Schulordnung

Das Zusammenleben in der Schule erfordert gegenseitige Rücksichtnahme. Jeder hat sich in der Schule so zu verhalten, dass keiner gefährdet, geschädigt oder unnötig gestört wird. Um dies zu ermöglichen, gelten folgende Verhaltensregeln, Pflichten und Verbote.

Verhaltensregeln

  • Vor Unterrichtsbeginn halten sich die Schüler vor dem Schulgebäude auf und gehen nach dem Öffnen der Türen in die Klassen- bzw. Fachräume.
  • In den großen Pausen verlassen die Schüler das Schulgebäude und begeben sich auf den Pausenhof oder die große Rasenfläche. Alle Fach- und Klassenräume werden abgeschlossen.
  • Das Spielen mit Bällen ist nur auf der großen Wiese erlaubt.
  • Die Aufsichten im Gebäude und auf dem Außengelände werden von Lehrkräften sowie Schülern der 10. Klassen durchgeführt.
  • In den Regenpausen halten sich die Schüler ruhig in dem Aufenthaltsraum oder in der Pausenhalle auf.
  • Die kleinen Pausen sind Wechselpausen (Raumwechsel).
  • Die Schüler gehen erst am Ende der Pausen zu den Sportgebäuden. Der Außenbereich der großen Sporthalle in Calberlah ist kein Raucherbereich.
  • Der Aufenthalt in den naturwissenschaftlichen Fachräumen, im EDV-Raum, im Musikraum, in der Küche, im Werkraum, im Kunstraum und in den Sporthallen erfordert besondere Rücksichtnahme. Die jeweiligen Regeln für die Benutzung dieser Fachräume sind unbedingt zu beachten.
  • Um Müll zu vermeiden, sollten Getränke nur in Trink- oder Mehrwegflaschen mitgebracht werden.
  • Die Mülltrennung (Papier- und Restmüll) ist zu beachten.
    Mutwilliges Vermüllen des Schulgeländes führt zu Konsequenzen nach einem von der Gesamtkonferenz beschlossenen Strafenkatalog.
  • Das Lehrerzimmer und die Lehrerstation dürfen von Schülern nicht alleine betreten werden.
  • Die Toiletten sind nicht als Aufenthaltsräume zu missbrauchen. Sie dürfen nur zum Toilettengang genutzt werden und in den Kabinen darf sich nicht mehr als eine Person aufhalten. Widerrechtliches Verhalten führt ohne Vorwarnung zu einer Klassenkonferenz.
  • Schulbücher müssen besonders pfleglich behandelt und mit einem Schutzumschlag versehen werden.

Ordnung und Sauberkeit

  • Für die Sauberkeit und Ordnung im Gebäude und auf dem Schulgelände sind alle gemeinsam verantwortlich. Jeder achtet auf sich und andere Personen.
  • Jeder verlässt die Toiletten im eigenen Interesse sauber und ordentlich und unterrichtet bei Verunreinigungen die Pausenaufsicht oder die Schulleitung.
  • Jede Klasse richtet einen Klassendienst ein, der dafür Sorge trägt, dass der Raum besenrein hinterlassen wird.
  • Am Ende des Unterrichtstages müssen unbedingt die Stühle hochgestellt (von allen Schülern), die Fenster geschlossen und das Licht ausgeschaltet werden. Beamer und Computer müssen ausgeschaltet werden!
  • Alle Schüler achten das Eigentum der jeweiligen Klasse und verlassen den Raum ordentlich.
  • Bei Raumwechsel werden die Klassen- bzw. Fachräume sauber hinterlassen. Die Taschen/Rucksäcke werden, bevor sich die Schüler in die Pause begeben, vor den Raum gestellt.

Bustransport

Der Bustransport ist mit besonderen Gefahren verbunden. Daher ist ein verkehrsgerechtes Verhalten unbedingt erforderlich. Der Verkehrsunterricht behandelt dies im Einzelnen.

  • Die Bushaltestelle gehört zum Schulgelände. Daher gelten auch hier die Regeln der Schulordnung. Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass das Rauchen verboten ist.
  • Um eine Überbesetzung zu vermeiden, ist es erforderlich, dass die Schüler den Bus benutzen, für den sie eingeteilt wurden.
  • Die Schüler stellen sich in einer Reihe auf und steigen ohne Drängeln in den Bus. Während der Fahrt haben sie sich diszipliniert zu verhalten. Der Busfahrer ist weisungsberechtigt.

Pflichten

Die Schüler der Oberschule sind zum Einhalten der nachfolgend aufgeführten Punkte verpflichtet:

  • Auf schwächere Schüler ist Rücksicht zu nehmen und es ist ihnen, falls erforderlich, zu helfen.
  • Die Anweisungen der Lehrkräfte sind zu befolgen. Außerdem hat sich jeder Schüler im Unterricht so zu verhalten, dass niemand am Lernen behindert wird.
  • Die Einrichtung und die Materialien der Schule sind so zu behandeln, dass an ihnen kein Schaden entsteht. Für mutwillige oder grob fahrlässig verursachte Schäden werden die Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte haftbar gemacht.

Verbote

An der Oberschule der Samtgemeinde Isenbüttel sind folgende Dinge strengstens verboten:

  • Das mutwillige Beschädigen und Verunreinigen von Schuleigentum.
  • Die Anwendung von körperlicher und seelischer Gewalt gegenüber anderen Menschen.
  • Das Rauchen auf dem gesamten Schulgelände, der Bushaltestelle und den Toiletten sowohl für Schüler als auch für Lehrer.
  • Das Mitbringen und Konsumieren von Drogen, Alkohol und nikotinhaltigen Stoffen. Des Weiteren das Mitbringen von Waffen, Pfefferspray, Reizgasen, Feuerwerkskörpern u. ä.. Das gilt auch für Schulveranstaltungen, Tagesausflüge und Klassenfahrten.
  • Das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit ohne Genehmigung einer Lehrkraft.
  • Das Rumspucken sowie das Essen von Sonnenblumenkernen o. ä. im Schulgebäude sowie im Außenbereich.
  • Das Benutzen von Handys und Smartphones im Unterricht sowie das Fotografieren von Lehrkräften und Schülern ohne deren Einwilligung. Auch ist es nicht erlaubt, Abspielgeräte im Gebäude zu betreiben.
  • Das Fahren mit dem Fahrrad, Mofa oder Roller auf dem Schulgelände.
  • Das Werfen von Schneebällen.
  • Das Rauchen sowie die Nutzung von E-Rauchwaren auf dem gesamten Schulgelände, der Bushaltestelle und den Toiletten sowohl für Schüler als auch für Lehrer

Bei gravierenden Verstößen gegen die Schulordnung behält sich die Schulleitung vor, den bzw. die Schüler unverzüglich vom weiteren Unterricht zu suspendieren.

Regelung zur Nutzung mobiler Endgeräte

Für SchülerInnen gilt:

Mit Betreten des Schulgeländes und für die Dauer des Schultages befinden sich alle mobilen Endgeräte ausgeschaltet in einer Tasche, wo sie sicher vor dem Zugriff Dritter verwahrt sind.

Eine Nutzung für unterrichtliche Zwecke ist nur bei ausdrücklicher Erlaubnis der LehrerInnen gestattet.

Ausnahmen nur für SchülerInnen der Klassenstufen 8 bis 10:

In der zweiten großen Pause sowie der Mittagspause ist die Nutzung mobiler Endgeräte ausschließlich innerhalb eines ausgewiesenen Bereiches möglich. Dieser Bereich befindet sich unter der Glasüberdachung vor der kleinen Turnhalle.

Für LehrerInnen, SchulbegleiterInnen und andere Erwachsene gilt:

Erwachsene haben eine Vorbildfunktion. Deshalb dürfen sie ihre mobilen Endgeräte ausschließlich für dienstliche Angelegenheiten oder in Notfällen während des Unterrichts verwenden.

Bei Verstoß gegen diese Regeln erfolgen folgende Maßnahmen:

Bei Verstoß geben SchülerInnen ihr mobiles Endgerät in der Verwaltung ab und erhalten eine Abgabequittung.

  1. Beim ersten Verstoß erhalten die SchülerInnen ihr mobiles Endgerät am Ende ihres Schultages zurück.
  2. Beim zweiten und dritten Verstoß wird das mobile Endgerät ausschließlich an Erziehungsberechtigte zurückgegeben. Dies erfolgt in der Verwaltung montags bis donnerstags von 12:50 – 13:10 Uhr und 15:10 – 15:20 Uhr sowie freitags von 12:50 - 13:10 Uhr.
  3. Bei allen weiteren Verstößen innerhalb eines Schuljahres erfolgen Erziehungsmaßnahmen wegen Verstoßes gegen die Schulordnung.

Änderungen

Auf der Gesamtkonferenz im Oktober 2015 wurde eine Änderung im Abschnitt Verbote beschlossen: "Das Rauchen auf dem gesamten Schulgelände, der Bushaltestelle und den Toiletten sowohl für Schüler als auch für Lehrer" wurde geändert.
Oktober 2015

Sofern nicht anders geregelt, gilt die Schulordnung auch für die neugegründete Realschule.
August 2018

Auf der zweiten gemeinsamen Gesamtkonferenz der Oberschule und Realschule wurde die Regelung der mobilen Endgeräte beschlossen.
Dezember 2018

Wir über uns

Seit August 2018 sind wir die jüngste Realschule in Niedersachsen. Davor waren wir eine Oberschule, die 2011 aus der Haupt- und Realschule der Samtgemeinde Isenbüttel hervorgegangen war.

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Kontakt

Realschule Calberlah

Schulstraße 3

38547 Calberlah

 

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