Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
wir möchten Sie über das aktuelle Geschehen sowie die Wiederaufnahme des Unterrichts an unserer Schule in diesem Brief informieren.

Ab dem 03. Juni 2020 werden die Jahrgänge 7 und 8 den Präsenzunterricht in der Schule wieder aufnehmen. Ab dem 15. Juni 2020 werden auch die Jahrgänge 5 und 6 zurück an die Schule kommen.

Wir freuen uns natürlich sehr über den Wiederbeginn des Unterrichts, sind uns aber auch durchaus den Herausforderungen und der Verantwortung gegenüber unserer Schüler- und Lehrerschaft bewusst.

Die Klassen dürfen nur in halben Gruppen beschult werden. Ein wochenweiser Wechsel ist hier der einzige umsetzbare Plan. Die Gruppeneinteilung übernimmt die jeweilige Klassenlehrkraft. Das Lehrerraumprinzip setzen wir bis auf Weiteres aus, da die Klassen in einem Raum verbleiben sollen und ein unnötiger Wechsel innerhalb des Gebäudes vermieden werden soll.

Das Mittagessen darf weiterhin nicht in unserer Schulmensa angeboten werden.

Sämtliche Kurse, der Sportunterricht, der Nachmittagsunterricht und alle AGs dürfen vorerst nicht unterrichtet werden. Aus diesem Grund kann es zu einem späteren Unterrichtsbeginn bzw. einem Unterrichtsschluss vor der 6. Stunde kommen. Auch freie Tage sind möglich. Es soll vermieden werden, dass die Kinder sich während Freistunden im Gebäude aufhalten und sich Gruppen durchmischen. Die Stundenanzahl richtet sich in den einzelnen Klassen nach der Anzahl der wegfallenden Kurse.

Einige Lehrkräfte, die zu einer Risikogruppe gehören, müssen wir schützen. Sie werden bis auf Weiteres keinen Unterricht in der Schule halten. Hier haben wir Kolleginnen oder Kollegen mit gleicher Fachkompetenz in die Vertretung eingesetzt.

Sollten Sie Ihr Kind nicht in die Schule schicken wollen, da es einer Risikogruppe angehört
oder es in einem Haushalt lebt, in dem eine sich einer Risikogruppe angehörende Person lebt, teilen Sie uns dies bitte schriftlich per Mail mit. Ihr Kind wird dann weiter im Homeschooling verbleiben.

Um die Hygienevorgaben einzuhalten, wird jeder Klasse ein bestimmter Schulhofbereich zugewiesen. Vor Unterrichtsbeginn treffen sich die Klassen in diesem Bereich und werden von ihren Lehrkräften dort abgeholt. Der Kiosk hat während der Pausen nicht geöffnet. Bitte versorgen Sie Ihr Kind mit ausreichend Getränken und einem Pausenfrühstück.

Um eine Gruppenbildung auf den Toiletten zu vermeiden erhält jede Klasse eine Pylone. Diese nimmt das Kind, das zur Toilette geht, mit und platziert diese vor dem Eingang zu den Toiletten. Steht bereits eine Pylone vor der Tür, gibt es einen definierten Wartebereich.

Handdesinfektionsmittel dürfen wir an unsere Schülerschaft nicht aushändigen, es stehen aber immer ausreichend Seife sowie Einmalhandtücher zur Verfügung.

Das Tragen von Masken auf dem Schulhof sowie in den Schulfluren wird dringend empfohlen. Bitte geben Sie Ihrem Kind unbedingt eine Maske mit in die Schule. In den Bussen besteht Maskenpflicht. Während des Unterrichts müssen keine Masken getragen werden.

Ab dem 15. Juni beginnt auch die Woche der mündlichen Abschlussprüfungen für unsere Abschlussklassen. Es kann also sein, dass der Unterricht für einige Klassen erst am 16. Juni beginnt, da die mündlichen Prüfungen einen hohen Lehrereinsatz erfordern. Hier werden Sie in WebUntis sowie von Ihren Klassenlehrkräften informiert.

Die Schulbuchausleihe wird in diesem Schuljahr per Mail an Sie weitergeleitet. Alternativ finden Sie alle Informationen auf der Website unserer Schule unter ELTERN > SCHULBUCHAUSLEIHE.

Sollten Sie Fragen, Probleme oder etwas auf dem Herzen haben, kontaktieren Sie uns bitte umgehend. Uns ist bewusst, dass diese Zeit für viele nicht einfach zu meistern ist. Neben der Schulleitung und Ihren Klassenlehrkräften, stehen Ihnen auch sehr gerne unser Beratungslehrer Herr Kraft, unsere Schulsozialarbeiterin Frau Jaeger oder das MIT mit Rat und Tat zur Seite. Kontaktdaten entnehmen Sie bitte unserer Homepage. Auf dieser finden Sie auch tägliche Aktualisierungen zu allen schulrelevanten Themen.

Wir wünschen Ihnen alles Gute, bleiben Sie gesund, wir freuen uns auf eine weitere schöne Schulzeit mit Ihnen und Ihren Kindern.

Bei jeglichen Fragen und Problemen wenden Sie sich bitte an uns.

Freundliche Grüße
 

Thomas Seeliger                                 Sabine Fasterling
  Schulleiter                                        stellv. Schulleiterin

 

Die mündliche Prüfung

Die Schülerinnen und Schüler können ein Fach aus den Fachbereichen Naturwissenschaften, Arbeit-Wirtschaft-Technik, geschichtlich soziale Weltkunde, musisch kulturelle Bildung sowie Religion oder Werte und Normen wählen, in der Realschule zusätzlich Französisch und Informatik. Die Anmeldung findet am 05.06.2020 statt. 

Im aktuellen Ministerbrief vom 14. Mai 2020 wurde mitgeteilt, das bei den Sek-I-Abschlussprüfungen an den allgemein bildenden Schulen die verbindliche mündliche Prüfung in einem zugelassenen Prüfungsfach durch eine optionale, freiwillige mündliche Prüfung ersetzt.

Die mündlichen Prüfungen finden in der Zeit vom 15.06.2020 – 19.06.2020 statt.

Dauer:
(EB-AVO-Sek I -zu §31 – 6.7)

nicht länger als 20 Minuten,
unter Aufsicht kann sich die Schülerin / der Schüler 20 Minuten vorbereiten.

Durchführung:
(AVO-Sek I – §31)

Der Schulleiter beruft den Fachprüfungsausschuss ein.
Die unterrichtende Lehrkraft stellt die Aufgaben und eine weitere Lehrkraft führt Protokoll (sie kann auch Fragen stellen).
Der Schulleiter kann den Vorsitz übernehmen und ist dann stimmberechtigt.

Ergebnis:
(AVO-Sek I – §29)

Das Prüfungsergebnis bestimmt die Jahresnote für das Prüfungsfach im Regelfall zu einem Drittel.

Zuhörer:
(AVO-Sek I – §32)

a) ein Mitglied des Schulelternrates
b) ein Mitglied des Schülerrates
c) bis zu 2 Schüler/ innen der 9. Klassen
d) bis zu 2 Personen, deren Anwesenheit im dienstlichen Interesse liegt.
Der Prüfling kann verlangen, dass die Personen zu a) – c) nicht teilnehmen.

Nichtteilnahme:
(AVO-Sek I – §35)

Bei Erkrankung des Prüflings ist ein ärztliches Zeugnis vorzulegen.
Können die Gründe des Versäumnisses nicht glaubhaft nachgewiesen werden, ist für den betreffenden Überprüfungsteil die Note „ungenügend“ anzusetzen.

Besondere Prüfungsleistung:
(AVO-Sek I – §27 Abs. 3)

An die Stelle der mündlichen Prüfung kann nach der Entscheidung des Prüflings eine besondere Prüfungsleistung treten, die schriftlich oder fachpraktisch zu dokumentieren und in einem Kolloquium zu präsentieren ist. Hierbei geht die Dokumentation zu zwei Dritteln, das Kolloquium zu einem Drittel in die gesamte Prüfungsleistung ein.

Mündliche Prüfung in einem schriftlichen Prüfungsfach:
(AVO-Sek I – §27 Abs. 4)

Die Prüfungskommission kann eine zusätzliche mündliche Prüfung in einem Fach der schriftlichen Prüfung ansetzen. Dies ist auch auf schriftliches Verlangen des Prüflings möglich. Es muss bis zum 15.06.2020 eingereicht werden.
Hierbei geht die schriftliche Prüfung zu zwei Dritteln, die mündliche Prüfung zu einem Drittel in die gesamte Prüfungsleistung ein.

 

Einrechnung der Prüfungsnote

Das Prüfungsergebnis bestimmt die Jahresnote des jeweiligen Faches zu einem Drittel.

  1. Die gesamte Jahresleistung eines Faches – zunächst noch ohne Prüfungsleistung – wird wie bisher unter Berücksichtigung aller Leistungen des ersten und des zweiten Halbjahres

beurteilt. Hierbei sind die Vorgaben der Fachkonferenzen und die allgemeinen Grundsätze der Leistungsbewertung zu berücksichtigen. Diese Bewertung ist als Note für die durchschnittliche Gesamtleistung mit einer Dezimalstelle festzustellen.
 

  1. Die Prüfungsleistung wird als ganzzahlige Prüfungsnote bestimmt
    1. für die schriftlichen Prüfungen im jeweiligen Fach,
    2. für die mündliche Prüfung
    3. auch für den Ausnahmefall, dass in einem Fach eine schriftliche und eine mündliche Prüfung im selben Fach erfolgen
      (die ganzzahligen Noten der beiden Teile bilden dann die Prüfungsnote des Faches im Verhältnis 2/3 (schriftlich) zu 1/3 (mündlich); sofern sich daraus keine ganzzahlige Note ergibt, muss diese ganzzahlig auf- bzw. abgerundet werden)
       
  2. Einrechnung der Prüfungsnote in die endgültige Jahresnote des Faches:
    Die Note für die durchschnittliche Gesamtleistung ist mit 2/3 zu multiplizieren
    Die Prüfungsnote ist mit 1/3 zu multiplizieren.

Beide Ergebnisse werden addiert und bilden die Grundlage zur Bestimmung einer ganzzahligen Jahresnote.

Abschlussvergabe

Die Vergabe eines Abschlusses ist nur indirekt an das Ergebnis der Prüfung geknüpft. Zuerst wird in jedem Fach der Abschlussprüfung die Note der Prüfung in die Gesamtnote wie oben in

3. beschrieben eingerechnet.
 

Dann gilt :

Unter den Fächern, in denen die Abschlussprüfung abgelegt wurde, darf in nur einem Fach die Note „ausreichend“ für die Gesamtnote unterschritten werden, um noch einen Abschluss erhalten zu können.