Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
die „vierte Welle“ der Corona-Pandemie hat uns mittlerweile fest im Griff und diese äußerst dynamische Entwicklung geht auch am Schulbetrieb nicht spurlos vorüber.
 

Wir knüpfen unser Sicherheitsnetz also noch einmal enger, um den Präsenzunterricht auch weiterhin bestmöglich abzusichern und die Schulen offen zu halten. Ab morgen tritt die Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes in Kraft. Ein wichtiger Baustein dieser bundesgesetzlichen Regelung ist die verbindliche Vorgabe, dass am Arbeitsplatz grundsätzlich „3 G“ gilt, d. h. jede/r Beschäftigte muss nachweisen, dass er oder sie vollständig geimpft, genesen oder tagesaktuell getestet ist. Das gilt selbstverständlich auch für das schulische Personal und wird erheblich zum Schutz aller Beteiligten beitragen.
 
Für die Schülerinnen und Schüler, die nicht geimpft oder genesen sind, bleibt es bei drei wöchentlichen Testungen zu Hause. Sollte es einen Verdachtsfall aufgrund eines positiven Selbsttests in einer Lerngruppe geben, ziehen wir allerdings auch hier das Sicherheitsnetz enger und erhöhen die Testfrequenz. Es testet sich dann die komplette Klasse –auch die Geimpften und Genesenen -an fünf Schultagen hintereinander zu Hause. Die Testkits werden von der Schule gestellt. Alle negativ getesteten und symptomfreien Schülerinnen und Schüler bleiben im Regelfall im Präsenzunterricht, eine Kontaktnachverfolgung im schulischen Kontext kann dann entfallen.Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die in Quarantäne müssen, kann so erheblich verringert werden. Um das Eintragen von Infektionen in dieSchulen durch externe Personen so gut wie möglich zu verhindern, werden wir auch hier die Sicherheitsvorkehrungen deutlich erhöhen. Veranstaltungen wie Adventsfeiern, Weihnachtskonzerte, Theateraufführungen usw. können stattfinden, allerdings ohne externe Besucherinnen und Besucher. Dazu gehören auch Eltern und andere Angehörige.
 
Für Elternabende und Elternsprechtage empfehlen wir dringend digitale Formate. Sollte das nicht möglich sein, finden diese Veranstaltungen unter 2 G plus-Regeln statt, d. h. es bekommt nur Zugang, wer geimpft oder genesen ist und zusätzlich eine tagesaktuelle negative Testbescheinigung vorlegt. Wir ziehen damit für den Schulbereich schon jetzt strengere Regelungen ein, als sie in anderen Bereichen derzeit noch üblich sind. Damit wollen wir kleinschrittige Anpassungen in den nächsten Tagen und Wochen vermeiden und den Schulen mehr Planungssicherheit geben. Mit Blick auf das erhöhte Infektionsrisiko bei mehrtägigen Schulfahrten mit Übernachtungen kommen wir nicht umhin, diese bis zum Ende deslaufenden Schulhalbjahres zu untersagen. Auch eine Verlängerung dieser Maßgabe bis zu den Osterferien scheint derzeit nicht ausgeschlossen, wir überprüfen das fortlaufend. Das Verbot soll nicht länger als nötig gelten, gleichwohl aber so lange, wie die Sicherheit es erfordert.
Möglich bleiben weiterhin Tagesfahrten und Exkursionen ohne Übernachtung. Auch hier ist es aber geboten, den pädagogischen Nutzen und das Infektionsrisiko vor Ort kritisch gegeneinander abzuwägen.
 
Die Frage nach einem früheren Beginn der Weihnachtsferien, die aktuell in vielen Medien kursiert, kann ich Ihnen heutenoch nicht beantworten, ich halte eine Entscheidung darüber zum jetzigen Zeitpunkt auch für verfrüht.
 
Es gilt, so umfassend wie nur irgendwie möglich Präsenzunterricht anzubieten, da zählt im Zweifel jeder einzelne Schultag. Sollte das Infektionsgeschehen hier eine andere Entscheidung notwendig machen, werden wir Sie rechtzeitig Anfang Dezember darüber informieren.
 
Zuletzt komme ich noch auf eine Maßnahme zu sprechen, die viele Grundschulkinder, ihre Eltern und Lehrkräfte intensiv beschäftigt und auch mich seit Wochen umtreibt: das Tragen der Mund-Nase-Bedeckung im Unterrichtder Primarstufe.Angesichts der sehr hohen und weiterhin steigenden Inzidenzwerte in der Altersgruppe der Grundschülerinnen und Grundschüler kommen wir leider nicht umhin, die Maske auch am Sitzplatz wieder für alle Jahrgänge vorzuschreiben. Ich bedauere das sehr und hätte mir die angestrebte Einheitlichkeit in der Grundschule anders gewünscht, aber hier gilt es unbedingt, dem Infektionsschutz Vorrang zu geben, um den Präsenzunterricht weiter zu sichern.
 
Dafür bitte ich um Verständnis!
Wir werden auch diese Entscheidung in kurzen Abständen überprüfen.Ich wünsche uns allen, dass wir gemeinsam gut durch den Winter kommen und die Schulen von weiteren Einschränkungen verschont bleiben können!
 
Haben Sie herzlichen Dank für Ihre Unterstützungin der Umsetzung der notwendigen Maßnahmen, Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag!
Alles Gute für Sie und bleiben Sie gesund!

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte, nicht ganz überraschend, aber dennoch besorgniserregend steigen die Infektionszahlen derzeit auch in Niedersachsen zügig an und ein Ende dieser Entwicklung ist noch nicht in Sicht.

Angesichts dieser Lage erscheinen jedwede Lockerungen der Schutzmaßnahmen zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht. Andere Bundesländer, die z. B. die Maskenpflicht bereits aufgegeben hatten, rudern aktuell gerade zurück und verschärfen ihre Maßnahmen wieder.

Es bleibt oberste Prämisse, den Präsenzunterricht für alle zu sichern, Schulschließungen zu vermeiden und Schule als sicheren Ort zu stärken. Wir nehmen die Einschränkungen des Schulbetriebs Schritt für Schritt zurück, sobald es vertretbar ist, und haben dabei insbesondere die Jahrgänge 3 und 4 im Blick. Unser Ziel ist es, so schnell wie möglich einheitliche Regelungen für die Grundschulen zu schaffen. Um zu verlässlichen Aussagen kommen zu können, werden wir die Lage nach den Herbstferien weiter beobachten müssen und die entsprechenden Zahlen auswerten. Gerade für den Grundschulbereich gilt es unbedingt, ein mögliches „Hin und Her“ zu vermeiden und verlässliche Regelungen zu schaffen. Ich bitte deshalb um Verständnis und noch etwas Geduld bei all denjenigen, die sich Lockerungen bereits in der jetzigen Corona-Verordnung gewünscht hätten.

Angesichts steigender Infektionszahlen steigt in einigen Schulen auch die Sorge bezüglich des Umgangs mit den vielerorts anstehenden Elternsprechtagen. Um das Ansteckungsrisiko für alle Beteiligten nicht unnötig zu erhöhen, finden Besprechungen und Versammlungen mit Externen deshalb grundsätzlich als 3G-Veranstaltungen statt, d. h. Sie müssen ein tagesaktuelles negatives Testergebnis vorlegen, sofern Sie nicht vollständig geimpft oder genesen sind. Die Mitbestimmung von Erziehungsberechtigten ist genau wie die regelmäßige Kommunikation und der gegenseitige Austausch ein hohes Gut, das auch in schwierigen Zeiten nicht geschmälert werden darf. Dennoch gilt es auch hier, den Infektionsschutz für alle Beteiligten umfassend zu gewährleisten. Die 3G-Regelung gilt deshalb auch für Weihnachtsfeiern, Aufführungen u. ä. Veranstaltungen.

Über die weitere Entwicklung und sich daraus ergebende Entscheidungen und Maßnahmen werde ich Sie wie gewohnt informieren. Alles Gute für Sie und bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen
Grant Hendrik Tonne,
Niedersächsischer Kultusminister