der Schule betrifft das in der Regel die direkten Sitznachbarn.

  • Infizierte Personen begeben sich für 14 Tage nach Bestätigung der Infektion durch einen PCR-Test in Quarantäne. Voraussetzung für die Beendigung der Quarantäne nach diesen 14 Tagen ist, dass die Person zu diesem Zeitpunkt mindestens 48 Stunden symptomfrei ist.

  • Enge Kontaktpersonen haben die Möglichkeit, die Zeit der Absonderung durch ein negatives Testergebnis zu verkürzen, sich also „freizutesten“. Für Schülerinnen und Schüler ist das bereits nach fünf T agen durch einen Antigen-Schnelltest unter professioneller Aufsicht oder einen PCR-Test möglich. Diese Tests sind kostenlos in Testzentren, Apotheken oder Arztpraxen durchführbar. Die Bescheinigung über das negative Testergebnis muss dann der Schule vorgelegt werden, um wieder am Präsenzunterricht teilnehmen zu können. Ohne Testung ist eine Rückkehr nach 10 Tagen möglich – vorausgesetzt es liegen keine Krankheitssymptome vor.

Wir bleiben bei unserer Linie, maximale Präsenz bei maximaler Sicherheit anzubieten. Dafür behalten wir die Entwicklung des Infektionsgeschehens im Blick, um schrittweise zu Lockerungen bei den erforderlichen Maßnahmen kommen zu können. Das gilt zum einen für die Vorgaben in der Landesverordnung, zum anderen auch für den Rahmenhygieneplan. Auch letzterer erfährt derzeit eine grundlegende Überarbeitung, um möglichst bald wieder mehr Normalität in Schule anbieten zu können.

Ihnen allen ein herzliches Dankeschön für Ihre wertvolle Unterstützung der Arbeit in den Schulen, für Ihr Engagement in den schulischen Gremien und die fürsorgliche Begleitung Ihrer Kinder! Alles Gute und bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Grant Hendrik Tonne
Niedersächsischer Kultusminister