Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

in der vergangenen Woche haben Sie bereits erste Informationen zum Start in das neue Schuljahr erhalten.

Viele Rückmeldungen haben mich dazu erreicht, so dass ich mich heute erneut an Sie wenden möchte, um einige Punkte noch einmal aufzugreifen, zu erklären und einzuordnen. Voranstellen möchte ich, dass ich die Unzufriedenheit über notwendige Maßnahmen, wie eine Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht, nachvollziehen kann.

Dass wir uns zum Schuljahresstart dennoch dafür entschieden haben, hat gute Gründe: Aktuelle Zahlen zeigen, dass die vierte Welle insbesondere im Bereich der Kinder und Jugendlichen (und jungen Erwachsenen) stattfinden wird und bereits stattfindet. Die Inzidenzen bei Kindern und Jugendlichen liegen auch in Niedersachsen aktuell leider sehr hoch. Die Infektionen dieser Altersgruppe können aufgrund der Ferien nicht in der Schule stattgefunden haben, sie werden dort aber ab Schulbeginn in besonderem Maße eine Rolle spielen, so dass Schutzmaßnahmen für Schülerinnen und Schüler gerade am Anfang zwingend erforderlich sind.

Um einen guten Start in das neue Schuljahr zu gewährleisten und die unsichere Situation hinsichtlich der Reiserückkehrer aus den Urlaubsregionen zu berücksichtigen, werden wir die Sicherheitsvorkehrungen in Schulen in den ersten Wochen nach den Sommerferien intensivieren. Wir spannen damit ganz bewusst ein „Sicherheitsnetz“, um maximale Präsenz bei maximaler Sicherheit anbieten zu können. Genau das ist es, was uns die Schülerinnen und Schüler mitgegeben haben – sie möchten in die Schule, alle und gemeinsam.

Mit den Testungen sollen Infektionen frühzeitig erkannt und aus der Schule herausgehalten werden. Am Anfang täglich und danach 3x pro Woche. Die Tests werden auch weiterhin kostenfrei gestellt. Geimpfte und Genesene sind weiterhin von der Testpflicht befreit, dies entspricht der Empfehlung und fachlichen Einschätzung des Landesgesundheitsamtes.

Es wird im neuen Schuljahr nicht mehr die Möglichkeit geben, Schülerinnen und Schüler allein aufgrund der Testpflicht vom Präsenzunterricht befreien zu lassen. Diese Möglichkeit steht für Kinder und Jugendliche offen, die zu den Risikogruppen laut RKI gehören und

  • in den Jahrgängen 1-6 beschult werden oder
  • aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können oder
  • an deren Schule durch das Gesundheitsamt eine Infektionsschutzmaßnahme verhängt

wurde.

Ich weise in diesem Zusammenhang darauf hin, dass weiterhin die Schulpflicht gilt und die Entscheidung darüber nicht bei Eltern und Erziehungsberechtigten liegt. In den letzten Monaten hat sich das Testen zu Hause sehr gut eingespielt, die Abläufe sind den Schülerinnen und Schülern längst vertraut und gehören zu ihrer wöchentlichen Routine. Ich bin davon überzeugt, dass sich daran auch durch die geänderte Taktung nichts ändert.

Für die ersten drei Wochen soll eine Mund-Nasen-Bedeckung auch im Unterricht getragen werden. Sie ist ein besonders wirksamer und deshalb wichtiger Baustein im Infektionsschutz. Für Kinder unter 14 Jahren reicht eine einfache Stoffbedeckung, für ältere Kinder eine OP- oder FFP2-Maske. Im Falle der Infektion einer Schülerin oder eines Schülers trägt die MNB dazu bei, eine Verbreitung des Virus einerseits einzudämmen und andererseits eine Quarantäne für die komplette Klasse zu vermeiden. Die Erfahrungen anderer Länder zeigen, was für erhebliche negative Auswirkungen es gerade auf die Kinder hat, wenn zu früh die Maske weggelassen wird und deshalb immer wieder Quarantänephasen anstehen.

Die Schulen stellen sicher, dass maskenfreie Zeiten gewährleistet sind, z. B. beim Aufenthalt im Freien, in der Frühstückspause, zur Sprachbildung oder auch zwischendurch, wenn es für die Kinder erforderlich ist. Es gilt der Grundsatz: Je jünger, desto mehr Pause! Es wird somit nicht so sein, dass die Kinder von Beginn bis zum Ende des Schultages ununterbrochen Maske tragen müssen.

Neben der Debatte um die Mund-Nasen-Bedeckung wird immer wieder auch der Einsatz von Lüftungsanlagen diskutiert. Die Entscheidung über eine Anschaffung liegt bei den Schulträgern. Das Land fördert die Anschaffung, wenn eine ordnungsgemäße Belüftung über die Fenster nicht gewährleistet ist. Hierfür sind erneut 20 Mio. Euro bereitgestellt worden, weitere Mittel werden folgen. Hier gilt es aber auch weit verbreitete Missverständnisse aufzuklären: Auch wenn das Lüften in einem Raum technisch unterstützt wird, kann auf die Fensterlüftung nicht verzichtet werden. Es bleibt dann trotzdem dabei, dass in regelmäßigen Abständen die Fenster geöffnet werden, der Einsatz von Lüftungsgeräten ist immer nur ergänzend zu sehen, nicht ersetzend. Gleiches gilt für das Tragen der Mund-Nasen- Bedeckung. Auch das fällt nicht weg, wenn eine Luftfilteranlage o. ä. zum Einsatz kommt.

Alle Maßnahmen – das Lüften, die technische Unterstützung der Fensterlüftung, die Mund- Nasen-Bedeckung, das regelmäßige Testen, die Handhygiene und die festen Lerngruppen – wirken wie Puzzleteile zusammen. Jede einzelne Maßnahme für sich allein genommen reicht für den Infektionsschutz nicht aus, alle zusammen sorgen aber dafür, dass Schulen sichere Orte sind und bleiben und Präsenzunterricht für alle stattfinden kann – und das ist und bleibt unser erklärtes Ziel.

Erfreulicherweise nehmen in Niedersachsen besonders viele Jugendliche ab 12 Jahren das Impfangebot wahr und tragen so zusätzlich zur Sicherheit in den Schulen bei. Für alle, die sich kurzentschlossen ebenfalls impfen lassen möchten, läuft derzeit noch die Sonder-Impfaktion mit vielen terminfreien Angeboten quer durch Niedersachsen. Genaue Informationen, Orte und Termine finden Sie unter folgendem Link:

https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/hinweise-zur-corona-schutz-impfung-195357.html

Die aktuelle Regelung mit den oben beschriebenen Maßnahmen ist bis zum 22.09.2021 in Kraft. Wir arbeiten bereits jetzt an den nächsten Schritten. Selbstverständlich ist unser Ziel, dass wir auf die Maske im Unterricht schrittweise wieder verzichten. Angefangen bei den Jüngsten in der Grundschule. Seien Sie versichert, dass wir genau hieran mit Nachdruck arbeiten. Wir möchten den Schülerinnen und Schülern so viel Normalität wie möglich bieten: Das soll anfangen mit einem verlässlichen Schulbesuch, nach Möglichkeit nicht unterbrochen von Quarantäne, um dann Einschränkungen wie eine Mund-Nase-Bedeckung zurücknehmen zu können.

Hierfür bitte ich Sie um Unterstützung. Besprechen Sie die notwendigen Maßnahmen mit Ihrem Kind, machen Sie ihm Mut, wenn es unsicher ist, und begleiten Sie es liebevoll, wie nur Sie als Eltern und Erziehungsberechtigte es können! Gemeinsam werden wir auch diese Phase der Pandemie gut überstehen! Passen Sie gut auf sich auf und bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Grant Hendrik Tonne
Niedersächsischer Kultusminister

Wir begrüßen alle Eltern,

Erziehungsberechtigten und natürlich unsere Schülerinnen und Schüler ganz herzlich im neuen Schuljahr an der Realschule Calberlah.

Wir starten wieder mit drei neuen fünften Klassen in das aktuelle Schuljahr, die wir an dieser Stelle besonders begrüßen.

Der aktuelle Rahmenhygieneplan fordert nach wie vor das Tragen einer Maske im Unterricht sowie im Schulgebäude. Auf dem Schulhof werden wir die ersten zwei Wochen noch das Kohortenprinzip umsetzen. Die Klassen halten sich also im Klassenverband auf festgelegten Schulhofbereichen auf. Das Tragen einer Maske ist auf dem Schulhof nicht nötig.

Um die Selbsttestrückmeldungen der Eltern zu vereinfachen, haben wir ein Portal zur Rückmeldung eingerichtet. Hier müssen Sie lediglich einen QR-Code scannen. Den Code erhalten Sie von den Klassenlehrkräften.

Die Bushaltestelle an der Grundschule Calberlah kann bis Oktober wegen Bauarbeiten nicht angefahren werden. Die Berliner Straße wird in dieser Zeit die Ersatzhaltestelle sein.

Wir planen wieder unseren freiwilligen Ganztag. Die Wahlen finden online statt. Ab Freitag, dem 03. September können Sie Ihre Kinder für die Ganztagsangebote anmelden. Zugangsdaten zum Wahlportal erhalten Ihre Kinder am ersten Schultag.

Bitte wählen Sie aus unserem vielfältigen Angebot möglichst frühzeitig, da einige Kurse nur eine begrenzte Schülerzahl aufnehmen können.

Der Schwimmkurs am Dienstag richtet sich zunächst an unsere Sechstklässlerinnen und Sechstklässler, die noch kein Schwimmabzeichen haben.

Frau Herzberg hat die Qualifizierung, Schwimmunterricht zu erteilen. Hier kann das Schwimmen in kleinen Gruppen in der Allerwelle erlernt oder ein weiteres Schwimmabzeichen dazugewonnen werden.

Die WPK-Wahlpflichtkurse wählt Ihr Kind bereits am ersten und zweiten Schultag, so kann Herr Schiefer die Auswertung schnell durchführen und hoffentlich allen Schülerinnen und Schülern ihren Wunschkurs ermöglichen.

Der Vertretungsplan sowie der Unterricht werden für Sie auf WebUntis dargestellt. Eine genaue Anleitung diesbezüglich finden Sie auf der hier.

Wir öffnen für Sie ab diesem Schuljahr den Messenger von WebUntis. Dieser ermöglicht den direkten Kontakt zwischen Ihnen sowie den Lehrkräften und der Schulleitung, ohne, dass der Teams-Account der Kinder genutzt werden muss. Eine genaue Anleitung finden Sie auf unserer Homepage. Zudem bietet Herr Seeliger bei Interesse am Tag der Elternabende, am 09. September um 17.00 Uhr technische Unterstützung in unserem Konferenzraum an. Sollten Sie daran teilnehmen wollen, informieren Sie uns bitte kurz vorab.

Sollte Ihr Kind während der Mittagspause nach Hause gehen wollen, geben Sie bitte der Klassenlehrkraft eine schriftliche Einverständniserklärung, dass Ihr Kind während der Mittagspause das Schulgrundstück verlassen darf. Nur mit Ihrem schriftlichen Einverständnis ist es den Kindern erlaubt, während der Mittagspause nach Hause zu gehen. Die Kinder erhalten dann einen kleinen Ausweis, der sie berechtigt, das Schulgrundstück zu verlassen.

Die Einführung der iPads für die Jahrgänge 7 und 8 ist weiterhin für Oktober 2021 geplant. Sobald wir neue Informationen haben, geben wir diese umgehend weiter.

Der Förderverein der Realschule hofft auf viele neue Mitglieder. Flyer und Beitrittserklärungen werden nach den Ferien für Sie bereitliegen und Ihre Kinder und wir hoffen auf eine rege Beteiligung.

Sollten Sie, was wir natürlich nicht hoffen, schulische oder erzieherische Probleme haben, stehen Ihnen und Ihren Kindern an unserer Schule folgende Personen zur Verfügung:

Unsere Schulsozialarbeiterin Frau Jaeger: s.jaeger@rscalberlah.de

Das Mobbing Interventionsteam: Frau Jaeger, Herr Kramm, Frau Fasterling s.fasterling@rscalberlah.de, f.kramm@rscalberlah.de

Unser Vertrauenslehrer Herr Kraft: a.kraft@rscalberlah.de

Scheuen Sie sich nicht, mit uns zu sprechen, wenn es Probleme geben sollte.

Bestimmte Fächer werden laut Erlass epochal unterrichtet. Das heißt, dass sie in einem Halbjahr mit doppelter Stundenzahl unterrichtet werden, im anderen Halbjahr jedoch nicht.

Bitte beachten Sie, Fächer, die im ersten Halbjahr epochal unterrichtet werden, sind versetzungswirksam. Die Note des Halbjahreszeugnisses wird bei epochal unterrichteten Fächern im Versetzungszeugnis wiedererscheinen.

Folgende Fächer werden epochal unterrichtet:

 

1.     Halbjahr

2.     Halbjahr

Klasse

Fach

Stunden

Klasse

Fach

Stunden

5a

Chemie

2

5a

Physik

2

8a

Hauswirtschaft

2

8a

Technik

2

8b

Technik

2

8b

Hauswirtschaft

2

 

Ein für alle verbindliches Kontaktheft wird es aus Kostengründen nicht mehr geben. Die Klassenlehrkräfte klären eine individuelle Anschaffung mit Ihnen und den Kindern selbstständig. Wir sammeln aus diesem Grund in diesem Jahr nur Kopiergeld sowie wieder unser Apfelgeld ein. Die Kontodaten zur Überweisung erhalten Sie von der Klassenlehrkraft.

Eine Bitte haben wir noch, bitte halten Sie möglichst immer in der Berliner Straße, wenn Sie Ihr Kind zur Schule bringen bzw. abholen. Die Schulstraße ist sehr eng und uneinsehbar. Sie vermeiden so mögliche Gefahrensituationen für unsere Schülerinnen und Schüler.

Ihnen und Ihren Kindern wünschen wir ein erfolgreiches, möglichst stressfreies neues Schuljahr. Wir freuen uns auf eine konstruktive sowie vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen.

Falls sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an die Klassenlehrkräfte oder natürlich an uns.

Freundliche Grüße

Thomas Seeliger                    und                 Sabine Fasterling
Schulleiter                                                     stellv. Schulleiterin

 

Die Schülerbeförderung wird durch den Landkreis Gifhorn geregelt und durch die VLG umgesetzt.
Eine gute Übersicht über die Linien zur Schule finden Sie auf der Internetpräsenz des Regionalverbands Großraum Braunschweig.

Bitte beachten Sie die Hinweise zur Datenverarbeitung des Landkreises: Datenschutzhinweise Busfahrkarten.

Schülerbeförderung im Landkreis Gifhorn

(Auszüge vom Kreiselternrat, Stand 2018) 

Voraussetzung des Niedersächsischen Schulgesetzes

  • Teilnahme an einer besonderen vorschulischen Sprachfördermaßnahme oder
  • Besuch eines Schulkindergartens oder
  • Besuch eines 1. bis 10. Schuljahrganges an einer allgemein bildenden Schule oder
  • Besuch eines 11. und 12. Schuljahrganges an einer Schule für Schülerinnen und Schüler mit geistigerBehinderung oder
  • Besuch einer Berufseinstiegsschule oder
  • Besuch der ersten Klasse einer Berufsfachschule, soweit diese ohne Sekundarabschluss I(Realschulabschluss) besucht wird.

Voraussetzung der Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Gifhorn

  • Die Entfernung zwischen Wohnung und Schule beträgt mehr als 2. 000 Meter (Primarbereich)
  • Die Entfernung zwischen Wohnung und Schule beträgt mehr als 3.000 Meter (Sekundarbereich I)

Messpunkte sind hierbei die Eingangstür des Wohngebäudes der Schülerin/ des Schülers sowie der Haupteingang des Schulgebäudes. Ausschlaggebend ist der gemeldete Erstwohnsitz der Schülerin/ des Schülers. 
Die Beförderungsansprüche der Schülerinnen/ der Schüler werden in jedem Jahr neu vom Fachbereich Schule -Schülerbeförderung – des Landkreises Gifhorn geprüft.

Anspruchsberechtigte Schülerinnen/Schüler, die Schulen innerhalb des Landkreises Gifhorn besuchen, erhalten in den ersten zwei Wochen des jeweiligen Schuljahresbeginns die Jahresfahrkarten (Sammelschülerzeitkarten) über die Schulen ausgehändigt. 
In Absprache mit den Beförderungsunternehmen erfolgt bis dahin keine Fahrscheinkontrolle.

Weitere Hinweise zur Schülerbeförderung finden sie hier.

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
in den Sommerferien haben wir überlegt, wie wir die Elternrückmeldung der Selbsttests vereinfachen können:

Sie bekommen durch ihre Kinder einen Zettel mit einem QR-Code. Den QR-Code scannen Sie nach Durchführung am Schultag mit ihrem Handy. Es öffnet sich eine Internet-Seite der Schule, wo sie die Meldung bestätigen.

 

Technische Hinweise

Bei neueren iPhones oder iPads öffnen Sie einfach die Kamera-App

Bei Android-Geräten brauchen Sie QR-Code-App, wie der kostenlose QR & Barcode Scanner (Google PlayStore Link)

 

 

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

rechtzeitig vor Schulbeginn möchte ich Sie über die Planungen für das kommende Schuljahr informieren, um Ihnen frühzeitig Planungs- und Handlungssicherheit zu geben.

In den letzten Wochen haben wir hierfür die Entwicklungen bei der Infektionslage und der Impfquote sowie die Erfahrungen der anderen Bundesländer, die bereits ins neue Schuljahr gestartet sind, ausgewertet.

In Abstimmung mit dem Niedersächsischen Landesgesundheitsamt soll für den Schulstart grundsätzlich überall das Szenario A plus Testen, Maske, Lüften und Hygienepläne gelten, um maximale Präsenz bei maximaler Sicherheit zu ermöglichen. Das vergangene Schuljahr hat den Schülerinnen und Schülern und Ihnen als Erziehungsberechtigten sehr viel abverlangt. Mit unserem breit angelegten Aktionsplan wollen wir alle Schülerinnen und Schüler erreichen, daher gilt es auch den Präsenzbetrieb in der Schule zu schützen.

Damit dies dauerhaft gelingt, ist für den Beginn des 1. Schulhalbjahres 2021/2022 ein besonderes Sicherheitsnetz zum Schulstart geplant: So sind nach den Ferien für die ersten sieben Schultage tägliche Testungen (02.09.21 bis 10.09.21) zu Hause vorgesehen. Anschließend wird die regelmäßige Testfrequenz von bisher zwei auf dann drei Testungen pro Woche erhöht, regelhaft am Montag, Mittwoch und Freitag. Ausgenommen sind vollständig geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte.

Weiterhin ist für die Dauer der Corona-Verordnung (bis zum 22.09.21) das Tragen einer Mund- Nasen-Bedeckung im Gebäude und im Unterricht für alle Jahrgänge verpflichtend. Wie in anderen Lebensbereichen (z.B. ÖPNV) müssen dabei Schülerinnen und Schüler ab 14 Jahren eine medizinische Maske als Mund-Nasen-Bedeckung tragen. 

Selbstverständlich sind wie bisher auch Tragepausen im Laufe eines Schultages vorzusehen, z.B. während der Pausen im Freien. Wir geben den Schulen exakte Vorgaben, damit die Maske regelmäßig abgesetzt werden kann, gleichzeitig aber maximaler Schutz gewährleistet ist. Vor allem für die Schulanfängerinnen und Schulanfänger sowie für Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen und Unterstützungsbedarfen habe ich die Schulen um einen sensiblen Umgang mit dem Thema MNB gebeten. Dabei vertraue ich dem pädagogischen Geschick der Lehrkräfte, dass im Rahmen der allgemeinen Eingewöhnung in den Schulalltag eine gute Lösung gefunden wird. Es gilt der Grundsatz: Je jünger, desto mehr Tragepause.

Ein landesweiter Wechsel in ein Szenario B oder C ist nicht mehr vorgesehen. Bei Infektionsausbrüchen an Schulen wird künftig das zuständige Gesundheitsamt – soweit das nötig ist – schulscharfe Infektionsschutzmaßnahmen anordnen.

Zum neuen Schuljahr wird es wiederum die Möglichkeit geben, sich vom Präsenzunterricht befreien zu lassen, wenn Schülerinnen und Schüler zur vulnerablen Personengruppe gehören und zwar immer dann, wenn

  • vom Gesundheitsamt für einen bestimmten Zeitraum eine Infektionsschutzmaßnahme an der Schule verhängt wurde (für die Dauer der Maßnahme), oder
  • die Schülerin oder der Schüler die Schuljahrgänge 1-6 besucht oder einen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung, körperlich und motorische Entwicklung oder Hören und Sehen aufweist, oder
  • Schülerinnen und Schüler sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

Das entsprechende Formular für einen Antrag wird heute an die Schulen übersandt. Auch Hinweise, was Sie bei der Rückkehr von Auslandsreisen beachten müssen, werden Sie von den Schulen bekommen. Ich bitte Sie im Interesse der gesamten Schulgemeinschaft darum, sich hieran auch sehr eng zu orientieren.

Zur Bewältigung der Pandemie spielt die Impfung eine zentrale Rolle. Mit der Erklärung der STIKO vom 16.08.2021 liegt nun auch eine ausdrückliche Impfempfehlung des Expertengremiums zu Gunsten aller 12- bis 17-jährigen Kinder und Jugendlichen vor. Die Schulen sind ein wichtiger Schlüssel für die Impfkampagne, da junge Menschen erreicht, informiert und bestenfalls für eine Impfung motiviert werden können. Vom 30.08. – 06.09.2021 wird in vielen Impfzentren des Landes eine besondere Aktion zur Impfung junger Menschen initiiert. Zusätzlich stehen die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte für Impfungen zur Verfügung.

Weiterführende Informationen erhalten Sie unter https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/landesweite- impfaktionen-fur-junge-menschen-ab-12-jahren-203480.html .

Bis zum Schulstart wünsche ich Ihnen und Ihren Familien noch schöne Sommerferien.
Alles Gute für Sie und bleiben Sie bitte gesund!
Mit freundlichen Grüßen

Grant Hendrik Tonne
Niedersächsischer Kultusminister

WebUntis ist ein elektronisches Klassenbuch, das Ihnen die Möglichkeit bietet, sich online und unabhängig von Ihren Arbeitszeiten über die Leistungen und das Verhalten des Kindes in der Schule zu informieren.

Welche Möglichkeiten bietet WebUntis?

Sie können mit einem persönlichen Passwort:

  • schulische Termine überblicken
  • Terminverwaltung
  • digitale Kommunikation zwischen Eltern und Schule (z.B. Elternbriefe)
  • Termine für Klassenarbeiten einsehen
  • Fehlzeiten und Verspätungen ansehen
  • Abwesenheit melden NEU Die Abwesenheit wird automatisch entschuldigt
  • ein automatisches Entschuldigungsschreiben erstellen
  • Vertretungspläne einsehen

Ist WebUntis ein sicheres System?

Ja, denn nicht jeder Benutzende darf alles:

Sie können NUR die Informatio­nen einsehen, die persönlich Ihre Tochter betreffen.

Die Lehrer*innen haben Zugriff auf den eigenen Stun­denplan und die Pläne der Klassen.

Selbstverständlich können nur registrierte Eltern die Daten Ihrer eigenen Tochter einsehen. Die Daten des digitalen Klassenbuches liegen auf Servern in Deutschland und Österreich und werden von der Firma Untis in einem speziellen Rechenzentrum verwaltet. WebUntis wurde durch das Team der Datenschutzbeauftragten des Referats für Bildung und Sport freigegeben. Der gesamte Datenbestand unterliegt deutscher und europäischer Rechtsprechung.

Die Kommunikation über den Browser läuft über eine verschlüsselte Verbindung – erkennbar am „htps://“ in der URL.

Welche Zugangsmöglichkeiten gibt es?

Der Zugriff auf WebUntis erfolgt online über einen Web­browser wie z.B. Chrome, Firefox oder Safari. Hier­für sollte die aktuellste Version des jeweiligen Browsers genutzt werden.

Der Zugriff kann auch über die „Untis Mobile App“ (Download im App-Store oder bei Google Play) erfolgen.

Wir empfehlen den Zugriff über den Webbrowser statt über die mobile Version, da diese ausgereifter ist.

Wie kann ich mich einloggen?

Bitte öffnen Sie den Link und folgen Sie den beschriebenen Anweisungen.

Weitere Informationen

Webuntis (Browser-Version) aus Sicht der Eltern, Selbstanmeldung der Eltern, Kind Krank melden

 

 

Wir wollen die Informationsplattform WebUntis künftig noch weiter für die Zusammenarbeit mit Ihnen ausbauen.

 

Um einen wird die Terminverwaltung für die Elternsprechtage bereits über WebUntis abgewickelt, des Weiteren wollen wir auch die Abwesenheitsmeldung bei Krankheit über WebUntis bzw. Untis Mobile ermöglichen. Hierfür ist es allerdings nötig, dass die Erziehungsberechtigten unserer Schülerinnen und Schüler einen eigenen WebUntis-Zugang besitzen.

 

1. Öffnen Sie Webuntis-Seite und suchen Sie Realschule Calberlah

 

 

 

2. Klicken Sie rechts an: Noch kein Zugang? Registrieren.

 

Beginnen Sie mit Registrieren.

3. Tragen Sie ihre Mail-Adresse ein und klicken auf Senden.

 

Wichtig: Ein Zugang ist nur mit einer im System hinterlegten E-Mail-Adresse möglich.

4. E-Mail Registrierung erhalten und den Link anklicken.

 

 

5. Passwort wählen und Registratur abschließen 

 

Haben Sie mehrere Kinder an unserer Schule, so wird es bereits hier angezeigt.

 

6. Zugang erhalten

Hier erfahren Sie, was mit Webuntis machen können. 

Sollte uns bisher noch keine E-Mail-Adresse vorliegen, können Sie dies gerne über unser Sekretariat nachholen.
Bitte geben Sie Ihre Zugangsdaten nicht an Ihre Tochter oder Sohn weiter, da sich diese ansonsten selbst krankmelden kann. Ihre Kinder erhält demnächst einen eigenen Zugang mit abweichenden Rechten.

Das alles hat nicht geklappt? Wir unterstützen Sie dabei. Melden Sie sich über den Support bei uns.

Mit der Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) auf Bundesebene entfällt ab der kommenden Woche ein Großteil der aktuellen Einschränkungen und Schutzmaßnahmen. 

Exitplan

Zeitraum   Testen Mund-Nase-Bedeckung 
 bis 04.03.2022   Tägliche Testung nach den bekannten Regeln   Alle tragen medizinische Masken.
 ab 07.03.2022 3x wöchentlich Testen + ABIT*  Alle tragen medizinische Masken.
 ab 21.03.2022 3x wöchentlich Testen + ABIT* Im Primarbereich darf die Maske

am Sitzplatz abgenommen werden.**

Osterferien (4.4. bis 19.4.2022)
20. bis 29.04.2022 Tägliche Testung „Sicherheitsnetz” In allen Schuljahrgängen darf die Maske
abgenommen werden
ab 02.05.2022 Freiwilliges Testen – 3× wöchentlich In allen Schuljahrgängen darf die Maske
abgenommen werden.
     
 
* ABIT = Anlassbezogenes intensiviertes Testen
** Ausnahme: Wenn es einen positiven Fall in der Klasse gibt, tragen alle SuS der Klasse eine Woche lang ihre Maske auch am Sitzplatz.
 

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

auch im neuen Schuljahr gibt es eine ganze Reihe an Veränderungen an unserer Schule.

Wie im letzten Schulvorstand beschlossen, lassen wir das Kontaktheft, auch bekannt als Hausaufgabenheft, auslaufen. Der Schritt war notwendig, da die zeitlichen Vorbereitungen zur Erstellung sehr viel Zeit gekostet haben. Auch der Herstellungspreis von 5,50 Euro ist nicht mehr zeitgemäß.

Wir wissen, das ein Hausaufgabenheft den Alltag von vielen jüngeren Schülerinnen und Schüler struktuiert. Wir wissen aber auch, dass sich die Kinder mit digitalen Tools auseinandersetzen sollten. Das Smartphone oder das Tablet ist nicht nur eine Spielekonsole, sondern kann auch als Arbeitsgerät wahrgenommen werden. Daher können Sie sich ein Hausaufgabenheft kaufen, wenn Sie der Meinung sind, dass ihr Kind eine selbstzuführende Ordnungsstruktur benötigt.

In der Schule werden wir mit Webuntis weiterarbeiten, wo viele Funktionen des Kontakthefts eingearbeitet wurden. Sie finden hier den Stundenplan, die Hausaufgaben, haben die Möglichkeit, schnell und unkompliziert mit den Lehrerinnen und Lehrer Kontakt aufzunehmen. Hier bekommen Eltern und die Schülerschaft einen Zugang.

Schulordnung, Formelsammlung und andere schulbegleitete Hinweise finden Sie zukünftig im Downloadbereich der Homepage.

Auch das digitale Arbeiten für Schülerinnen und Schüler wird sich weiter entwickeln. Seit Januar 2021 arbeiten wir mit AIXConcept zusammen, um die IT-Infrastruktur für die nächsten Jahre auszubauen. Dank des Digitalpaktes des Bundes konnten wir mit Hilfe des Schulträgers umfangreiche Sanierungsmaßnahmen in der Netzwerkausstattung durchführen.

Aus diesem Grund erhalten wir, alle Lehrkräfte zusammen mit der Schülerschaft neue Mail-Adressen. Zukünftig erreichen Sie die Kolleginnen und Kollegen unter V.Nachname@rscalberlah.de. Die alten Adressen schalten wir zum Ende des Jahres ab. Die alten Adressen sind bis zu den Herbstferien weiterhin gültig.

Umfangreiche Sanierungsmaßnahmen im und am Gebäude wurden durch die Samtgemeinde Isenbüttel in den Sommerferien durchgeführt. Die Schulküche wird auch noch zu Beginn des Schuljahres umgebaut, die Küche erhält nach 30 Jahren eine wohlverdiente Grundsanierung.

Die letzten Aufbauarbeiten am smarten Gewächshaus sind erledigt. In den Hochbeten gedeihen die ersten Pflanzen. Die Wetterstation auf dem Dach des Gewächshauses wurde eingerichtet, zukünftig senden wir unsere Schul-Wetterdaten in die Weiten des Internets.

 

Liebe Schülerinnen und Schüler,

zu eurem ersten Schultag am Donnerstag, dem 02. September 2021 laden wir euch und eure Eltern in die Aula unserer Schule um 09.30 Uhr ganz herzlich ein. 

Nach einer kleinen Einschulungsfeier findet bis 12.50 Uhr Klassenunterricht mit euren neuen Klassenlehrerinnen statt.  An diesem Tag braucht ihr nur etwas zu schreiben, eine Briefkasten-Mappe und natürlich Verpflegung für den ersten Schultag mitzubringen.