Datenschutzbeauftragte

Das Die Rechte und Pflichten der Datenschutzbeauftragten sind gesetzlich geregelt. (§ 8a NDSG)

Der Datenschutzbeauftragte der Realschule

  • wirk auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften hin, führen Vorabkontrollen von Verfahren durch,
  • unterricht Bedienstete über spezifische Datenschutzerfordernisse,
  • bearbeit Eingaben Betroffener (diese können sich unmittelbar an den Beauftragten wenden),
  • ist in seiner Funktion weisungsfrei und dürfen keiner Interessenkollisionausgesetzt sein

Der Datenschutzbeauftragte der Schule wurde 2018 bestellt.