Archiv für das Monat: September, 2021
Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
morgen tritt eine neue Corona-Landesverordnung in Kraft, die für Schulen jedoch keine grundlegenden Veränderungen enthält.
Wir halten daran fest, Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler anzubieten, und flankieren das auch weiterhin mit umfangreichen Schutzmaßnahmen wie Impfangeboten, regelmäßigen T ests, dem bekannten Lüftungskonzept sowie dem Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen.
In letzterem Punkt bringt die neue Verordnung allerdings eine erste Leichterung mit sich. Sie betrifft zunächst die Jahrgänge 1 und 2 der Grund- und Förderschulen und ermöglicht den Jüngsten im Schulsystem, die Maske beim Einnehmen des Sitzplatzes abzunehmen. Das gilt sowohl im Unterricht wie auch bei außerunterrichtlichen Angeboten im Ganztag. Gerade für die Anfänge im Lesen- und Schreibenlernen ist die Mimik ein wichtiger Faktor. Ich freue mich daher sehr, dass dieser erste Schritt zu „weniger Maske im Unterricht“ hier nun möglich wird. Gleichzeitig arbeiten wir an weiteren Leichterungen, im nächsten Schritt für die Klassen 3 und 4, aber auch für höhere Jahrgänge. Insbesondere für den Sekundarbereich II ist auch die Impfquote ein wichtiger Faktor.
Es bleibt dabei, dass der Schulbesuch in Niedersachsen nicht vom Impfstatus abhängen wird. Wir setzen weiterhin auf die regelmäßige Testung, nach den Herbstferien noch einmal in täglicher Taktung für fünf Schultage, anschließend wieder 3x pro Woche. Die Tests werden weiterhin kostenfrei zur Verfügung gestellt, vollständig geimpfte oder genesene Personen unterliegen wie bisher nicht der Testpflicht.
Parallel zur neuen Corona-Landesverordnung tritt auch die neue Absonderungsverordnung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung in Kraft. Sie schafft einen verbindlichen Rahmen für jede und jeden Einzelnen im Umgang mit einem Infektions- oder Verdachtsfall und gibt Schulen, Erziehungsberechtigten sowie Schülerinnen und Schülern Handlungssicherheit. Folgende Aspekte der Absonderungsverordnung sind für Schulen besonders relevant:
- Wer ein positives Selbsttest-Ergebnis erhält, begibt sich sofort in Absonderung, d. h. er bleibt zu Hause, empfängt dort keinen Besuch und meidet persönliche Kontakte (Ausnahmen gelten z. B. in medizinischen Notfällen oder bei notwendigen Arztbesuchen). Er/Sie informiert die Schule und das zuständige Gesundheitsamt und lässt zur Abklärung einen PCR-Test durchführen. Außerdem legt er/sie eine Liste mit Kontakten der letzten Tage an, um dem Gesundheitsamt die Nachverfolgung zu erleichtern.
Personen, die im selben Haushalt mit einer positiv PCR-getesteten Person leben, sowie Personen, die nach Einschätzung des zuständigen Gesundheitsamtes als enge Kontaktpersonen gelten, begeben sich ebenfalls in Absonderung – es sei denn, sie sind vollständig geimpft oder genesen und haben keinerlei Symptome.
Das zuständige Gesundheitsamt legt im Einzelfall fest, wer als enge Kontaktperson gilt. In der Schule betrifft das in der Regel die direkten Sitznachbarn.
Infizierte Personen begeben sich für 14 Tage nach Bestätigung der Infektion durch einen PCR-Test in Quarantäne. Voraussetzung für die Beendigung der Quarantäne nach diesen 14 Tagen ist, dass die Person zu diesem Zeitpunkt mindestens 48 Stunden symptomfrei ist.
Enge Kontaktpersonen haben die Möglichkeit, die Zeit der Absonderung durch ein negatives Testergebnis zu verkürzen, sich also „freizutesten“. Für Schülerinnen und Schüler ist das bereits nach fünf T agen durch einen Antigen-Schnelltest unter professioneller Aufsicht oder einen PCR-Test möglich. Diese Tests sind kostenlos in Testzentren, Apotheken oder Arztpraxen durchführbar. Die Bescheinigung über das negative Testergebnis muss dann der Schule vorgelegt werden, um wieder am Präsenzunterricht teilnehmen zu können. Ohne Testung ist eine Rückkehr nach 10 Tagen möglich – vorausgesetzt es liegen keine Krankheitssymptome vor.
Wir bleiben bei unserer Linie, maximale Präsenz bei maximaler Sicherheit anzubieten. Dafür behalten wir die Entwicklung des Infektionsgeschehens im Blick, um schrittweise zu Lockerungen bei den erforderlichen Maßnahmen kommen zu können. Das gilt zum einen für die Vorgaben in der Landesverordnung, zum anderen auch für den Rahmenhygieneplan. Auch letzterer erfährt derzeit eine grundlegende Überarbeitung, um möglichst bald wieder mehr Normalität in Schule anbieten zu können.
Ihnen allen ein herzliches Dankeschön für Ihre wertvolle Unterstützung der Arbeit in den Schulen, für Ihr Engagement in den schulischen Gremien und die fürsorgliche Begleitung Ihrer Kinder! Alles Gute und bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Grant Hendrik Tonne
Niedersächsischer Kultusminister
Die „Juniorwahl” ist ein bundesweites und schulübergreifendes Projekt.
Es soll den Schülerinnen und Schülern bewusst machen, welche grundlegende Bedeutung dem Bürgerrecht der allgemeinen, direkten, freien, gleichen und geheimen Wahl in der Demokratie zukommt: politische Partizipation durch Teilnahme an Wahlen.
“Demokratie” ist keine Glücksversicherung, sondern das Ergebnis politischer Bildung und demokratischer Gesinnung, wie der erste Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland, Theodor Heuss, Auftrag und Verpflichtung aller Bürger kurz und klar kennzeichnete.
Dass dies gelingt, ist Anliegen des Projekts ,Juniorwahl”. Die Schülerinnen und Schüler setzen sich im Unterricht mit dem „Demokratiebegriff”, den Wahlgrundsätzen, Funktionen der Wahl etc. auseinander und werden so auf den Wahlakt vorbereitet, den sie in einer originalgetreuen Simulation vollziehen. An unserer Schule findet die „Juniorwahl” am Freitag, 24.09.2021, statt.
Liebe Eltern und Erziehungsberechtige,
hier erhalten sie aktuellen Informationen zum Elternabende an unserer Schule.
(Update: 09.09.2021 um 13 Uhr)
Die aktuellen Corona-Regeln finden Sie auf der Internetseite des Landkreises. Für Donnerstag, den 9. September 2021 gilt:
- Die Schule darf nur betreten werden, wenn die 3G-Regel eingehalten wird (Erläuterungen finden sie hier).
- Im Schulgebäude gilt die medizinische Maskenpflicht
- Kontaktnachverfolgung ermöglichen – Wir nutzen die Luca-App und unsere digitale hausinterne Besucherregistrierung. Die QR-Codes finden sie im ganzen Haus.
Der 5. Jahrgang trifft sich zunächst auf der Wiese und geht dann in die Klassen!
Folgende Klassen führen den Elternabend durch:
Klasse | Klassenlehrkraft | Raum |
5a | Frau Karmrodt | C EG 2 |
5b | Frau Skott | B OG 10 |
5c | Frau Lumm | B EG 11 |
7a | Frau Hahne | B OG 3 |
7b | Frau Schmidt | kurzfristig verschoben auf den 23.09. (B OG 4) |
7c | Frau Schmolke | C EG 1 |
8a | Frau Henkel | Entfällt |
8b | Frau Herzberg | entfällt |
9a | Herr Leontarakis | B EG 8 |
9b | Frau Heinrich | C OG 3 |
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,liebe Schülerinnen und Schüler!
Aufgrund der aktuellen Hygienemaßnamen und der Vorgaben des Landesamt im Umgang mit Corona sowie einiger personeller Veränderungen im Kollegium, haben wir das AG-Angebot am Nachmittag zum 1. Halbjahr 2021/ 2022 neu anpassen müssen.
Alle Schülerinnen und Schüler erhalten heute ihre Zugangsdaten, um sich online für die freiwilligen Arbeitsgemeinschaften anzumelden.
Sollten sie keine wählen, so klicken Sie bitte das entsprechende Feld „AG-Teilnahme nicht gewünscht“ oberhalb der Wahltabelle an, um die Schule darüber aus organisatorischen Gründen in Kenntnis zu setzen.Alle Inhalte der Arbeitsgemeinschaften werden innerhalb der Tabelle online kurz erklärt.
Sollten dennoch Fragen ergeben, wenden Sie sich bitte gerne an mich.Alle wählbaren Arbeitsgemeinschaften sind zunächst grün hinterlegt. Die maximale Teilnehmerzahl sowie aktuell vorhandenen Plätze werden ebenfalls online angezeigt. Sollten alle Plätze belegt sein, so ist das AG-Angebot grau hinterlegt und somit nicht mehr wählbar. Coronabedingt können meist nur zwei Jahrgänge eine Arbeitsgemeinschaft wählen. Zudem ist das Platzangebot teilweise nur sehr eingeschränkt vorhanden.
Das AG-Wahlfenster bleibt vom 03.09. bis zum 08.09.2021 offen, sodass sie in dieser Zeit noch Änderungen vornehmen können. Melden Sie Ihr Kind rechtzeitig an, damit sie ihre Wunsch-AG auch auf jeden Fall erhalten.
Bei weiteren Fragen und Anregungen stehe ich Ihnen gerne per Mail zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Henrike Henkel
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
wir haben nun detaillierte Informationen aus der Samtgemeinde Papenteich bekommen. Erstellt wurde die Übersicht durch den Landkreis Gifhorn.
![]() | Anfahrt zur 1. Stunde – Schulbeginn 7:30 Uhr |
Linie 184 Neu: Umstieg in Linie 185 | |
Alternative für Anfahrt aus Rötgesbüttel:Linie 157 Umstieg in Linie 185 | |
Hinweis: Die Schülerinnen und Schüler aus den Ortschaften Grassel, Bechtsbüttel, Abbesbüttel werden über Zubringerverkehre als „Sonderfahrten“ zum Bahnhof Meine befördert. |
![]() | Anfahrt zur 1. Stunde – Schulbeginn 7:30 Uhr |
Linie 158 Linie 192 |
![]() | Anfahrt zur 2. Stunde – Schulbeginn 8:20 Uhr |
R-Bahn RB 47 Umstieg in Linie 180 |
![]() | Rückfahrt nach der 6. Stunde – Schulschluss 12:50 Uhr |
Linie 180 | |
* Umstieg in Linie 192 |
![]() | Rückfahrt nach der 6. Stunde – Schulschluss 12:50 Uhr |
* Umstieg in Linie 194 | |
*Umstieg in Linie 196 Meine Bahnhof Abfahrt 14.14 Uhr Rethen Kirche Ankunft 14.17 Uhr Gr. Schwülper/Hauptstr. Ankunft 14.21 Uhr Gr. Schwülper/Poststr. Ankunft 14.23 Uhr Gr. Schwülper/Schule Ankunft 14.24 Uhr |
![]() | Rückfahrt nach dem Ganztag – Schulschluss 15:15 Uhr |
Linie 185 Umstieg in Linie 193 | |
*Umstieg in Linie 191 Meine Bahnhof Abfahrt 16.02 Uhr Meine/Post Ankunft 16.04 Uhr Meine/ Kampweg Ankunft 16.05 Uhr Meine/ Mühle Ankunft 16.06 Uhr Abbesbüttel/Meiner Str. Ankunft 16.08 Uhr Abbesbüttel/Mittellandk. Ankunft 16.09 Uhr Abbesbüttel/Wasserturm Ankunft 16.10 Uhr Abbesbüttel/Denkmal Ankunft 16.11 Uhr Abbesbüttel/Post Ankunft 16.12 Uhr Bechtsbüttel Strauwecke Ankunft 16.14 Uhr Bechtsbüttel/Ortsmitte Ankunft 16.15 Uhr | |
*Umstieg in Linie 191 Meine Bahnhof Abfahrt 16.02 Uhr Rötgesbüttel/Ortsmitte Ankunft 16.08 Uhr Rötgesbüttel/Hohes Feld Ankunft 16.09 Uhr | |
Hinweis Halt Linie 193: Nach den Herbstferien wird auf der Linie 193 Rötgesbüttel Mühlenweg ein Halt eingeplant. |
![]() | Rückfahrt nach dem Ganztag – Schulschluss 15:15 Uhr |
* Umstieg in Linie 192 Meine/Bahnhof Abfahrt 16.05 Uhr Meine/Zuckerallee Ankunft 16.06 Uhr Meine/Am Zellberg Ankunft 16.07 Uhr Meine/Schulstraße Ankunft 16.08 Uhr Meine/Post Ankunft 16.10 Uhr Wedelheine/Ort Ankunft 16.14 Uhr Wedesbüttel Feuerwehr Ankunft 16.16 Uhr Wedesbüttel/Ort Ankunft 16.17 Uhr Grassel/Brunnenstr. Ankunft 16.22 Uhr Grassel/Gartenstr. Ankunft 16.25 Uhr | |
*Umstieg in Linie 196 Meine Bahnhof Abfahrt 16.05 Uhr Meine Am Sande Ankunft 16.07 Uhr Vordorf/Schule Ankunft 16.10 Uhr Vordorf/Kirche Ankunft 16.11 Uhr Vordorf/Sportplatz Ankunft 16.12 Uhr Vordorf/Eickh. Str. Ankunft 16.13 Uhr Eickhorst Ortsmitte Ankunft 16.16 Uhr Eickhorst Abz. Thune Ankunft 16.17 Uhr Rethen Kirche Ankunft 16.20 Uhr Rethen Heinrichstr. Ankunft 16.21 Uhr Gr. Schwülper OBS Ankunft 16.26 Uhr Gr. Schwülper/Hauptstr. Ankunft 16.27 Uhr Gr. Schwülper/Poststr. Ankunft 16.29 Uhr Gr. Schwülper/Schule Ankunft 16.30 Uhr |
Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
in der vergangenen Woche haben Sie bereits erste Informationen zum Start in das neue Schuljahr erhalten.
Viele Rückmeldungen haben mich dazu erreicht, so dass ich mich heute erneut an Sie wenden möchte, um einige Punkte noch einmal aufzugreifen, zu erklären und einzuordnen. Voranstellen möchte ich, dass ich die Unzufriedenheit über notwendige Maßnahmen, wie eine Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht, nachvollziehen kann.
Dass wir uns zum Schuljahresstart dennoch dafür entschieden haben, hat gute Gründe: Aktuelle Zahlen zeigen, dass die vierte Welle insbesondere im Bereich der Kinder und Jugendlichen (und jungen Erwachsenen) stattfinden wird und bereits stattfindet. Die Inzidenzen bei Kindern und Jugendlichen liegen auch in Niedersachsen aktuell leider sehr hoch. Die Infektionen dieser Altersgruppe können aufgrund der Ferien nicht in der Schule stattgefunden haben, sie werden dort aber ab Schulbeginn in besonderem Maße eine Rolle spielen, so dass Schutzmaßnahmen für Schülerinnen und Schüler gerade am Anfang zwingend erforderlich sind.
Um einen guten Start in das neue Schuljahr zu gewährleisten und die unsichere Situation hinsichtlich der Reiserückkehrer aus den Urlaubsregionen zu berücksichtigen, werden wir die Sicherheitsvorkehrungen in Schulen in den ersten Wochen nach den Sommerferien intensivieren. Wir spannen damit ganz bewusst ein „Sicherheitsnetz“, um maximale Präsenz bei maximaler Sicherheit anbieten zu können. Genau das ist es, was uns die Schülerinnen und Schüler mitgegeben haben – sie möchten in die Schule, alle und gemeinsam.
Mit den Testungen sollen Infektionen frühzeitig erkannt und aus der Schule herausgehalten werden. Am Anfang täglich und danach 3x pro Woche. Die Tests werden auch weiterhin kostenfrei gestellt. Geimpfte und Genesene sind weiterhin von der Testpflicht befreit, dies entspricht der Empfehlung und fachlichen Einschätzung des Landesgesundheitsamtes.
Es wird im neuen Schuljahr nicht mehr die Möglichkeit geben, Schülerinnen und Schüler allein aufgrund der Testpflicht vom Präsenzunterricht befreien zu lassen. Diese Möglichkeit steht für Kinder und Jugendliche offen, die zu den Risikogruppen laut RKI gehören und
- in den Jahrgängen 1-6 beschult werden oder
- aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können oder
- an deren Schule durch das Gesundheitsamt eine Infektionsschutzmaßnahme verhängt
wurde.
Ich weise in diesem Zusammenhang darauf hin, dass weiterhin die Schulpflicht gilt und die Entscheidung darüber nicht bei Eltern und Erziehungsberechtigten liegt. In den letzten Monaten hat sich das Testen zu Hause sehr gut eingespielt, die Abläufe sind den Schülerinnen und Schülern längst vertraut und gehören zu ihrer wöchentlichen Routine. Ich bin davon überzeugt, dass sich daran auch durch die geänderte Taktung nichts ändert.
Für die ersten drei Wochen soll eine Mund-Nasen-Bedeckung auch im Unterricht getragen werden. Sie ist ein besonders wirksamer und deshalb wichtiger Baustein im Infektionsschutz. Für Kinder unter 14 Jahren reicht eine einfache Stoffbedeckung, für ältere Kinder eine OP- oder FFP2-Maske. Im Falle der Infektion einer Schülerin oder eines Schülers trägt die MNB dazu bei, eine Verbreitung des Virus einerseits einzudämmen und andererseits eine Quarantäne für die komplette Klasse zu vermeiden. Die Erfahrungen anderer Länder zeigen, was für erhebliche negative Auswirkungen es gerade auf die Kinder hat, wenn zu früh die Maske weggelassen wird und deshalb immer wieder Quarantänephasen anstehen.
Die Schulen stellen sicher, dass maskenfreie Zeiten gewährleistet sind, z. B. beim Aufenthalt im Freien, in der Frühstückspause, zur Sprachbildung oder auch zwischendurch, wenn es für die Kinder erforderlich ist. Es gilt der Grundsatz: Je jünger, desto mehr Pause! Es wird somit nicht so sein, dass die Kinder von Beginn bis zum Ende des Schultages ununterbrochen Maske tragen müssen.
Neben der Debatte um die Mund-Nasen-Bedeckung wird immer wieder auch der Einsatz von Lüftungsanlagen diskutiert. Die Entscheidung über eine Anschaffung liegt bei den Schulträgern. Das Land fördert die Anschaffung, wenn eine ordnungsgemäße Belüftung über die Fenster nicht gewährleistet ist. Hierfür sind erneut 20 Mio. Euro bereitgestellt worden, weitere Mittel werden folgen. Hier gilt es aber auch weit verbreitete Missverständnisse aufzuklären: Auch wenn das Lüften in einem Raum technisch unterstützt wird, kann auf die Fensterlüftung nicht verzichtet werden. Es bleibt dann trotzdem dabei, dass in regelmäßigen Abständen die Fenster geöffnet werden, der Einsatz von Lüftungsgeräten ist immer nur ergänzend zu sehen, nicht ersetzend. Gleiches gilt für das Tragen der Mund-Nasen- Bedeckung. Auch das fällt nicht weg, wenn eine Luftfilteranlage o. ä. zum Einsatz kommt.
Alle Maßnahmen – das Lüften, die technische Unterstützung der Fensterlüftung, die Mund- Nasen-Bedeckung, das regelmäßige Testen, die Handhygiene und die festen Lerngruppen – wirken wie Puzzleteile zusammen. Jede einzelne Maßnahme für sich allein genommen reicht für den Infektionsschutz nicht aus, alle zusammen sorgen aber dafür, dass Schulen sichere Orte sind und bleiben und Präsenzunterricht für alle stattfinden kann – und das ist und bleibt unser erklärtes Ziel.
Erfreulicherweise nehmen in Niedersachsen besonders viele Jugendliche ab 12 Jahren das Impfangebot wahr und tragen so zusätzlich zur Sicherheit in den Schulen bei. Für alle, die sich kurzentschlossen ebenfalls impfen lassen möchten, läuft derzeit noch die Sonder-Impfaktion mit vielen terminfreien Angeboten quer durch Niedersachsen. Genaue Informationen, Orte und Termine finden Sie unter folgendem Link:
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/hinweise-zur-corona-schutz-impfung-195357.html
Die aktuelle Regelung mit den oben beschriebenen Maßnahmen ist bis zum 22.09.2021 in Kraft. Wir arbeiten bereits jetzt an den nächsten Schritten. Selbstverständlich ist unser Ziel, dass wir auf die Maske im Unterricht schrittweise wieder verzichten. Angefangen bei den Jüngsten in der Grundschule. Seien Sie versichert, dass wir genau hieran mit Nachdruck arbeiten. Wir möchten den Schülerinnen und Schülern so viel Normalität wie möglich bieten: Das soll anfangen mit einem verlässlichen Schulbesuch, nach Möglichkeit nicht unterbrochen von Quarantäne, um dann Einschränkungen wie eine Mund-Nase-Bedeckung zurücknehmen zu können.
Hierfür bitte ich Sie um Unterstützung. Besprechen Sie die notwendigen Maßnahmen mit Ihrem Kind, machen Sie ihm Mut, wenn es unsicher ist, und begleiten Sie es liebevoll, wie nur Sie als Eltern und Erziehungsberechtigte es können! Gemeinsam werden wir auch diese Phase der Pandemie gut überstehen! Passen Sie gut auf sich auf und bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Grant Hendrik Tonne
Niedersächsischer Kultusminister
Wir begrüßen alle Eltern,
Erziehungsberechtigten und natürlich unsere Schülerinnen und Schüler ganz herzlich im neuen Schuljahr an der Realschule Calberlah.
Wir starten wieder mit drei neuen fünften Klassen in das aktuelle Schuljahr, die wir an dieser Stelle besonders begrüßen.
Der aktuelle Rahmenhygieneplan fordert nach wie vor das Tragen einer Maske im Unterricht sowie im Schulgebäude. Auf dem Schulhof werden wir die ersten zwei Wochen noch das Kohortenprinzip umsetzen. Die Klassen halten sich also im Klassenverband auf festgelegten Schulhofbereichen auf. Das Tragen einer Maske ist auf dem Schulhof nicht nötig.
Um die Selbsttestrückmeldungen der Eltern zu vereinfachen, haben wir ein Portal zur Rückmeldung eingerichtet. Hier müssen Sie lediglich einen QR-Code scannen. Den Code erhalten Sie von den Klassenlehrkräften.
Die Bushaltestelle an der Grundschule Calberlah kann bis Oktober wegen Bauarbeiten nicht angefahren werden. Die Berliner Straße wird in dieser Zeit die Ersatzhaltestelle sein.
Wir planen wieder unseren freiwilligen Ganztag. Die Wahlen finden online statt. Ab Freitag, dem 03. September können Sie Ihre Kinder für die Ganztagsangebote anmelden. Zugangsdaten zum Wahlportal erhalten Ihre Kinder am ersten Schultag.
Bitte wählen Sie aus unserem vielfältigen Angebot möglichst frühzeitig, da einige Kurse nur eine begrenzte Schülerzahl aufnehmen können.
Der Schwimmkurs am Dienstag richtet sich zunächst an unsere Sechstklässlerinnen und Sechstklässler, die noch kein Schwimmabzeichen haben.
Frau Herzberg hat die Qualifizierung, Schwimmunterricht zu erteilen. Hier kann das Schwimmen in kleinen Gruppen in der Allerwelle erlernt oder ein weiteres Schwimmabzeichen dazugewonnen werden.
Die WPK-Wahlpflichtkurse wählt Ihr Kind bereits am ersten und zweiten Schultag, so kann Herr Schiefer die Auswertung schnell durchführen und hoffentlich allen Schülerinnen und Schülern ihren Wunschkurs ermöglichen.
Der Vertretungsplan sowie der Unterricht werden für Sie auf WebUntis dargestellt. Eine genaue Anleitung diesbezüglich finden Sie auf der hier.
Wir öffnen für Sie ab diesem Schuljahr den Messenger von WebUntis. Dieser ermöglicht den direkten Kontakt zwischen Ihnen sowie den Lehrkräften und der Schulleitung, ohne, dass der Teams-Account der Kinder genutzt werden muss. Eine genaue Anleitung finden Sie auf unserer Homepage. Zudem bietet Herr Seeliger bei Interesse am Tag der Elternabende, am 09. September um 17.00 Uhr technische Unterstützung in unserem Konferenzraum an. Sollten Sie daran teilnehmen wollen, informieren Sie uns bitte kurz vorab.
Sollte Ihr Kind während der Mittagspause nach Hause gehen wollen, geben Sie bitte der Klassenlehrkraft eine schriftliche Einverständniserklärung, dass Ihr Kind während der Mittagspause das Schulgrundstück verlassen darf. Nur mit Ihrem schriftlichen Einverständnis ist es den Kindern erlaubt, während der Mittagspause nach Hause zu gehen. Die Kinder erhalten dann einen kleinen Ausweis, der sie berechtigt, das Schulgrundstück zu verlassen.
Die Einführung der iPads für die Jahrgänge 7 und 8 ist weiterhin für Oktober 2021 geplant. Sobald wir neue Informationen haben, geben wir diese umgehend weiter.
Der Förderverein der Realschule hofft auf viele neue Mitglieder. Flyer und Beitrittserklärungen werden nach den Ferien für Sie bereitliegen und Ihre Kinder und wir hoffen auf eine rege Beteiligung.
Sollten Sie, was wir natürlich nicht hoffen, schulische oder erzieherische Probleme haben, stehen Ihnen und Ihren Kindern an unserer Schule folgende Personen zur Verfügung:
Unsere Schulsozialarbeiterin Frau Jaeger: s.jaeger@rscalberlah.de
Das Mobbing Interventionsteam: Frau Jaeger, Herr Kramm, Frau Fasterling s.fasterling@rscalberlah.de, f.kramm@rscalberlah.de
Unser Vertrauenslehrer Herr Kraft: a.kraft@rscalberlah.de
Scheuen Sie sich nicht, mit uns zu sprechen, wenn es Probleme geben sollte.
Bestimmte Fächer werden laut Erlass epochal unterrichtet. Das heißt, dass sie in einem Halbjahr mit doppelter Stundenzahl unterrichtet werden, im anderen Halbjahr jedoch nicht.
Bitte beachten Sie, Fächer, die im ersten Halbjahr epochal unterrichtet werden, sind versetzungswirksam. Die Note des Halbjahreszeugnisses wird bei epochal unterrichteten Fächern im Versetzungszeugnis wiedererscheinen.
Folgende Fächer werden epochal unterrichtet:
1. Halbjahr | 2. Halbjahr | ||||
Klasse | Fach | Stunden | Klasse | Fach | Stunden |
5a | Chemie | 2 | 5a | Physik | 2 |
8a | Hauswirtschaft | 2 | 8a | Technik | 2 |
8b | Technik | 2 | 8b | Hauswirtschaft | 2 |
Ein für alle verbindliches Kontaktheft wird es aus Kostengründen nicht mehr geben. Die Klassenlehrkräfte klären eine individuelle Anschaffung mit Ihnen und den Kindern selbstständig. Wir sammeln aus diesem Grund in diesem Jahr nur Kopiergeld sowie wieder unser Apfelgeld ein. Die Kontodaten zur Überweisung erhalten Sie von der Klassenlehrkraft.
Eine Bitte haben wir noch, bitte halten Sie möglichst immer in der Berliner Straße, wenn Sie Ihr Kind zur Schule bringen bzw. abholen. Die Schulstraße ist sehr eng und uneinsehbar. Sie vermeiden so mögliche Gefahrensituationen für unsere Schülerinnen und Schüler.
Ihnen und Ihren Kindern wünschen wir ein erfolgreiches, möglichst stressfreies neues Schuljahr. Wir freuen uns auf eine konstruktive sowie vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen.
Falls sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an die Klassenlehrkräfte oder natürlich an uns.
Freundliche Grüße
Thomas Seeliger und Sabine Fasterling
Schulleiter stellv. Schulleiterin
Die Schülerbeförderung wird durch den Landkreis Gifhorn geregelt und durch die VLG umgesetzt.
Eine gute Übersicht über die Linien zur Schule finden Sie auf der Internetpräsenz des Regionalverbands Großraum Braunschweig.
Bitte beachten Sie die Hinweise zur Datenverarbeitung des Landkreises: Datenschutzhinweise Busfahrkarten.
Schülerbeförderung im Landkreis Gifhorn
(Auszüge vom Kreiselternrat, Stand 2018)Voraussetzung des Niedersächsischen Schulgesetzes
- Teilnahme an einer besonderen vorschulischen Sprachfördermaßnahme oder
- Besuch eines Schulkindergartens oder
- Besuch eines 1. bis 10. Schuljahrganges an einer allgemein bildenden Schule oder
- Besuch eines 11. und 12. Schuljahrganges an einer Schule für Schülerinnen und Schüler mit geistigerBehinderung oder
- Besuch einer Berufseinstiegsschule oder
- Besuch der ersten Klasse einer Berufsfachschule, soweit diese ohne Sekundarabschluss I(Realschulabschluss) besucht wird.
Voraussetzung der Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Gifhorn
- Die Entfernung zwischen Wohnung und Schule beträgt mehr als 2. 000 Meter (Primarbereich)
- Die Entfernung zwischen Wohnung und Schule beträgt mehr als 3.000 Meter (Sekundarbereich I)
Messpunkte sind hierbei die Eingangstür des Wohngebäudes der Schülerin/ des Schülers sowie der Haupteingang des Schulgebäudes. Ausschlaggebend ist der gemeldete Erstwohnsitz der Schülerin/ des Schülers.
Die Beförderungsansprüche der Schülerinnen/ der Schüler werden in jedem Jahr neu vom Fachbereich Schule -Schülerbeförderung – des Landkreises Gifhorn geprüft.
Anspruchsberechtigte Schülerinnen/Schüler, die Schulen innerhalb des Landkreises Gifhorn besuchen, erhalten in den ersten zwei Wochen des jeweiligen Schuljahresbeginns die Jahresfahrkarten (Sammelschülerzeitkarten) über die Schulen ausgehändigt.
In Absprache mit den Beförderungsunternehmen erfolgt bis dahin keine Fahrscheinkontrolle.
Weitere Hinweise zur Schülerbeförderung finden sie hier.
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
in den Sommerferien haben wir überlegt, wie wir die Elternrückmeldung der Selbsttests vereinfachen können:
Sie bekommen durch ihre Kinder einen Zettel mit einem QR-Code. Den QR-Code scannen Sie nach Durchführung am Schultag mit ihrem Handy. Es öffnet sich eine Internet-Seite der Schule, wo sie die Meldung bestätigen.
Die Meldung ist nur für den abgesetzten Tag gültig. Wir prüfen die Meldungen zum Schulbeginn um 7.30 Uhr. Sollte die Selbsttests-App bei Ihnen funktionieren, so schreiben sie ihren Kindern einen kurzen Zettel und bestätigen sie die Selbsttestung. Vergessen Sie nicht Datum und Unterschrift.
Sollten wir keine Rückmeldung erhalten, können die Kinder die Schule nicht betreten. In diesem Fall schicken wir die Kinder wieder nach Hause.
Technische Hinweise
Bei neueren iPhones oder iPads öffnen Sie einfach die Kamera-App
Bei Android-Geräten brauchen Sie QR-Code-App, wie der kostenlose QR & Barcode Scanner (Google PlayStore Link)
Wer wir sind
Unsere Realschule im Landkreis Gifhorn bietet eine umfassende und praxisorientierte Bildung für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10.
Unsere Öffnungszeiten
Mo-Fr: 7:00-15:30
Sa: geschlossen
So: geschlossen