School kids in uniform together in corridor. Conception of education.

 

Was ist das Bildungspaket?

Das Bildungspaket unterstützt Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus einkommensschwachen Familien mit finanziellen Zuschüssen. Mit den Leistungen haben sie mehr Zukunftschancen, können sich unter Gleichaltrigen besser integrieren und Kontakte pflegen. Die Leistungen sollen den Zugang zu gesellschaftlicher Teilhabe und Bildung erleichtern.

Wer bekommt diese Leistungen?

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten Leistungen aus dem Bildungspaket, wenn sie noch keine 25 Jahre alt sind, keine Ausbildungsvergütung bekommen und eine der folgenden Sozialleistungen beziehen:
  • Bürgergeld (früher: Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II/“Hartz IV-Leistungen”)
  • Sozialhilfe nach dem SGB XII
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Wohngeld oder Kinderzuschlag von der Familienkasse
Auch Familien, die sonst keine Sozialleistungen beziehen, können unter bestimmten Umständen Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommen, wenn das Einkommen und Vermögen nicht für die Bildung und Teilhabe des Kindes ausreicht.

Welche Leistungen gibt es?

Ausflüge & Klassenfahrten
Für ein- und mehrtägige Ausflüge und Fahrten in Schulen und Kitas werden die tatsächlichen Kosten übernommen (außer: Taschengeld).
Schulbedarf
Aufgeteilt in zwei Raten gibt es 195,00 Euro pro Schuljahr (130,00 Euro am 1. August und 65,00 Euro am 1. Februar 2025) zum Beispiel für Malstifte, Füller, Taschenrechner und Hefte.
Schülerbeförderung
Eine Schülerfahrkarte wird bezahlt, wenn keine kostenlose Schülerbeförderung vom Fachbereich Schule zur Verfügung steht und der Schulweg unzumutbar ist. In der Regel gilt eine Mindestentfernung zwischen Wohnung und der besuchten Schule von einem Kilometer.
Lernförderung
Wenn schulische Förderangebote nicht ausreichen, kann eine Nachhilfe finanziert werden. Die Lernförderung kommt unabhängig von einer Versetzungsgefährdung in Betracht. Eine Bestätigung der Schule, dass keine schulischen Angebote vorliegen und die Lernförderung erfolgversprechend befürwortet wird, ist erforderlich.
Gemeinschaftliches Mittagessen
Das Mittagessen in Schule, Kita und Kindertagespflege wird vollständig übernommen. Die Verpflegung muss in Verantwortung der Einrichtung angeboten werden. Kioskangebote können nicht als Mittagsverpflegung geltend gemacht werden.
Freizeitaktivitäten (Teilhabe)
Kinder und Jugendliche erhalten bis zu ihrem 18. Geburtstag Leistungen in Höhe von pauschal 15,00 Euro monatlich zum Beispiel für Mitgliedsbeiträge im Sportverein, für Unterricht in künstlerischen Fächern oder für die Teilnahme an Freizeiten. Der Teilhabebetrag kann im gesamten Bewilligungszeitraum, auch rückwirkend ab dessen Beginn, angespart werden.

Was ist zu tun?

Bitte stellen Sie rechtzeitig einen schriftlichen Antrag, damit die Leistungen Ihren Kindern in vollem Umfang zugutekommen. Dies gilt auch für Folgeanträge bei Ablauf des Bewilligungszeitraumes. Wer Bürgergeld bezieht, muss keinen gesonderten Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe stellen, es reicht der allgemeine Antrag. Nur für die Lernförderung ist ein extra Antrag notwendig. Wer Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht, muss die Leistungen für Bildung und Teilhabe extra beantragen. Verwenden Sie die Antragsvordrucke des Landkreises Gifhorn. Die Vordrucke gibt es beim Landkreis Gifhorn, beim Jobcenter Gifhorn, im Sekretariat unserer Schule und Kitas, im Familienbüro, in den Bürgerämtern der Städte und Gemeinden sowie zum Download auf dieser Seite.
Im Rahmen der sogenannten berechtigten Selbsthilfe ist eine nachträgliche Erstattung von Geldern möglich, wenn Leistungen unverschuldet nicht rechtzeitig beantragt oder erbracht werden konnten, z.B. für kurzfristige Ausflüge oder Nachhilfeangebote.

Weitere Fragen beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landkreises Gifhorn.