Abgabetermin aller Unterlagen und Überweisungsfrist ist der 23. Juni 2023.

Hinweis: Die Anträge auf Ermäßigung und Befreiung müssen im Sekretariat abgegeben werden.

 
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
auch für das kommende Schuljahr 2023/2024 können die Schulbücher gegen eine Ausleihgebühr von der Realschule Calberlah ausgeliehen werden. Bitte nehmen Sie hierzu folgendes zur Kenntnis. Zur Teilnahme an der Schulbuchausleihe berechtigt ausschließlich die termingerechte Überweisung der Ausleihgebühr auf das Konto der Schule.

  • Bitte sehen Sie sich die allgemeinen Hinweise zum Verfahren unter Informationen zur Lehrmittelausleihe an.
  • Unter dem Download der zukünftigen Klassenstufe ihres Kindes/ihrer Kinder finden Sie die Konto-Nummer, den Überweisungsbetrag, die Bücherliste und die Auflistung der noch selbst anzuschaffenden Materialien.
  • Bitte überweisen Sie den Betrag bis zu 23.06.2023.
  • Sie haben drei und mehr schulpflichtige Kinder? Dann können Sie einen Antrag auf Ermäßigung stellen und bis zum 23.06.2023 im Sekretariat abgeben.
  • Sie können sich von der Ausleihe befreien lassen? Dann können Sie einen Antrag auf Befreiung stellen und bis zum 23.06.23 im Sekretariat abgeben.

 

 

Klasse 5

Den Betrag, die Kontonummer, eine Bücher- und Materialliste finden Sie in den Downloads.

Download

Klasse 6

Den Betrag, die Kontonummer, eine Bücher- und Materialliste finden Sie in den Downloads.

Download

Klasse 7

Den Betrag, die Kontonummer, eine Bücher- und Materialliste finden Sie in den Downloads.

Download

 

Klasse 8

Den Betrag, die Kontonummer, eine Bücher- und Materialliste finden Sie in den Downloads.

Downloads

Klasse 9

Den Betrag, die Kontonummer, eine Bücher- und Materialliste finden Sie in den Downloads.

Downloads

Klasse 10

Den Betrag, die Kontonummer, eine Bücher- und Materialliste finden Sie in den Downloads.

Downloads

{loadposition meineposition12}

 

Update:

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
aufgrund der aktuellen Entwicklung gehen wir davon aus, dass die Corona-Pandemie unser Alltagsleben nachhaltig verändern wird, und sich dadurch das Thema Berufsorientierung und Beratung noch stärker als zuvor im digitalen Bereich abspielen wird. Daher bieten wir Ihnen/euch speziell an die neue Situation angepasste Links zur Berufsorientierung und für Suche nach Ausbildungs- und Praktikumsplätzen an.

Weitere Infos: Beratungsangebote BO

21. September 2020 durch S. Jaeger, S. Fasterling und K. Leontarakis

Der digitale Wandel hat das Lernen und Lehren und das Organisieren an unserer Schule grundlegend verändert. Viele Lehrkräfte haben heute die Möglichkeit, Software, Smartphones, Tablets und interaktive Tafeln in ihren Unterricht zu integrieren. Diese Subwebsite der der Realschule Calberlah  richten sich vor allem an Lehrkräfte, Schulleitungen und IT-Verantwortliche anderer Schulen und Interessierte.

Lernen Sie mehr über die Chancen und Risiken neuer Lehrmethoden und Technologien, die Organisationensformen der Digitaler Bildung und Fortbildungsangebote für Lehrkräfte.

(Bild: KI Midjourney | Bearbeitung Thomas Seeliger)

Ziele des Nachmittagsunterrichtes:

  • durch Stützen, Fördern und Fordern zum schulischen Erfolg der Schüler/innen beizutragen 
  • die extracurricularen Fähigkeiten und Interessen der Schülerinnen und Schüler zu stützen
  • zur Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Familie beizutragen

Organisation

Unterrichtende

Lehren ist die Aufgabe ausgebildeter Lehrkräfte. Das Ganztagsangebot wird durch Dienstleistungsverträge und Kooperationspartner nur dort verstärkt, wo die Realschule aus fachlichen Gründen oder Gründen der Lehrerversorgung nicht in der Lage ist, ein entsprechendes Angebot zu machen.

Teilnahme

Die Schüler/innen der Realschule nehmen an …

 

Was ist GLL?

Gesund Leben Lernen ist ein Kooperationsprojekt zwischen den Landesverbänden der gesetzlichen Krankenkassen und der Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen e.V.

 

Es zielt darauf, die „Organisation Schule“ zu einer gesunden Lebenswelt für alle in ihr Arbeitenden und Lernenden zu entwickeln. Es geht darum, gesundheits- und persönlichkeitsfördernde Arbeits- und Lernbedingungen zu schaffen, Lernen und Lehren „gesünder“ zu machen und durch Gesundheitsinterventionen zu einer Verbesserung der Bildungs- und Erziehungsqualität beizutragen. Gesund Leben Lernen unterstützt die Schulen beim Ausbau zur eigenverantwortlichen Schule und bei der Qualitätsverbesserung, wie sie im Orientierungsrahmen Schulqualität gefordert wird oder im Konzept „Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement in Schulen“ des Niedersächsischen Kultusministeriums.

Prinzipien
Im Gegensatz zu klassischen Projekten der schulischen Gesundheitsförderung geht es bei Gesund Leben Lernen nicht nur um die Verbesserung der Gesundheit von Schülern, sondern auch um die der Lehrkräfte und des nicht unterrichtenden Personals. Der Settingansatz nutzt die Instrumente des betrieblichen Gesundheitsmanagements, setzt auf Verhaltens- und Verhältnisänderung und will sozial bedingte Ungleichheit von Gesundheitschancen bei Schülern verringern. „Schule gemeinsam entwickeln“ ist ein wichtiges Prinzip des Projektes Gesund Leben Lernen. Das bedeutet, dass sowohl Lehrkräfte, Schüler, das nichtlehrende Personal und die Eltern an der Entwicklung der Organisation Schule zu einer gesunden Lebenswelt beteiligt werden sollen.

Gesunde Schulentwicklung

Gesundheitsmanagement als Lernprozess in den Schulen
Schulische Gesundheitsförderung ist keine zusätzliche Aufgabe für Schulen, sondern Teil der schulischen Selbst- und Weiterentwicklung. Deshalb muss sie im täglichen Kerngeschäft der Schule, in Unterricht, Lehren und Lernen, verankert sein. Präventive und gesundheitsfördernde Arbeit in der Schule ist eingebettet in ein Gesamtkonzept, das Schulentwicklung, Qualität der Schule und Gesundheit sinnvoll und sich gegenseitig unterstützend verbindet. Gesunde Schulentwicklung wird dabei als Lernprozess aufgefasst, der aus den Schritten, wie auf der Abbildung zu sehen ist, besteht. Bei den einzelnen Schritten ist immer wieder auf die Beteiligung und Einbeziehung der Betroffenen zu achten. Bei der Bestandsaufnahme ist z. B. durch Befragungen oder in Workshops deren Sichtweise der Probleme zu ermitteln. Ebenso wichtig ist es, dass die Betroffenen die Ursachen der Probleme analysieren und anschließend Maßnahmen zu ihrer Lösung entwickeln. Das geschieht in den Gesundheitszirkeln. In dem Projekt Gesund Leben Lernen wird mit dem Lernprozess gearbeitet.

Instrumente im Gesundheitsmanagement und somit im Projekt Gesund Leben Lernen

Die Steuergruppe
Der erste Schritt zum Aufbau eines dauerhaften Gesundheitsmanagements und somit auch im Projekt Gesund Leben Lernen fest verankert, ist die Installierung einer Steuergruppe in der Schule. Sie ist der Motor und das Zentrum des gesamten Entwicklungs- und Veränderungsprozesses und sollte von daher aus unterschiedlichen Gruppen der Schule bestehen, wie der Schulleitung, Lehrkräften, Schülern und Eltern. Sie muss jedoch den Bedingungen und Bedürfnissen der jeweiligen Schule angepasst sein. Die Steuergruppe hat folgende Aufgaben:

  • Koordination des Projektes in der Schule
  • Probleme erheben und erkennen
  • Entwicklung von Strategien und Zielen
  • Planung einzelner Projektschritte und Meilensteine
  • Umfassende Ursachenanalyse und Entwicklung von Maßnahmen
  • Information aller in der Schule Arbeitenden und Lernenden
  • Umsetzung und Bewertung der Maßnahmen

Der Gesundheitszirkel

Um möglichst viele Betroffene am Veränderungsprozess zu beteiligen, bietet sich die Einrichtung von Gesundheitszirkeln zu einem bestimmten Thema an. Dieses beteiligungsorientierte Vorgehen bezieht Lehrkräfte, Mitarbeiter, Schüler und Eltern aktiv ein und nutzt ihr Wissen zu gesundheitsrelevanten Fragen und ihre unterschiedlichen Sichtweisen, um die Arbeits- und Lernbedingungen in der Schule selbst zu verbessern. Ziel eines Gesundheitszirkels ist es, alle Einflüsse zusammenzutragen und zu analysieren, die sich positiv oder negativ auf Gesundheit, individuelles Wohlbefinden, Motivation und Leistungsfähigkeit auswirken. Im Anschluss werden Lösungsvorschläge zur Beseitigung von krankmachenden Über- und Fehlbelastungen und für gesundheitsfördernde Maßnahmen erarbeitet, die sich in aller Regel als absolut praxistauglich erweisen. Die Umsetzung dieser Maßnahmen liegt nicht in den Händen des Zirkels, sondern fällt in die Kompetenz der Steuerungsgruppe. Sie muss die Umsetzung der Lösungen koordinieren. Die Ausgestaltung der Gesundheitszirkel richtet sich nach den schuleigenen Voraussetzungen. Die wichtigsten Aspekte zu einem Gesundheitszirkel:

  • 5-10 Personen, die von dem zu lösenden Problem betroffen sind auf freiwilliger Basis
  • finden circa 6- bis 8-mal statt, circa 2 Stunden pro Treffen
  • befristeter Zeitraum (circa 2-6 Monate)
  • die Treffen werden extern moderiert
  • Beschreibung und Analyse des Problems
  • Entwicklung von Lösungsansätzen
  • Umsetzung der Vorschläge liegt nicht in eigener Kompetenz

Externe Begleitung in den Schulen

Alle Schulen die in das Projekt Gesund Leben Lernen aufgenommen werden, erhalten eine zweijährige Begleitung durch eine Präventionsfachkraft der AOK oder der IKK classic. Diese Fachkräfte unterstützen den Aufbau von Strukturen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements in den Schulen. Außerdem geben sie Hilfe beim Projektstart, leiten Workshops zur Interessenklärung, Zielentwicklung und Projektplanung, arbeiten in den Steuerungsgruppen mit, moderieren Gesundheitszirkel und vermitteln regionale und landesweite Unterstützungsangebote und Kooperationspartnerschaften. Des Weiteren werden für alle Schulen im Projekt Tagungen und Workshops von der Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen e.V. organisiert, an denen sie kostenlos teilnehmen können. Dabei handelt es sich um eine Auftaktveranstaltung, ein Workshop für die Schulleitung, ein Workshop für die Steuerkreissprecher, ein Workshop für Schüler sowie das gemeinsame Richtfest, nach zwei Jahren, wenn die Schulen aus dem Projekt entlassen werden. Somit erfolgt ein regelmäßiger Austausch mit anderen niedersächsischen Schulen.

Unsere Präventionsfachkraft ist Frau Dipl.-Sozialpädagogin Anneliese Mosch (Mail: Anneliese.Mosch@nds.aok.de) von der AOK aus Gifhorn. 

Die Arbeit der Steuergruppe, die Aufgaben und die erreichten Ziele werden im nächsten Steuergruppentreffen im Juni 2018 zusammengefasst und hier veröffentlicht.

Am 6. Juni 2018 wurden wir in das Exzellenz-Netzwerk MINT aufgenommen.

MINT-Schule? MINT-Schule!

MINT steht für Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik – Schulfächer, die als Grundlage zahlreicher moderner Berufsbilder von besonderer Bedeutung sind. Immer mehr Schulen vertiefen daher ihr Profil im MINT-Bereich.

Um Schülerinnen und Schülern, Eltern, Unternehmen und der Öffentlichkeit dieses überdurchschnittliche MINT-Engagement deutlich zu machen, haben die Stiftungen der niedersächsischen Metall- und Elektro-Industrie in Kooperation mit dem Niedersächsischen Kultusministerium das Exzellenz-Netzwerk MINT-Schule Niedersachsen ins Leben gerufen.

Eine Frage des Standpunktes – warum wir aufgenommen wurden

  1. Die Schule nimmt das Fach Mathematik als konzeptionellen Ausgangspunkt ihrer MINT-Aktivitäten. Schülerinnen und Schülern wird so der hohe Nutzwert und die vielfältigen Alltagsbezüge des Fachs verdeutlicht.
  2. Schulinterner Wissenstransfer zugunsten fachfremder MINT-Lehrkräfte findet unter anderem in „Mikro-Fortbildungen“ in den Pausenzeiten statt und unterstreicht die hohe MINT-Motivation des gesamten Kollegiums.
  3. Auch im Bereich Informatik weist die Schule überdurchschnittliche und kreative Leistungen auf, so z. B. beim „Roboter-Bowling-Cup“ (Lego-Mindstorms in der Robotik AG).
  4. Die Technik-, Informatik- und Biologieangebote der Schule werden mit einer Beteiligung von mindestens 50 Prozent der Schülerinnen sehr gut angenommen.
    Im Rahmen des Projekts „Brücken bauen“ unterstützen Achtklässlerinnen und -klässler der Realschule Calberlah Schülerinnen und Schüler der benachbarten Grundschule Calberlah beim Schülerwettbewerb „MISSION X – train like an astronaut“ und führen mit ihnen (weitgehend in Eigenregie) Experimente rund um das Thema Raumfahrt durch.

Und wie gehts weiter?

Im Juni 2022 wurde die herausragende MINT-Qualität der Realschule Calberlah in der historischen Automobilsammlung der Volkswagen Osnabrück GmbH gewürdigt. “Es ist uns eine Freude, die MINT-Schulen dabei zu unterstützen, ihre Profile zu schärfen, um junge Talente frühzeitig zu erkennen und zu fördern”, so Jörn Hasenfuß, Geschäftsführer Technik der Volkswagen Osnabrück GmbH.

Das Schulleitungsteam der Realschule Calberlah, Sabine Fasterling und Thomas Seeliger, nahmen zusammen mit den Lehrkräften Lena Fischer und Steffen Jauch,  die Rezertifizierungsurkunde und ein entsprechendes Schild für den Schuleingang von Heiner Hoffmeister, Abteilungsleiter im Niedersächsischen Kultusministerium, entgegen. “Mit dem Fokus auf MINT haben wir eine der Grundlagen unseres schulischen Handelns geschaffen. Diese Rezertifizierung bestätigt uns in unserer Arbeit und motiviert uns, auch in der Zukunft spannende Projekte und Ideen mit unserer Schulgemeinschaft zu realisieren”, so das Leitungsduo.

Die Realschule Calberlah freut sich auf die Ausrichtung des nächsten Netzwerktreffens im Herbst und den anregenden Austausch mit anderen MINT-Schulen.

Update 24.01.2024

Mögliche Abschlüsse an der Realschule  nach Klasse 10:
• Sekundarabschluss I – Realschulabschluss
• Erweiterter Sekundarabschluss
• Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss
• ggf. Hauptschulabschluss durch Versetzung von Klasse 9 nach 10
(lediglich Gleichstellungsvermerk)

Möglicher Abschluss nach Klasse 9
• Hauptschulabschluss
• der Abschluss der Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen

Voraussetzung für den Erwerb eines Abschlusses ist die Teilnahme an Abschlussprüfungen.
In den Fächern der Abschlussprüfung darf die Note „ausreichend“ nur in einem Fach unterschritten werden.

 

 

Prüfung

Fächer

Termine 2023/24
(Nachschreibtermine)

 

schriftlich in den Fächern
(an Stelle einer der zu zensierenden schriftlichen Lernkontrollen)

Deutsch

Englisch

Mathematik

02.05.2024 (14.05.2024)
08.05.2024 (22.05.2024)
05.05.2024 (16.05.2024)

und

verbindliche mündliche Prüfung in Englisch
Für alle Zehntklässlerinnen und Zehntklässler verbindlich.

 

mündlich in einem der Fächer

 

Englisch
(nur Klasse 10)

 

BI, PH, CH, GE, EK, PO, WI, KU, MU, RE, WuN, WPK, Profil

14.03.2024

 

03.06.2024 bis 05.06.2024

ggf.

mündlich zusätzlich in einem der schriftlichen Prüfungsfächer

–   nach Beschluss der Prüfungskommission oder

–   aufgrund des Wunsches der Schülerin / des Schülers

 

04.06.2024 bis 04.06.2024

 

Anstelle der mündlichen Prüfung nach b 1 tritt auf schriftlichen Antrag der Schülerin / des Schülers auch eine besondere Prüfungsleistung, die sie / er 15 Tage vor einem Kolloquium zu dem Thema schriftlich eingereicht hat.

Eine besondere Prüfungsleistung (als Einzel- oder Gruppenarbeit) besteht aus einem Beitrag aus einem vom Land geforderten Schülerwettbewerb oder einer schriftlichen Arbeit zu einem Unterrichtsgegenstand eines Schulhalbjahres oder einer Dokumentation einer Praktikumsleistung. Die besondere Prüfungsleistung ist in einem Kolloquium zu präsentieren und zu erörtern. Die Aufgabenstellung erfolgt zuvor durch die Fachlehrkraft.

 

Zeitlicher Umfang der Prüfungen

a

schriftlich in den Fächern

plus Zeit für die Wahl zwischen zwei Aufgaben

Deutsch

Mathematik

Englisch (nur Klasse 10)

180 min RS; 120 min HS; 60 min FÖS-9
150 min RS; 120 min HS; 60 min FÖS-9
120 Minuten

je 15 Minuten

b

mündlich

plus Vorbereitungszeit
 mündlich (nur Klasse 10)

Englisch

20 Minuten
20 Minuten

Zweierprüfung (max. 20 Minuten)

C

mündliches Kolloquium zur besonderen Prüflingsleistung,
… wenn es sich um eine Gruppenarbeit handelt

20 Minuten

30 Minuten

 

Inhalt der Prüfungen

 

a

schriftlich

Die Aufgaben beziehen sich auf die Unterrichtsinhalte der 9. HS- bzw. 10. RS-Klasse. Die jeweiligen Aufgabenstellungen werden zentral durch das Kultusministerium für alle Schulen in Niedersachsen vorgegeben. Die Prüfungen finden in diesem Jahr wegen der Coronapandemie dezentral statt.

 

b

mündlich

Die Anfragen beziehen sich auf die Unterrichtsinhalte der der 9. HS- bzw. 10. RS-Klasse. Die Aufgabenstellung erfolgt durch die Fachlehrkraft.

Leistungsbewertung

Für die Leistungsmessung der schriftlichen Prüfungen wird zentral durch das Kultusministerium ein Bewertungsschlüssel vorgegeben. Bei schriftlicher und mündlicher Prüfung in einem Fach gehen die Ergebnisse der beiden Bewertungsteile im Verhältnis von zwei Dritteln zu einem Drittel in das Ergebnis der Prüfungsleistung ein. Bei einer besonderen Prüfungsleistung gehen die Bewertung der Dokumentation und des Kolloquiums im Verhältnis von zwei Dritteln zu einem Drittel in die Prüfungsleistung ein. In den Fächern der Abschlussprüfungen darf die Note ausreichend nur einmal unterschritten werden. Das Prüfungsergebnis bestimmt die Jahresnote zu einem Drittel.

Nichtteilnahme

Bei Krankheit oder sonstiger nicht vom Prüfling zu vertretender Umstände muss der Prüfling die Gründe unverzüglich mitteilen. Bei Erkrankung muss der Schule eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden. Die Prüfungsaufgaben sind dann an den genannten Nachschreibterminen zu erledigen

Bei nicht gerechtfertigtem Versäumnis gilt der versäumte Prüfungsteil als mit „ungenügend“ bewertet. Ist die Nichtteilnahme gerechtfertigt, wird die Prüfung fortgesetzt.

Störungen, Täuschungsversuch

Bei einem Täuschungsversuch oder einer nachhaltigen Störung, dazu gehören Gespräche jeglicher Art, wird die Prüfung mit der Note „ungenügend“ bewertet.

Zuhörerinnen und Zuhörer

Bei der mündlichen Prüfung und dem Kolloquium sind Zuhörer zugelassen. Zuhörer /-innen sind zur Verschwiegenheit über alle Prüfungsvorgänge verpflichtet. Sie dürfen sich während der Prüfung und des Kolloquiums keine Aufzeichnungen machen.

Zuhörer /-innen können zur Sicherung des ordnungsgemäßen Ablaufs der Prüfung oder des Kolloquiums von der Prüfungskommission oder von der Prüfungslehrkraft ausgeschlossen werden.

Wiederholung der Abschlussprüfung

Bei Wiederholung des Schuljahrgangs muss auch die Abschlussprüfung wiederholt werden.

Die Prüfungsleistungen der vorherigen Prüfung werden nicht anerkannt.

Einsichtnahme

Innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe des Gesamtergebnisses der Prüfung kann die oder der Geprüfte Einsicht in ihre oder seine Prüfungsakten nehmen. Aufzeichnungen und auszugsweise Abschriften dürfen angefertigt werden. In begründeten Ausnahmefällen kann von den schriftlichen Arbeiten und Dokumentationen ausschließlich der Bewertung und der Aufgabenstellung eine Kopie gegen Unkostenerstattung gefertigt werden.