Datenschutz

Datenschutzbeauftragter

Das Die Rechte und Pflichten der Datenschutzbeauftragten sind gesetzlich geregelt. (§ 8a NDSG)

  • wirkt auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften hin, führen Vorabkontrollen von Verfahren durch,
  • unterrichtet Bedienstete über spezifische Datenschutzerfordernisse,
  • bearbeit Eingaben Betroffener (diese können sich unmittelbar an den Beauftragten wenden),
  • ist in seiner Funktion weisungsfrei und dürfen keiner Interessenkollision ausgesetzt sein

Der Datenschutzbeauftragte der Schule wurde 2019 bestellt.