Elternbrief des Kultusministers vom 1. April 2021
Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
neben zahlreichen Rückmeldungen aus Schulen haben sich auch viele von Ihnen zu Wort gemeldet und uns ein Feedback zur „Test-Woche“ vor den Osterferien zukommen lassen.
Haben Sie herzlichen Dank dafür! Ich freue mich, dass quer durch das Land darüber Konsens besteht, dass Selbsttestungen ein sinnvoller Baustein für eine Ausweitung des Infektionsschutzes an Schulen sind. Aus Ihren Rückmeldungen, aber auch aus den Zuschriften von Lehrkräften, Schulleitungen, Schülerinnen und Schülern, ergibt sich außerdem ein klares und eindeutiges Votum für das Testen zu Hause, dem wir in der Umsetzung der Teststrategie nach den Osterferien Rechnung tragen wollen.
Im Sinne größtmöglicher Sicherheit für alle Beteiligten werden die regelmäßigen Testungen zu Hause jedoch verpflichtend für Schülerinnen und Schüler sowie für alle in Schule Beschäftigten sein. Eine entsprechende Vorgabe wird in die Landesverordnung aufgenommen, immer unter dem Vorbehalt, dass ausreichend Testkits durch das Logistikzentrum Niedersachsen geliefert werden können.
Verpflichtende Tests zu Hause sind aus rechtlichen Gründen verknüpft mit der Aufhebung der Präsenzpflicht in allen Schuljahrgängen. Sie haben damit die Möglichkeit, Ihr Kind vom Präsenzunterricht befreien zu lassen, wenn Sie keine Testung vornehmen wollen. Ihr Kind erhält dann Materialien zur Bearbeitung von der Schule, eine weitergehende Betreuung ist nur möglich, soweit die Kapazitäten der Schule dies ermöglichen.
Des Weiteren erfordert das Testen zu Hause eine gewisse Kontrolle der Ergebnisse in der Schule. Die Erziehungsberechtigten bestätigen dafür – digital oder analog – die Durchführung des Tests vor Unterrichtsbeginn. Die Schule Ihres Kindes wird Sie darüber informieren, auf welchem Wege diese Bestätigung vorzulegen ist.
Ohne ein negatives Testergebnis können Schülerinnen und Schüler nicht am Präsenzunterricht und nicht an der Notbetreuung teilnehmen. Sollte eine Schülerin oder ein Schüler sich am dafür vorgesehenen Tag nicht vor Unterrichtsbeginn zu Hause getestet haben oder die Bestätigung durch die Erziehungsberechtigten fehlen, wird ausnahmsweise in der Schule getestet. Um den schulischen Alltag nicht unnötig zu belasten, muss es sich bei diesen Nachtestungen um absolute Ausnahmefälle handeln. Im Normalfall wird vor der Schule zu Hause getestet.
Alle wichtigen Informationen finden Sie zusammengefasst auf dem beigefügten Informationsblatt, dessen Erhalt Sie bitte der Schule bestätigen.
Für die Testung direkt nach den Osterferien ist eine Sonderregelung erforderlich, da die Schülerinnen und Schüler zu Hause in der Regel nicht über die erforderlichen Test-Kits verfügen. In diesem Fall ist es möglich, erst am Dienstag mit dem Präsenzunterricht zu starten und Montag, den 12. April 2021, als „Abholtag“ zu nutzen. Die Schule Ihres Kindes wird Ihnen mitteilen, wie hier vor Ort vorgegangen wird.
Ich denke, wir haben mit der Maßnahme „Verpflichtende Testungen zu Hause“ eine Regelung gefunden, die sich an der großen Mehrheit orientiert, Ängste und Sorgen aller Beteiligten sehr ernst nimmt und die Belastungen für alle möglichst geringhält. Und auch wenn sich Abläufe erst einspielen und neue Routinen entwickelt werden müssen, können regelmäßige Testungen doch einen wichtigen Beitrag zur Pandemiebekämpfung leisten. Sie helfen dabei, Infektionsketten frühzeitig zu unterbrechen und bisher unentdeckte Infektionen zu erkennen, bevor es zu einer weiteren Verbreitung des Virus kommt.
Ich danke Ihnen für Ihre große Unterstützung in der Bewältigung der Pandemie und hoffe sehr, dass wir durch die konsequente Umsetzung aller Infektionsschutzmaßnahmen schon bald wieder mehr Kindern und Jugendlichen gemeinsames Lernen in der Schule ermöglichen können.
Ihnen ein schönes Osterfest und noch ein paar erholsame Tage!
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen